Krankgeschrieben bis 15.02 kann ich dann am 01.02 wenn ich sie kriege eine neue Arbeit anfangen?

2 Antworten

Es gibt keine generelle "Gesundschreibungen".

Nur bei speziellen Tätigkeiten (z.B. Nahrungsmittelindustrie, Kinderbetreuung, Altenpflege......) braucht man u.U. eine Bescheinigung, dass man wieder arbeitsfähig ist (wenn z.B. vorher Ansteckungsgefahr herrschte), wenn man wieder arbeiten möchte.

Wenn Du am 1. Februar wieder arbeiten kannst, darfst Du das selbstverständlich tun. In einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht ja nur, dass Dein Arzt der Meinung ist, dass Du "voraussichtlich" bis zu einem Termin noch nicht arbeiten kannst.

Die Menschen und die Krankheitsverläufe sind ja unterschiedlich, da ist ein AN oft früher wieder arbeitsfähig als auf der AUB steht, umgekehrt gibt es AN, die nach dem "voraussichtlichen" Termin immer noch nicht arbeiten können.

Rechtlich spricht also nichts dagegen, dass Du am 1. Februar mit der Arbeit beginnst und Du bist auch kranken- und unfallversichert.

Du kannst Dich von Deinem Arzt glaub ich gesund schreiben lassen bzw die Krankschreibung aufheben lassen.Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darfst Du nicht arbeiten in Deinem neuen Job.

blondie2000  20.01.2021, 04:58

Quatsch