Pflegegeld ohne Pflegeperson?

4 Antworten

Zum einen gibt es keine Pflegestufe mehr. Das nennt sich jetzt Pflegegrad.

Sie hat dann evtl. Pflegegrad 3.

Und bei Pflegegrad 3 muss sie schon erhebliche Einschränkungen und Hilfebedarfe haben.

denn nur mal so wird Pflegegrad 3 nicht vergeben.

Und ja, ist oder wird keine Person benannt, die die Pflege und Versorgung übernimmt, so gibt es kein Pflegegeld, sondern es wird eine sogenannte Sachleistung bereitgestellt.

Das bedeutet, das Gled kann nur von einem zugel. ambulanten PD abgerufen werden.

Das bedeutet für deine Mutter, sie muss sich einen ambul. Pflegedienst suchen und den mit der Pflege beauftragen.

Im übrigen wird die als Pflegeperson eingetragene Person für nichts zur Rechneschaft gezogen und verantwortlich gemacht, so lange keine Straftaten gegenüber dem Pflegebeürftigen erfolgen.

Und ja, der Pflegebedürftige kann und darf einfach so über erhaltenes Pflegegeld verfügen, da es rechtlich ihm zu steht.

Er soll und muss sich damit seine Pflege privat organisieren.

Gibt Mama das Pflegegeld andich weiter so ist das auch OK.

wenn deine mutter sich selbst versorgen kann, erhält sie in der regel auch kein Pflegegeld.

es kommt jemand vom medizinischen dienst vorbei und stellt ganz geziehlte fragen. die merken ganz genau, wenn jemand betrügen will.

bei pflegegrad 2 und 3 kommt jedes halbe jahe eine pflegefachkraft vorbei und prüft, ob einem das Pflegegeld zusteht

Griesuh  27.02.2018, 08:36

Nchtrag: Der ambul. PD kommt nicht einfach so zum Pflegeberatungsbesuch vorbei. Den ambul. PD muss der Pflegebedürftige sich selbst aussuchen und mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen.

Griesuh  27.02.2018, 08:24

rafaelmitoma: das ist leider falsch: bei pflegegrad 2 und 3 kommt jedes halbe jahe eine pflegefachkraft vorbei und prüft, ob einem das Pflegegeld zusteht.

Ein Pflegeberatungsbesuch n. § 37. 3 SGB XI hat nicht die Aufgabe zu überprüfen ob einem ein Pflegegrad / Pflegegeld zusteht.

Sondern der Pflegeberatungsbesuch hat die Aufgabe, den Pflegenden und dem zu Pflegenden aufzuzeigen welche Möglichkeiten es in der Pflegeversicherung gibt, zum andern sollen Pflegetipps gegeben werden wie die Pflege erleichtert und sicherer gestaltet werden kann, und soweiter.

Es wird nachgeschaut ob die Pflege durch die pflegende Person sichergestellt ist.

Es wird aber nicht überprüft ob einem das Pflegegeld oder der Pflegegrad zusteht.

Der PD kann beim Pflegeberatungsbesuch evtl. eine Höherstufung anraten. Mehr aber auch nicht.

Pflegestufe3 bei Nichtpflegebedürftigkeit zu bekommen? wow, Normal bekommt man, wenn man gar nichts mehr kann, voll pflegebedürftig ist, nur Pflegestufe 2.

Wenn Deine Mutter als solches eingestuft wird, muß sie theoretisch aber auch erstmal gar nichts machen. Bald wird sie aber aufgefordert werden , die Pflegeperson zu benennen und wenn sie das dann nicht kann, werden die Geldzahlungen eingestellt werden.

Vielen Dank für die Infos bisher!

Mich als Laien in diesen Thematik zu belehren, dass es keine Pflegestufe mehr gibt, sondern nur noch Pflegegrad, und dann zu schreiben "Das bedeutet, das Gled kann nur von...", finde ich sehr kleinlich. Was ist denn bitte Gled? Welches Gled kann der ambulante Pflegedienst abrufen? Ich kenne nur Geld. Aber vielleicht willst du mich da auch eines besseren belehren? ;-) Egal, lassen wir vielleicht einfach diese Spitzfindigkeiten weg und konzentrieren uns auf die konkrete Fragestellung.

Meine Mutter befindet sich nun seit drei Monaten in der Reha-Klinik. Nach etwa 1 1/2 Monaten wurde der Pflegegrad 3 festgesetzt - der entsprechende Bescheid der KK liegt vor. Nach weiteren 6 Wochen Reha kann sie sich nun weitesgehend selbst versorgen, da die Reha-Maßnahmen wohl recht gut anschlagen. Sie ist also auf keinen Pflegedienst angewiesen, wenn sie in Kürze wieder daheim ist.

Trotzdem möchte sie das Pflegegeld "in die eigene Tasche stecken" und keine konkrete Pflegeperson angeben. Wie stehen die Chancen, dass dies möglich ist? Oder heißt es Pflegegled, lieber Griesuh? ;-)

Ich lasse mich sicher nicht als Pflegeperson eintragen, da ich - entgegen der Aussagen hier - auf jeden Fall verantwortlich gemacht werde, wenn ich als Pflegeperson eingetragen bin und ihr dann etwas passiert - z.B. wenn sie hinfällt und eine Querschnittslähmung erleidet. Diese Aussage der Krankenkasse sollte hier niemand anzweifeln, oder? Aber wahrscheinlich weiß dies auch wieder jemand besser. Anscheinend doch nicht so hilfreich die Hilfestellung auf dieser tollen Plattform hier... :-(