Kein Geld für die Krankenkasse?
Mein Freund ( sind beide Studenten) ist im Gegensatz zu mir nicht mehr Familienversichert, da er zu alt ist. Er bekommt auch kein Bafög sondern nur einen Kredit von 600€ und geht noch arbeiten für 450€. Er ist immer mehr verschuldet bei der KK weil diese 200€ im Monat einfach zu viel sind neben Miete anderen Krediten und Nahrung etc. Die Mahnungen sind schon gekommen und die Leistungen wohl teilweise eingestellt. Das Geld möchten die trotzdem weiterhin. Gibt es da iwelche Hilfen vom Arbeitsamt oder eine Befreiung? :(
Hallo,
wie alt ist er?
Gruß
RHW
31
Liebe Grüße
7 Antworten
Hallo,
der Studententarif von ca. 110 Euro endet grundsätzlich mit dem Semester, in dem man 30 wird. Es gibt aber Verlängerungsgründe, so dass der Stundentarif darüber hinaus fortgefürt wird (z.B. Erkrankung, Behinderung, 2. Bildungsweg ...). Auf jeden Fall genau klären, ob einer dieser Verlängerungsgründe zutrifft: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/studenten-11-verlaengerungstatbestaende-fuer-die-kvds_idesk_PI42323_HI10671173.html
Bei einer Heirat kann er ab dem 25. Geburtstag (teilweise 26. Geburtstag) der Ehefrau in die kostenlose Familienversicherung wechseln.
Wenn er in der Vorlesungszeit eine Beschäftifgung für mehr als 20 Wochenstunden hat, entfallen die 200 Euro Beitrag und der Arbeitgeber überweist die gesamten Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse (etwa die Hälfte der Beiträge zieht er von Verdienst ab). Der Arbeitnehmer hat dafür aber auch Anspruch auf Krankengeld und Kurzarbeitergeld (und nach einem Jahr Beschäftigung auf Arbeitslosengeld).
Gruß
RHW
Wenn er mehr als 450 Euro brutto verdient, aber die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden pro Woche nicht übersteigt, zahlt er weiter allein einen Beitrag von ca. 200 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Diese Schulden werden ihn auch weiter begleiten und er darf damit rechnen, daß, nimmt er irgendwann eine Beschäftigung auf, die Krankenkasse, die bis dahin einen Titel gegen ihn erwirkt haben wird, es zu einer Gehaltspfändung kommen wird. Zudem hat er einen Schufa-Eintrag- evtl. schon jetzt.
Keine gute Zukunftsaussichten.
Da er ja scheinbar nicht mal in der Lage ist, die laufenden Beiträge zu entrichten, ist der Hinweis, eine Ratenzahlungsvereinbarung DANEBEN für die aufgelaufenen Schulden zu machen, hinfällig.
Er sollte sehen, so schnell wie mögich versicherungspflichtig zu arbeiten, dann würden keine weiteren Beitragsschulden auflaufen, er könnte eine Ratenzahlung für die Rückstände vereinbaren, die einhalten und hätte dann wieder den vollen Leistungsanspruch.
doch die Krankenkasse erwirkt sehr wohl einen Titel, denn sonst würde die normale Verjährung greifen. Und doch auch ein Schufe- Eintrag erfolgt.
Ich zitiere aus einem Beitrag von User @wilees
"Die KK benötigt keinen "gerichtlichen" Titel.
Aus öffentlich-rechtlichen Beitragsbescheiden kann sofort vollstreckt werden. Sie sind vollstreckbare Titel. Ein Gerichtsurteil braucht es dazu nicht.
Und das wird vermutlich auch der Grund sein, warum diese Schulden nicht bei der Schufa gemeldet sind."
Läuft das nicht mehr bei säumigen Zahlern der Krankenkassenbeiträge wie früher über den Zoll, wenn Mahnungen nicht fruchten?
Wie vollstrecken Krankenkassen?
Parallel zur oder im Anschluss an die Mahnung erfolgt die Weitergabe der Forderung an die Vollstreckungsbehörde: Bei Schulden bei der gesetzlichen Krankenkasse vollstreckt das zuständige Hauptzollamt. Bei privaten Krankenkassen vollstreckt der Gerichtsvollzieher.
Es gibt Krankenkassen wie die AOK´en, die haben ihre eigenen Vollstreckungsmitarbeiter, mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet wie der Gerichtsvollzieher.
Dann soll er sich einen Midijob (ab 450,01 € Verdienst mtl.) suchen und zwecks Bezahlung der Schulden der KK eine Ratenzahlung anbieten.
Wenn die KK sich querstellt, ggf. einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.
Er könnte sich einen Job mit mehr als 450€ suchen (zB 20 Stunden die Woche). Dann ist er über den Job krankenversichert. Die bis jetzt aufgelaufenen Schulden müssen beglichen werden, dann lieber was anderes hinten anstellen, besonders wenn es nicht sein letztes Semester sein soll. Mit KK-Schulden wird man nicht mehr für das nächste Semester immatrikuliert. Dann wäre das gesamte Studium futsch.
Danke! Ich dachte das wäre nur bei Vollzeit so
Nein, sobald er über die 450€ kommt, muss er SV Beiträge zahlen.
Arbeitslosengeld II kann er als Hochschulstudent in eigener Wohnung nicht erhalten.
Warum bekommt er kein BAföG?
Wahrscheinlich schon die Regelstudienzeit überschritten.
Ich glaube die KK brauchen keinen Titel, die könnten sofort pfänden. Meines wissens arbeiten die kk nicht mit der Schufa