Intime Beziehung zwischen Arzt und Patientin erlaubt?
hallo zusammen
Mein Arzt(m36)und ich(w29) führen nun seit circa einem halben Jahr eine Intime Beziehung. Müssen wir mit rechtlichen Konsequenzen rechnen? Geschlechtsverkehr haben wir in seiner Praxis und bei mir zuhause.
Meine Konkrete Frage:
Darf ein Arzt eine Beziehung mit einer Patientin führen?
5 Antworten
Natürlich darf er.
Das ist eine Frage, die sich nicht eindeutig beantworten lässt, sondern letztlich nur im Einzelfall.
Ganz grundsätzlich kommt es auch auf die ärztliche Funktion an. Gab es nur einen allgemeinen Kontakt, traf man sich später zufällig in einem privaten Kontext, so sind entsprechende Regelungen inzw. aus den meisten Berufsordnungen der Länder und der Musterberufsordnung raus genommen worden, auch in Bezug auf sexuelle Kontakte.
Geht es um ein Verhältnis, in dem auch psychosoziale Gespräche, insbes. in Form der psychosomatischen Grundversorgung oder sogar als ärztlicher Psychotherapeut gelaufen sind, sieht das völlig anders aus. Hier droht dem Arzt zumindest der Verlust der Berufszulassung, auch wenn die Partnerin / der Partner angibt, dies freiwillig getan zu haben; ggf. drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Natürlich erst recht, wenn die Vertrauensposition manipulativ vom Arzt genutzt wurde, um zB eine Affaire oder Beziehung mit sexuellen Kontakten zu beginnen.
Dass es im professionellen Kontext (insbes. der Praxis) zu sexuellen Handlungen kommt, ist nicht ok. Insbes. dann nicht, wenn neben der Beziehung auch ein reguläres Arzt-Patient-Verhältnis besteht (das sollte schleunigst beendet werden) und v.a., wenn Leistungen über einen Kostenträger abgerechnet werden.
Ich denke das ist nicht erlaubt und er kann sogar seine Zulassung verlieren
Bin aber kein Jurist
Hab ich nur Mal gehört und macht für mich auch Sinn, weil Ärzte als Vertrauenspersonen ja sonst leicht Menschen in verletzlichen Situationen manipulieren und ausnützen könnten
Ärzte zählen auch zu denBürgern unseres Staates
Ja wenn du und er nicht in einer Beziehung sind dann ist alles gut
Ja aber verwerflich dann
selbst dann ist es nicht verboten