Krankmeldung für die Krankenkasse - kein Kreuz bei "Endbescheinigung"?
Ich war bis gestern (18.12.) im Krankenhaus und wurde dort von der Ärztin noch bis 25.12. krankgeschrieben. Auf der AU hat sie aber unten nichts angekreuzt, also weder " ab 7. AU-Woche..." noch "Endbescheinigung". Da ich mir aber ziemlich sicher bin, dass ich ab 26.12. wieder arbeitsfähig bin, ist jetzt die Frage wie das mit der Krankenkasse bzgl. Krankengeld läuft. Muss ich der Krankenkasse dann telefonisch oder schriftlich mitteilen, dass ich am 26.12. wieder arbeitsfähig bin oder ist da irgendeine neue Bescheinigung notwendig?
Und die zweite Frage: Soll ich die Krankmedung jetzt schon bei der Krankenkasse einreichen oder erst zum 25.12.?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
2 Antworten
Den Krankenschein musst du sofort bei der Krankenkasse einreichen. Gleichzeitig solltest du mitteilen, dass du ab dem 26.12. wieder arbeitsfähig bist - telefonisch reicht aus.
Am 26.12. kann die Krankenkasse dann die Endzahlung vornehmen.
Ok, dann weiß ich Bescheid, vielen Dank!
Vorlegen bei der KK unverzüglich, also natürlich jetzt schon.
Warst du denn im Krankengeldbezug? Wenn nicht ist es egal und wenn schon, dann eigentlich auch, wenn du dann wieder arbeiten gehst.
Ok. Ja ich war im Krankengeldbezug. Gut dann teile ich der KK einfach am 25.12. mit, dass ich wieder arbeitsfähig bin.