Krankenversicherung Nachversicherung bei Umzug ins Ausland?
Hello,
angenommen man kündigt seinen Job zum 15.09. und lebt ab 01.10. im Ausland. Ab 01.10. ist man dann dort krankenversichert, davor noch hier in Deutschland. Eigentlich gibt es ja die Nachversicherung von einem Monat nach dem Ende der Krankenversicherung durch den vorherigen Arbeitgeber. Auch, wenn man danach keine Beschäftigung hat.
Nun habe ich aber gehört, dass die Nachversicherung nicht greift, wenn man danach ins Ausland zieht. Stimmt das? Ist das nicht total egal, ob man DANACH in Deutschland krankenversichert ist? Weshalb gilt die Nachversicherung da nicht, man ist doch schließlich noch 2 Wochen danach hier.
1 Antwort
Eigentlich gibt es ja die Nachversicherung von einem Monat nach dem Ende der Krankenversicherung durch den vorherigen Arbeitgeber.
Die gibt es, aber der vorherige AG hat damit nichts zu tun, das ist eine Sache der Krankenkasse.
Auch, wenn man danach keine Beschäftigung hat.
Das stimmt so nicht. Die Frage ist ob man nach Ablauf des Monats eine anderweitige Versicherung hat.
Ja? Gut, dann war der Monat kostenlos.
Nein? Dann wird man rückwirkend zum Datum der Kündigung freiwilliges Mitglied seiner Krankenkasse und muss auch rückwirkend für diesen Monat Beitrag zahlen.
Wenn du nach deinem Wegzug aus D (und der Abmeldung deines deutschen Wohnsitzes!) nicht mehr der deutschen KV Pflicht unterliegst wirst du auch nicht freiwilliges Mitglied und somit musst du auch für die zwei Wochen nix zahlen. Du hattest die Nachversicherung.
Die Pflichtversicherung in einem Land der EU gilt ebenso wie in Deutschland. Du brauchst also keine Beiträge für die 2 Wochen zahlen.
Anders sieht es aus, wenn du z.B. in die USA oder ein anderes Land außerhalb der EU auswanderst. Dann bekommst du spätestens bei deiner Rückkehr ein kleines Problem.
Eine gesetzliche Versicherung in einem EU Land ist in der Regel der deutschen GKV gleichzusetzen.
Wobei du wie erwähnt ohnehin kein freiwilliges Mitglied einer deutschen KK wirst wenn du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast. Und nur wenn du freiwilliges Mitglied wirst, entsteht überhaupt eine Beitragszahlungspflicht. Die Nachversicherung gilt IMMER. Der Zeitraum ist nur dann beitragspflichtig, wenn du automatisch freiwilliges Mitglied wirst.
Keine Mitgliedschaft in der deutschen GKV ----> keine Beiträge an die Deutsche GKV zu zahlen
Ok, Moment.
Also - angenommen man hat danach 'ne Versicherung, allerdings in Österreich und nicht in Deutschland.
Und der nachträgliche Leistungsanspruch besteht ja, wenn man danach wieder pflichtversichert ist. Angenommen das ist man - aber nicht in Deutschland, sondern in Österreich. Ist das dann trotzdem okay, oder muss man dann für die zwei Wochen nachzahlen? Also zählt die Pflichtversicherung im Anschluss als Rechtfertigungsgrund für die Nachversicherung dann nur, wenn sie in Deutschland stattfindet? Oder in der gesamten EU?
Und falls man die zwei Wochen nur dann nicht nachzahlen müsste, weil man dann nicht mehr in Deutschland gemeldet ist - muss man das dann nachzahlen, wenn man wieder nach Deutschland zieht?