Wie sind die Regelungen im Hauptjob und 450€ Minijob bezüglich Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld?
Ich bin ab dem 1.3.2021 neben meinem Hauptberuf (100% Stelle) noch in einem Privathaushalt bei Bekannten auf 450€ Basis angemeldet worden (3h die Woche Babysitten). Ich wurde im Januar operiert und war bis zum 7. März krank geschrieben (8 Wochen) Dazu habe ich Fragen:
- Erfährt meine gesetzliche Krankenkasse die Anmeldung des 450€ Minijobs automatisch? Oder muss ich da noch etwas anmelden?
- Bekommt mein Bekannter, also mein „Arbeitgeber“ im Minijob eine Meldung darüber, wenn ich im Hauptjob mit AU krank gemeldet bin oder nur wenn ich dort auch eine AU abgebe? Muss ich dort zwingend auch eine AU abgeben?
- Wie sieht es aus bei Krankengeldbezug? Ich bin im Hauptjob über den Zeitraum des 1. März bis zum 7. März mit AU krankgeschrieben gewesen. (Insgesamt 8 Wochen) Bekomme ich das Krankengeld gezahlt obwohl ein 450€ Minijob ab dem 1.3. angemeldet war?
- Was würde theoretisch passieren wenn man mit einer AU im Hauptjob für 3h eine Arbeit im Minijob ausgeübt hat, erfährt die Krankenkasse davon? (Ich habe bis dato nicht im Minijob gearbeitet, möchte aber allgemein wissen, ob die Krankenkasse davon Kenntnis bekommt wenn man im Minijob arbeitet!)
LG Melanie
3 Antworten
Zu 1.: Nein, die Krankenkasse weiß nichts von Deinem Nebenjob, Du zahlst ja auch keine Beiträge dafür.
Zu 2.: Dein AG im Minijob bekommt keine "Meldung", wenn Du dort keine AU-Bescheinigung abgibst.
Zu 3.: Du bekommst Krankengeld für den Hauptjob, mit dem Minijob hat das überhaupt nichts zu tun, der hat keinen Einfluß auf die Höhe des Krankengeldes
Zu 4.: Nein, die KK bekommt keine Info, ob Du im Minijob arbeitest oder nicht. Wie schon erwähnt, der Minijob hat mit KK und Krankengeld überhaupt nichts zu tun. Du darfst im Minijob auch bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit im Hauptjob arbeiten, wenn das die Genesung nicht verlangsamt oder gar verhindert. Es kommt immer darauf an, welche Tätigkeiten Du in beiden Jobs ausübst.
Hast Du im Minijob in den ersten sechs Wochen Deiner Arbeitsunfähigkeit Dein Geld bekommen? Wenn Du arbeitsunfähig bist, hast Du auch dort Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Es gibt im Minijob nur kein Krankengeld, wenn die sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom AG vorbei sind.
Danke fürs Sternchen
- vermutlich ja, aber das interessiert deine krankenkasse nicht
- nein, aber du hast auch im minijob anspruch auf entgeltfortzahlung. leider verstehen gerade private arbeitgeber die beschäftigung im minijob gerne als "aushilfe", sprich arbeitnehmer 2. klasse ohne ansprüche auf arbeitsrechtliche vorschriften
- nur im hauptjob bekommst du ab der 7. woche krankengeld; minijob kennt nur die 6 wochen der normalen entgeltfortzahlung.
- wenn du während einer AU woanders arbeitest, kannst du richtig ärger bekommen und gefährdest ggf. sogar deinen job. entweder krank oder arbeitsfähig, mischformen gibt es nicht.
entweder krank oder arbeitsfähig, mischformen gibt es nicht.
Das ist nicht zutreffend, weil es auf die Art der Erkrankung und die Art der Beschäftigungen ankommt.
Einfaches Beispiel: Ein Maurer mit gebrochenem Arm kann trotz Arbeitsunfähigkeit im Hauptjob eine Nebentätigkeit im Telefondienst ausüben.
- Nein! Der Minijob wird vom Arbeitgeber nur an die Minijobzentrale gemeldet. Für die Krankenkasse ist er uninteressant, sie erhebt auch keine Beiträge darauf.
- Melden musst die deine Arbeitsunfähigkeit selbst - Kopie der Bescheinigung für den Arbeitgeber reicht aus.
- In beiden Jobs hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung, Krankengeld wird nach 6 Wochen allerdings lediglich aufgrund der Hauptbeschäftigung gezahlt.
- Je nach Diagnose ist es theoretisch möglich, dass du trotz Krankschreibung den Nebenjob weiterhin ausübst - das darf aber deine Genesung nicht verzögern.