Minderjährige Pflegeperson?
Meine minderjährige Tochter möchte ihren Opa (Pflegestufe 2) pflegen. Sie ist Schülerin. Wie verhält es sich dann mit der Sozialversicherungspflicht seitens der Pflegekasse. Zahlt diese auch bei Schülern in die Rentenkasse ein, sodass meine Tochter bereits Zeiten erwirtschaftet?
4 Antworten
Deine minderjährige Tochter ist schulpflichtig. Die Schule ist hier wesentlich wichtiger.
Kein Minderjähriger ist wirklich in der Lage eine angemessene Pflegeleistung zu erbringen!!
Außerdem wird die Pflegekasse keine Minderjährigen akzeptieren!
Für die Pflegekasse kann sie nicht!
unsinn , die soll ihre schule erledigen , dafür braucht es mehr als enkelin zu sein .
warum kümmern sie sich nicht um den vater - bringt doch was .
Geht rechtlich nur, wenn man nicht vollzeitbeschäftigt ist
Erstens gehört das Pflegegeld dem Pflegebedürftigen. Damit soll er seine Pflege auf privater Basis sichern.
Wem der Opa dann das Pflegegeld weiter reicht ist nicht relevant, sofern die Pflege nicht auf gewerblicher Basis erfolgt. Dann müsste der jenige ein Gewerbe anmelden.
Da die Tochter minderjährig ist, zahlt die Kasse KEINE Rentenbeiträge für die geleistete Pflege.
Warum? Im Gesetzestext lautet es: Anspruch hat, wer im berufsfähigem Alter ist und wer gerinfügig, oder Teilzeit beschäftigt ist, Hausfrau oder Hausmann ist.
Eine MInderjährige ist ein weitgedehnter Begriff. Sollte sie unter 16 sein, so wird das nichts werden mit der Pflege des Opas. Sie hat sich auf ihre Schule zu konzentrieren. Natürlich kann sie dem Opa einwenig zur Hand gehen. Sie könnte z. B. einkaufen oder evtl. im Haushalt helfen.
Hallo, wie hat sich die Sache denn bei Dir und Deiner Tochter nun entwickelt? Ich stehe vor exakt gleicher Fragestellung. Ging das klar mit der Krankenkasse?
Das Mindestalter der Pflegeperson beträgt 16 Jahre. Sie darf nicht mehr als 30 Std./Woche arbeiten (Schule spielt keine Rolle) und der Pflegeaufwand muss seit dem 01.01.2017 zehn Stunden/Woche betragen. Die Pflegekasse schickt jemanden vom MdK, der den Aufwand festlegt. Meine Enkelin ist deshalb anerkannt!
Meine Tochter kann! Und die Akzeptanz war ja eben die Frage.