Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen mit der Hanse Merkur Kranknversicherung?
Vor einigen Jahren habe ich mich von einem Makler überreden lassen, in einen günstigeren Tarif zur Hanse Merkur zu wechseln. Seither wurde mein monatlicher Beitrag von Jahr zu Jahr höher. Ich war vorher auch privat bei der Barmenia versichert. Jetzt hatte ich vor kurzem eine OP meines Kniegelenkes, bei der ein Knorpelschaden gerrichtet wurde, der Meniskus geglättet wurde und ein neues Kreuzband "verbaut" wurde. Mir wurde vom Arzt eine sog. Bewegungsschiene verordnet, welche ich neben den wöchentlichen Physioterapien von daheim aus nutzen musste, um die Genesung meines Knies voranzutreiben. Diese Bewegungsschiene wurde für 4 Wochen bei mir stationiert und dann wieder abgeholt. Die Kosten für Hilfsmittel sollten eigentlich von der Krankenkasse übernommen werden, da es sich ja um ein Hilfsmittel handelt, welches für die OP bzw. die Genesung erforderlich war. Laut Schreiben der Hanse Merkur wurde dieses Hilfsmittel allerdings nicht übernommen, da diese Schiene nicht in der Hilfsmittel-Liste der Hanse Merkur aufgelistet wurde und somit würden auch die Kosten dafür nicht übernommen. Bei der Kostenabrechnung handelt es sich letztendlich um einen Betrag von über 1200,- €, welchen ich jetzt aus eigener Tasche zahlen soll. Ich muss ganz ehrlich sagen, egal was bis jetzt von der Hanse Merkur zu begleichen war, es wurde versucht, sich vor jeder Zahlung zu drücken wo es nur ging. Ich bin mega-enttäuscht und kann jedem** nur von dieser Krankenkasse abraten**. Ich werde auf jeden Fall versuchen, in eine andere Gesellschaft zu wechseln...
6 Antworten
Ich nehme mal an, dass du den bisex-Tariv KVE3 oder KVE2 hast. Obwohl letzteres aufgrund des direkten Preis-Leistungs-Vergleiches ziemlicher Unsinn wäre.
Beide Tarife haben ein geschlossenes Hilfsmittelverzeichnis. Auf alles, was darin nicht steht, hast du keinen Rechtsanspruch. Allerdings kann es helfen, ein nicht aufgeführtes Hilfsmittel vorher zu beantragen. Nach eigener Aussage der Vorstandes der HM würde man so etwas sehr wohlwollend prüfen.
Beim Abschluss dieses Tarif sollte dir klar gewesen sein, dass es ein absoluter Grundschutztarif ist. Das ist kein generelles Problem, aber man sollte sich dessen bewusst sein. Nicht umsonst gibt es wesentlich leistungsstärkere Tarife, die aber auch deutlich mehr kosten. Da du das scheinbar aber nicht wolltest, musst du natürlich auch mit Einschränkungen leben. Wildes Schimpfen hilft da wenig und ist auch unpassend. Denn du hast dich schließlich ohne Zwang für diesen Tarif entschieden ;) Ohne die Hanse Merkur in den Himmel loben zu wollen, wenn hier jemand einen Fehler gemacht hat, dann du.
Und noch ein kleiner Tip: in diesen Grundschutztarifen sind noch eine Menge mehr kleiner Dinge, die nicht übernommen werden. So schlecht, wie du dich auf den Tarifwechsel vorbereitet hast, wird es da noch einige Überraschungen geben ;)
Ein Beispiel: Bist du selbstständig? Wurde das Thema stationäre Reha besprochen? Die ist nämlich u.a. auch nicht in dem Tarif abgesichert (in vielen anderen auch nicht). Auch nicht schlimm, denn es gibt für fast alles Lösungen. Du siehst also, man kann sich bewusst für solche Tarife entscheiden, muss sich das aber genau überlegen. Von einem Dacia für 7000 € erwartet auch niemand, dass man 250 km/h fahren kann ;)
Grundsätzlich rate ich dir dazu, bei der Hanse Merkur in den aktuellen Tarif (KVS1) umzustellen. Das ist quasi der Nachfolgetarif des KVE3. Da hast du dann u.a. auch einen offenen Hilfsmittelkatalog und manche Probleme in Zukunft nicht mehr. Da noch einige andere Leistungsverbesserungen enthalten sind, solltest du dies sehr zeitnah in Angriff nehmen!
hallo,
es ist schade, wenn es ein makler war, wenn er mit dir die verschlechterung des versicherungsschutzes nicht besprochen hat.
wenn er die verschlechterung auch nicht dokumentiert hat, dann kannst du ihn in regress nehmen. das bgh hat dazu im letzten jahr ein umfangreiches urteil gefällt. was nicht dokumentiert ist, ist auch nicht besprochen worden, so kannst du ihn in regress nehmen.
leider gibt es immer noch kollegen die als alternative die billigtarife (weniger versicherungsschutz) nehmen, anstatt tarifalternativen bei dem bisherigen versicherer zu erfragen. dabei wurde diese alternative sogar gesetzlich geschaffen.
leider wirst du zukünftig auf soclhe kosten hängen bleiben, solltes dir aber das kleingedruckte (was ist über haupt versichert) mal erklären lassen. da eine höherversicherung im hause der hanse merkur sicherlich abgelehnt wird, solltest du den schritt mit der regressnahme prüfen, da sich weiter lebenslang kosten auftürmen werden. also beratungsdokumentation heraussuchen und einen rechtsanwalt der spezi für versicherungsrecht ist (hier im norden kenne ich einige) und den vermittler verklagen -wie gesagt - wenn die verringerung des versicherungsschutzes zu dem barmeniatarif nicht dokumentiert wurde, dass ist vorraussetzung.
beste grüße
Dickie59
Hallo,
aktuelles Alter?
Wann erfolgte die Beratung durch den Makler?
Liegt die Hilfsmittel-Liste für den gewählten Tarif in kompletter Form (jetzt) vor?
Gruß
RHW
Auf den Beratungszeitpunkt kommt es meines Erachtens nicht an, wenn das Maklermandat längere Zeit andauerte m.E. nur auf den Beendigungszeitpunkt.
Aber darüber streiten sich Parteien gerne, lieber Herr Kollege.
Mich überrascht Ihre Schilderung nicht. HanseMerkur ist aus meiner Sicht ein Versicherer, der gerne nach dem Motto "Geiz ist geil" Kunden anlockt, um dann die Prämien kontinuierlich zu steigern und bei der Regulierung versucht, seine Leistungen zu reduzieren.
Da dieser Versicherer in der Vergangenheit hohe Vermittlungsgebühren zahlte, nach den Aufzeichnungen meines Büros bis zu 9 Monatsbeiträgen, wurden seine Produkten auch von Vermittlern vertrieben, die von den Eigenarten der Tarife dort keine Ahnung hatten, sondern nur die hohen Provisionen sahen.
In Ihrem Fall sehe ich eine Falschberatung (eine Nichtberatung ist auch eine Falschberatung) durch den Versicherungsmakler. Das müssen Sie nicht hinnehmen, zumal Sie allein durch den Weggang von der Barmenia die Altersrückstellung Ihres dortigen Vertrages verloren haben.
Fordern Sie ihn also auf,den Schaden, den Sie erlitten haben, zu erstatten. Schließlich schuldet jeder Versicherungsmakler seinem Auftraggeber eine Marktübersicht und eine Begründung, warum er zu einem Versichererwechsel rät, den ausgewählten Versicherer empfiehlt mit dem genannten Tarif.
Sollte er sich nicht rühren, können Sie sich an den Ombudsmann wenden. Wesentlich besser ist aus meiner Sicht, wenn Sie sich an die IHK wenden, bei der er registriert ist und um Hilfe bitten.
Wenn Sie einen in KV fachlich versierten Versicherungsmakler suchen, dann käme aus meiner Sicht ein Mitglied des "Premium Circle" in Betracht. Die dortigen Mitglieder frage ich auch, wenn es sich um besondere Problemfälle handelt.
Das ist oft das Problem wenn man von irgendwelchen Leuten beraten wird die keine Ahnung haben.
Du hast ein geschlossenes Hilfsmittelverzeichnis. Was da nicht drin ist wird nicht erstattet. Der Link von "Nachbarskind" hilft Dir nicht weil hier das Vertragsrecht des Versicherers gilt. Der gezeigte Klageweg ist lang und steinig, also durch Wahl der richtigen Tarife von vornherein zu vermeiden....
Meist hast Du identische Einschränkungen auch bei Heilmitteln. Wenn Du wechselst:
- Such Dir einen auf KV spezialisierten Makler,
- keines der üblichen Vergleichsportale im Internet
- lass Dir klar jedes Detail an Leistung wischen den besten drei Anbietern erklären, denn es gehört noch viel mehr dazu.
Viel Erfolg.
- lass Dir klar jedes Detail an Leistung wischen den besten drei Anbietern erklären, denn es gehört noch viel mehr dazu.
Und was soll ihm dies jetzt bringen ?
Oder hast Du überlesen, dass er erst am Knie operiert wurde ?
Sinnvoller wäre doch vorerst beim gleichen Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln!