Werkstudentenjob lohnt sich nicht wegen Sozialabgaben - Meinungen?
Hey zusammen!
ich habe vorkurzem einen Werkstudentenjob angenommen, um mein Studium zu finanzieren (vorher war ich als Aushilfe (10std/Woche) in der selben Firma beschäftigt).
Ich arbeite nie mehr als 20 Stunden/Woche und verdiene etwas mehr als 800€ Brutto. Mein Arbeitgeber hat mir eigentlich versprochen, dass ich „so wenig Ausgaben wie möglich“ haben werde und in jedem Fall keine Krankenversicherung, sondern nur die Rentenversicherung zahlen muss.
Jetzt habe ich aber ein Schreiben von meiner Krankenkasse bekommen, dass ich monatlich 111€ Versicherungsbeitrag zahlen soll. Da ich auch schon knapp 100€ Rentenversicherung zahle bleibt mir nur noch etwas mehr als 600€ übrig.
Das würde ja bedeuten, dass ich doppelt so viele Stunden arbeite, aber nur 50% mehr (Netto) Gehalt bekomme. Lohnt sich das, eurer Meinung nach?
Bitte kommt mir nicht mit „Vollzeitbeschäftigte müssen viel mehr abgeben, gib dich zufrieden mit dem was du hast“. Das ist am Thema verfehlt^^ Ich will nur wissen, ob es sinnvoll ist, dass ich diesem Werkstudenten Vertrag eingewilligt habe.
Danke im Voraus!
LG
HSLT
5 Antworten
Also als Student bist du krankenversicherungspflichtig - nur nicht über die Werkstudententätigkeit!
Hier bezahlst du und dein Arbeitgeber nur den Rentenversicherungsbeitrag und sonst keine Abgaben...
Also der größere Vorteil besteht für den Arbeitgeber; du selbst hast nur den Vorteil von keinen Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge über die Werkstudententätigkeit ;-)
Krankenversicherungsschutz benötigst du für dich trotzdem für dein Studium :-((
2. Was ist das Werkstudentenprivileg? Was sind die Voraussetzungen?Der Werkstudentenstatus erlaubt es, trotz einer Beschäftigung nur als StudierendeR und nicht als ArbeitnehmerIn sozialversicherungspflichtig zu sein. Dadurch fallen für den Job keine Abgaben für die Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung an. Das macht den Status für ArbeitgeberInnen so attraktiv, da sie für dich auch weniger Abgaben als Arbeitgeber zahlen müssen.
Um vom Werkstudentenprivileg zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Höchstens 20 Arbeitsstunden in der Woche während der Vorlesungszeit arbeiten
- Außerhalb der Vorlesungszeit dürfen höchstens 26-Wochen mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet werden
- Das Studium steht im Vordergrund
Als StudentIn bist du dennoch krankenversichert und musst evt. auch Beiträge zahlen.
Näheres findest du in studis-online.de unter BAföG+Geld bzw. in dem Link hier: https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php
Gruß siola55
Jeder Student muß krankenversichert sein, sonst kann er sich gar nicht einschreiben an der Uni...
Ja, ist mir schon klar. Davor war ich Familienversichert 😅 aber dadurch dass ich jetzt mehr als 450€ verdiene geht das ja nicht mehr.
Dann hat der Arbeitgeber dich NICHT als studentische Hilfskraft angemeldet. Als Student bist du ja bereits krankenversichert, und Arbeitslosenversicherung nützt dir auch nichts, weil du ja kein AlG 1 bekämst
Also sinnvoll für den Arbeitgeber allemal - er spart am meisten bei der Werkstudententätigkeit gegenüber einer normalen Beschäftigung... ;-)
Na das dachte ich mir auch schon^^
Hallo,
auf jeden Fall beim Arbeitgeber klären, ob er die Rentenversicherungsbeiträge richtig berechnet hat. Bei 800 Euro brutto ergibt sich ein Arbeitnehmeranteil für die Rentenvericherung von 62,14 Euro pro Monat (ermäßigt wegen Midijob-Regeln).
Gruß
RHW
800 Euro ist ja auch kein lohn wo sich ein Werkstudent lohnt. Verdienst ja gerade so Mindestlohn. Werkstudenten werden in aller Regel besser bezahlt
Außerdem musst du so oder so deine Krankenversicherung zahlen. Auch wenn du nur 450 Euro verdienen würdest
Außerdem musst du so oder so deine Krankenversicherung zahlen. Auch wenn du nur 450 Euro verdienen würdest...
Bis 450€ Hinzuverdienst wäre eine kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern möglich...
Genau, bis 470€ habe ich nichts für die Versicherung bezahlt. Soweit ich weiß kann man als Werkstudent auch nicht wirklich mehr verdienen, weil man sonst den Studentenstatus verliert 🤔
Bis max. 20 Stdn. pro Woche sind erlaubt während der Vorlesungszeit, ohne den Studentenstatus zu verlieren!
Um vom Werkstudentenprivileg zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Höchstens 20 Arbeitsstunden in der Woche während der Vorlesungszeit arbeiten
- Außerhalb der Vorlesungszeit dürfen höchstens 26-Wochen mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet werden
- Das Studium steht im Vordergrund
Als StudentIn bist du dennoch krankenversichert und musst evt. auch Beiträge zahlen.
Wenn dies möglich wäre dann würde es auch beim Werkstudent klappen.
Man fliegt aus der Familienversicherung raus wenn man entweder die Stundenzahl überschritten hat
Oder ein gewisses Alter erreicht hat. Meine es war 25 Jahre
Die kostenlose Familienversicherung hat mit der Stundenzahl nichts zu tun, sondern mit dem Gesamteinkommen: max. 470€ mtl. Bruttolohn (beim Minijob 450€) und bei Schülern u. Studenten bis längstens zum 25. Lj.
Also profitiert mein Arbeitgeber, dass er keine KV für mich zahlen muss, ich aber schon? Das ist doch unfair. Oder nicht?