Krankgeschrieben bis 15.02 kann ich dann am 01.02 wenn ich sie kriege eine neue Arbeit anfangen?
Ich bin derzeit Krankgeschrieben und Arbeitssuchend, meine Krankmeldung geht bis zum 15.02 aber ich habe bereits eine E- Mail von meinem zukünftigen Arbeitgeber dass ich wahrscheinlich am 01.02 anfangen kann und die sich melden wenn der Vertrag fertig ist. Da ich allerdings noch wie gesagt nichts schriftlich unterschrieben habe kann ja alles anders kommen und so habe ich eine neue AU geholt, eben jene bis 15.02. ich bin seit kurzem im Krankengeld, jetzt frage ich mich kann ich bis zum 29.01 jederzeit eine Endbescheinigung holen auf der vermerkt ist dass die AU bis zum 31.01 geht? Ich kann ja schlecht krankgeschrieben sein, im Krankengeldbezug und dann noch arbeiten. Der Job ist zwar Homeoffice aber trotzdem.
2 Antworten
Es gibt keine generelle "Gesundschreibungen".
Nur bei speziellen Tätigkeiten (z.B. Nahrungsmittelindustrie, Kinderbetreuung, Altenpflege......) braucht man u.U. eine Bescheinigung, dass man wieder arbeitsfähig ist (wenn z.B. vorher Ansteckungsgefahr herrschte), wenn man wieder arbeiten möchte.
Wenn Du am 1. Februar wieder arbeiten kannst, darfst Du das selbstverständlich tun. In einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht ja nur, dass Dein Arzt der Meinung ist, dass Du "voraussichtlich" bis zu einem Termin noch nicht arbeiten kannst.
Die Menschen und die Krankheitsverläufe sind ja unterschiedlich, da ist ein AN oft früher wieder arbeitsfähig als auf der AUB steht, umgekehrt gibt es AN, die nach dem "voraussichtlichen" Termin immer noch nicht arbeiten können.
Rechtlich spricht also nichts dagegen, dass Du am 1. Februar mit der Arbeit beginnst und Du bist auch kranken- und unfallversichert.
Du kannst Dich von Deinem Arzt glaub ich gesund schreiben lassen bzw die Krankschreibung aufheben lassen.Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darfst Du nicht arbeiten in Deinem neuen Job.
Quatsch