Exmatrikulation Krankenversicherung Uni??
Kann man das irgendwie verhindern? zb wenn man nachweist, dass man krank bzw. arbeitsunfaehig ist?
4 Antworten
Ich muss zugeben, dass ich das auch erst seit letzten Herbst weiß, denn da hatten wir so einen Fall (vorher hätte ich das abgestritten): wenn du Krankenkassenschulden hast, wird dir die Immatrikulation an der Uni verweigert, auch wenn der Semesterbeitrag ordnungsgemäß gezahlt wurde. Der Sinn dahinter erschließt sich mir nicht. Ob man dich im laufenden Semester exmatrikulieren würde, weiß ich nicht, aber spätestens zu Beginn des neuen Semesters hättest du ein Problem, da man dich dann nicht mehr immatrikuliert dabei ist es egal, ob du krank etc. bist, es geht alleine um die KV Schulden). Sieh also zu, dass du diese Schulden schnellstmöglich bezahlt bekommst (die Studentenwerke bieten hier oft Hilfsdarlehen oder Notfallfonds an).
Das musst du die Krankenkasse fragen. Die Schulden sollten dann aber bis zum Beginn des Sommersemesters weg sein, denn solange du Schulden hast, kann es an der Uni Probleme geben. Sprich da am besten mal mit dem Immatrikulationsamt deiner Uni.
Verhindern? Nein, denn zur Immatriukulation muss man nachweisen, daß man krankenversichert ist. Zahlt man die Beiträge nicht, teilt die Krankenkasse das der Uni mit und man wird exmatrikuliert. Das ist ein Mechanismus.
Verhindern kann man das nur, indem man die Beiträge zahlt und sich, bei Rückständen, mit der Krankenkasse in Verbindung setzt. Voraussetzung dafür, daß diese Meldung nicht abgesetzt wäre eine Ratenzahlung zusätzlich zur Zahlung der laufenden Beiträge und zwar in angemessener Höhe und ganz regelmäßig.
Dieser Zug scheint bei dir abgefahren. Nun musst du erst die Beitragssache klären, bevor zu dich wieder immatrikulieren kannst.
Ein Krankenkassenwechsel hilft da übrigens nicht, falls du damit spekulierst.
1. Das Ruhen der Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung von säumigen versicherten Beitragszahlern tritt nicht ein oder endet, wenn diese Versicherten hilfebedürftig sind oder werden.
2. Krankenkassen und Gerichte müssen bei Prüfung einer Ruhensanordnung der Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung von Amts wegen Feststellungen zum Eintritt von Hilfebedürftigkeit des Versicherten treffen.
Aktenzeichen:B 1 KR 31/15 R
Das Ruhen der Leistungsansprüche endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind, der Versicherte hilfebedürftig im Sinne des SGB II oder SGB XII wird oder eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wird und die Raten vereinbarungsgemäß geleistet werden.
Und was möchtest du mir damit sagen? Die Leistungsansprüche sind die Leistungen der GKV- und nun? Und, was habe ich anderes gesagt, wegen der Ratenzahlung? Erst mal vereinbaren, dann auch pünktlich zahlen- zu den laufenden- und dann hast du wieder alle Ansprüche.
Wenn man hilfsbeduerftig ist, gibt es kein Ruhen der Leistung!
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Bedürftig ist im Familienrecht nach § 1602 Abs. 1 BGB, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Dabei ist sowohl die Einkommens- als auch die Vermögenssituation zu untersuchen. ... 1 BGB kann jemand Unterhalt verlangen, soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen nicht selbst unterhalten kann. Du scheinst ja Einkommen zu generieren- Unterhalt Eltern oder Bafög- und davon sind auch die Beiträge zu zahlen.
Abgsehen von meinem Fall.
Meinst du : Die Uni darf nicht exmatrikulieren, wenn man Hilfebedürftig ist?
Doch, denn die Beitragszahlung ist nun mal eine deiner vorrangingen Verpflichtungen, genau wie die Semesterbeiträge zu entrichten. Von irgendetwas musst du ja leben und davon zahlst du zuerst die Uni, dann alles andere. Wenn Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB vorliegt, dann kannst du einen Studienkredit aufnehmen, BaföG beantragen, jobben gehen, dann kann man sich die Uni weiter leisten. Ggf. auch ALG II beantragen, unter bestimmten Umständen bekommt man dieses auch, wenn man studiert. Dazu musst du dich an dein zuständiges Jobcenter wenden, das ist sehr konplex und nicht mein Fachgebiet.
Nein, zum Glück nicht!
Kann man Ratenzahlung vereinbaren?
Meistens nicht.
Wieso nicht?
Bei Beitragsschulden ist die GKV verpflichtet sich auf eine Ratenzahlung einzulassen.
Nein nur Semesterbeitrag zahlen
Falsch, wenn man Krankenkassenschulden hat, wird man trotz Zahlung nicht immatrikuliert. Hatte den Fall letztes Jahr mit einem Studenten, ich dachte erst, der will mich verschaukeln, aber die Uni hat es mir bestätigt. War mir davor auch nicht so bewußt.
Kann man das irgendwie verhindern? zb wenn man nachweist, dass man krank bzw. arbeitsunfaehig ist?
Es gibt sogenannte Urlaubssemester. Dann kannst du aber keine Veranstaltungen besuchen.
Der Uni ist es in der Regel egal ob du krank bist. Die wollen nur ihr Geld
Kann man Ratenzahlung vereinbaren?