Kkönnte eine Krankenkasse mein Haus pfänden wenn mein Ehemann bzw. Kinder drin wohnen?
Hallo
Rein hypothetisch ich würde morgen heiraten und komme in eine Einrichtung wo mein Vermögen gepfändet wird könnte meine Krankenkasse mein Haus pfänden in dem mein Ehemann noch drin wohnt?
7 Antworten
Rein hypothetisch ich würde morgen heiraten und komme in eine Einrichtung wo mein Vermögen gepfändet wird
Es würde zuerst einmal geprüft werden, welche Einkünfte, Sparguthaben und sonstiges Vermögen vorhanden sind.
Außerdem ob Angehörige (Ehemann, Kinder oder Eltern vorhanden sind die dir unterhaltspflichtig sind und auch Unterhalt zahlen können.
Sollte sich deine Frage auf ein Pflegeheim beziehen, wird auch noch geprüft werden, ob dir Pflegegeld zusteht.
Erst dann, wenn alle diese Möglichkeiten ausscheiden, würde geprüft werden, ob evt. das Sozialamt sich an den Kosten beteiligen müsste.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxii/8.html
Also so einfach ist es nicht, dass eine Krankenkasse Vermögen pfänden kann, bzw. eine Sicherungszwangshypothek im Grundbuch des Gebäudes eintragen lassen kann, wie hier einige geschrieben haben.
Häuser können nicht gepfändet werden, da sie keine beweglichen Sachen sind.
Die Vollstreckungsbehörde lässt eine Sicherungszwangshypothek auf dem Grundstück eintragen und beantragt anschließend die Zwangsversteigerung.
Wer und ob jemand darin wohnt ist unerheblich; maßgeblich ist nur, wem es gehört.
So ganz sicher ist das auch nicht, denn das Sozialamt darf auch einen fiktiven Unterhalt ansetzen.
Ehegatten sind stets so zu behandeln, als stünde jedem die Hälfte des gemeinsamen Einkommens zur Verfügung.
Wenn die Krankenkasse eine titulierte Forderung gegen Dich hat ist es möglich die Zwangsversteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung zu beantragen. Wer zu dem Zeitpunkt des Vollstreckungs- und Versteigerungsverfahrens in dem Gebäude wohnt, ist dabei zunächst für den Verfahrensablauf unerheblich.
Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihre Bescheide stehen titulierten Forderungen gleich.
Ja so ist es.
Eine Krankenkasse kann überhaupt nicht einfach so pfänden.
Das kann höchstens ein Gerichtsvollzieher. Und wenn es dann zu einer Zwangsversteigerung käme, könnte der neue Besitzer davor sorgen das die Bewohner dort ausziehen müssen.
Krankenkassen sind Körperschaften der öffentlichen Rechts und dürfen durch eigene Organe vollstrecken. Vor allem die AOK macht in einigen Bundesländern davon Gebrauch. Sie brauchen also keinen Gerichtsvollzieher.
In den Bundesländern, in welchen sie keine eigenen Vollziehungsbeamten haben, lassen sie die Vollstreckung durch die Hauptzollämter erledigen und die vollstrecken ebenfalls ohne Gerichtsvollzieher, nämlich durch eigene Leute.
Es gibt keine "Einrichtung" die Vermögen pfänden könnte. Welche sollte das sein?
Meine Mutter arbeitet in einer @Wohngemeinschaft von Menschen die nicht mehr alleine leben können. Eine Patientin hat dadurch ihr Haus verloren.
Also müsste ich meinen Ehemann ins Grundbuch eintragen lassen damit es sicher wäre?