Haushaltshilfe telefonisch abgelehnt. Krankenkasse verweigert schriftliche Ablehnung?
Hatte im Dezember einen Innenbandriss am Knie. Da ich nur mit Unterarmgehstützen laufen konnten und unsere Tochter da 10 Monate alt war, stellte ich bei der IKK einen Antrag auf Haushaltshilfe bzw. mein Mann nahm dann unbezahlt Urlaub und wir beantragten, nach dem endlich alle Unterlagen von Arzt und Arbeitgeber da waren, den Verdienstausfall für meinen Mann, der ja in der Zeit den Haushalt geführt hat. Nun wurde der Antrag abgelehnt. Dies wurde mir nur telefonisch mitgeteilt. Ich verlangte hierüber einen schriftlichen Bescheid und auch ein Begründung, warum die beantragte Leistung abgelehnt wurde. Dies verweigerte mir die IKK. Auch nach schriftlicher Androhung weiterer Schritte, mit Fristsetzung von 7 Tagen, weigert sich die Krankenkasse weiterhin, mir dies schriftlich zu geben. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich einen rechtlichen Anspruch, auf eine schriftliche Ablehnung nebst Begründung habe? Wie sieht nun das weitere Vorgehen aus? Anwalt involvieren?
8 Antworten
Wenn du nach ärztlicher Bescheinigung den Haushalt nicht weiterführen kannst und sich ein Kind im HH befindet, hast du Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten - in dem Fall Verdienstausfall deines Mannes - in angemessener Höhe.
Angemessen ist der Betrag, der der KK durch die Stellung einer Ersatzkraft entstanden wäre. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Wenn du einen schriftlichen Antrag gestellt hast, besteht auch ein Anspruch auf eine schriftliche Ablehnung mit Rechtshilfebelehrung. Dagegen kannst du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen, gegen eine mündliche Ablehnung nicht.
Im Gesetz steht es m.E. nicht ausdrücklich drin, dass der Bescheid schriftlich erfolgen muss.
Um zunächst Widerspruch einzulegen, braucht man in der Regel einen schriftlichen Bescheid.
Anwalt wäre ich vorsichtig mit, ich mache da nach Möglichkeit einn grossen Bogen drum.
Wende dich an einen Anwalt für Sozialrecht. Der soll die Ablehnung einfordern. Da du einen Rechtsanspruch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit Rechtsbehelf hast wird die IKK die Kosten für deinen Anwalt tragen müssen.
Er soll dann Widerspruch einlegen.
natürlich, bitte sofort ab zum anwalt. wenn niedriges einkommen vorliegt, bitte einen beratungshilfeschein beim amtsgericht zivilgericht beantragen, btw, vorher zum sozialgericht. falls sich dieses für zuständig hält, geht es ohne anwalt und ohne kosten, vorerst.
Ich gehe mal davon aus, dass du den Antrag auch schriftlich gestellt hast und nicht nur Papiere da hin geschickt. Dann steht dir auch ein schriftlicher Bescheid zu. Ich würde jetzt noch mal ein Einschreiben hinschicken und bezugnehmen auf den Antrag vom ..... und um einen schriftlichen Bescheid bitten, der dir leider noch nicht zugegangen ist. Am besten eine Kopie des Antrages beilegen.
Antworten sie darauf auch nicht schriftlich, kannst du auch eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen machen.
Ich rate dir, Mitglied beim VdK zu werden, das ist nicht so teuer und die helfen einem bei Problemen mit den Sozialkassen.
Eine Bekannte ist unheilbar erkrankt und sie hörte von einer Therapie, die sehr teuer war, aber bei der Erkrankung schon gute Erfolge erzielt hat, wenn auch nicht für diese Erkrankung entwickelt. Die Kostenübernahme wurde von der Kasse abgelehnt, Widerspruch ebenso: Mit Hilfe des VdK wurde die Behandlung dann doch übernommen, die Behandlung hat gewirkt, die Krankheit ist zum Erliegen gekommen seit 8 Jahren, auch wenn sie jederzeit wieder einsetzen könnte, die 8 Jahre hat sie gewonnen.
Eine Interessensfrage: um welche Erkrankung und welche Therapie hat es sich da gehandelt?