Abgaben als Werkstudent der Krankenkasse.?

4 Antworten

Im Rahmen einer Beschäftigung als Werkstudent werden regelmäßig keine Beiträge zr Krankenversicherung einbehalten. Mit anderen Worten - Du musst Dich selbst via studentischer KV versichern - monatlicher Beitrag rund 105 Euro incl. der Pflegeversicherung.

Für Dich - mit einer Teilzeitbeschäftigung kämest Du günstiger davon.

Hallo,

welche Art der Krankenversicherung bestand denn vor dem Werkstudentenjob:

  • Familienversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse über einen Elternteil?
  • Gesetzliche Krankenversicherung mit dem Studentenbeitrag?
  • Private Krankenversicherung (eigenständig oder Vertrag mit Unterschrift der Eltern)?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Creed0x 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 21:27

Nun vorher war ich Familienversichert.

Ich weiß das man auch als Student Krankenversichert sein muss, sofern man die Minijobgrenze überschreitet, was ich mit 600-700 Euro Brutto tue.

Meine Frage hierbei war, ob ich obwohl die Krankenkassenbeiträge vom Bruttogehalt abgezogen werden, trotzdem der Krankenkasse etwas zu zahlen muss. Also, obwohl auf der Lohnsteuerkarte die Beträge von mir abgezogen wurden.

Ich denke, ich habe aber das Problem eben selber gefunden.

Bei einigen Monaten hat komischerweise laut der Entgeldabrechnung mein Arbeitgeber vom Brutto automatisch Krankenkassenbeiträge abgebucht und bei manchen Monaten wiederum nicht.

Ich schätze und hoffe dort liegt der Fehler, wäre für die fehlenden 5-6 Monate etwa 30-50 Euro pro Monat an ausstehenden Beiträgen.

RHWWW  27.04.2021, 21:57
@Creed0x

Hallo,

der Arbeitgeber muss bei Beschäftigungsbeginn schätzen, ob die Bruttoentghelte voraussichtlich über oder unter 450 Euro liehen werden. Wenn man 450 Euro brutto nicht übersteigt, bleibt man weiter familienversichert über einen Elternteil. Der Arbeitgeber zieht dann keine Beuiträge vom Verdienst ab (Ausnahme: ggf. 3,6% zur Rentenversicherung). Man bleibt weiter familienversicher in der Krankenkasse eines Elternteils.

Wenn man nach der Schätzung/im Durchschnitt 450 Euro brutto übersteigt und die Arbeitszeit 20 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit nicht übersteigt, zieht der Arbeitgeber 9,3% Rentenversicherungsbeiträge vom Verdienst ab. Kranken- und Pflegeversicherung zieht er nicht ab. Die kostenlose Familienversicherung endet, wenn die Bruttobezüge regelmäßig 470 Euro monatlich übersteigen (vom Brutto können aber vorher 1000 Euro Arbeitnehmerpauschale pro Kalenderjahr bzw. 83,33 Euro monatlich abgezogen werden).

Gruß

RHW

Wenn du Mitglied der studentischen Krankenkasse bist, brauchst du ja nicht noch eine zusätzliche Krankenkasse. Aber der Arbeitgeber überweist auch Beiträge an die Rentenversicherung (dies geht ÜBER die Krankenkasse)

Creed0x 
Beitragsersteller
 27.04.2021, 21:31

Ich denke das Problem hab ich eben gefunden.

Mein Arbeitgeber scheint laut der Entgeltabrechnung die Krankenkassenbeiträge von meinem Bruttogehalt bei einigen Monaten abgezogen zu haben, aber bei manchen wiederum nicht.

Muss somit, ich hoffe mal, nur die fehlenden Beiträge noch zahlen.

Natürlich mußt du krankenversichert sein, aber doch nicht über deine Werkstudententätigkeit, sondern als Student:

4. Versicherungspflichten als Werkstudent
Wie ja schon oben erwähnt, gilt für Werkstudenten Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings nur in der Eigenschaft als ArbeitnehmerIn. Da man als Student nicht arbeitslos werden kann, muss nur für die Arbeitslosenversicherung tatsächlich nichts gezahlt werden.
Für die Rentenversicherung teilt man sich die Aufwendungen mit dem Arbeitgeber. Für die Kranken- und Pflegeversicherung dagegen muss man selbst sorgen – als Student hat man aber das Privileg eines günstigen Studententarifs (unabhängig von der Höhe des Einkommens).

https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php#versicherung

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung