Fachärztliches Gutachten wer trägt die Kosten ?

2 Antworten

Hallo Newcastleboy,

Sie schreiben:

Fachärztliches Gutachten wer trägt die Kosten ?
Wie teuer sind fachärztliche Gutachten?
Wird das mit der Krankenkasse abgerechnet oder muss ich das selber zahlen ? Gibt es da Unterschiede wenn es ein Krankenhaus erstellen würde

Antwort:

Fachärztliche Gutachten werden in der Regel von Sozialversicherungsträgern oder dem Sozialgericht in Auftrag gegeben und mit diesen abgerechnet!

Da kann man davon ausgehen, daß eine Art Mengenrabatt zur Anwendung kommt!

Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Ein Privatgutachten kostet da mit Sicherheit um einiges mehr!

Erhält ein Patient bei Entlassung aus dem Krankenhaus oder aus einer REHA einen Entlassungsbericht, so ist dies in der Regel auf Kosten des Auftraggebers/Sozialversicherungsträgers!

Ausnahme:

Gutachten nach § 109 SGG, dessen Zulassung muß vom Sozialgericht auf Antrag bewilligt- und die Kosten müßen in der Regel vom Antragssteller getragen werden!

Wer eine gültige Rechtsschutzversicherung sein Eigen nennen kann, hat ggf. Aussicht auf Kostendeckungszusage durch seine RV!

https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__109.html

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/anhoerung-arzt-109-sgg/

Die Kosten für so ein Gutachten können je nach speziellem Einzelfall schnell mehrere Tausend Euro betragen!

Es kommt auch nicht selten vor, daß Gutachter verschiedener Disziplinen hinzugezogen werden müßen, wenn verschiedene Krankheiten eine Rolle spielen!

Beispiel:

Herz/Kreislauf + Orthopädie + Psyche!

Es kommt auch nicht selten vor, daß 10 verschiedene Gutachter 10 verschiedene Gutachten formulieren, das liegt in der Natur der Sache:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/fruehrente-psycho-gutachten-ist-glueckssache-a-509153-2.html

http://www.ra-buechner.de/fachbereiche/gutachter/gutachteninstitute.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wenn ein Sozialversicherungsträger ein Gutachten braucht, trägt die entsprechende Stelle auch die Kosten (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft...).

Ein privates Gutachten muss du selbst bezahlen. Über die Kosten können wir hier keine Auskunft geben, da der Aufwand unterschiedlich hoch sein kann. Das musst du bei dem Gutachter erfragen.