Krankmeldung für die Krankenkasse - kein Kreuz bei "Endbescheinigung"?

2 Antworten

Den Krankenschein musst du sofort bei der Krankenkasse einreichen. Gleichzeitig solltest du mitteilen, dass du ab dem 26.12. wieder arbeitsfähig bist - telefonisch reicht aus.

Am 26.12. kann die Krankenkasse dann die Endzahlung vornehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
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Beitragsersteller
 19.12.2019, 21:44

Ok, dann weiß ich Bescheid, vielen Dank!

Vorlegen bei der KK unverzüglich, also natürlich jetzt schon.

Warst du denn im Krankengeldbezug? Wenn nicht ist es egal und wenn schon, dann eigentlich auch, wenn du dann wieder arbeiten gehst.

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Beitragsersteller
 19.12.2019, 19:28

Ok. Ja ich war im Krankengeldbezug. Gut dann teile ich der KK einfach am 25.12. mit, dass ich wieder arbeitsfähig bin.