Müssen Patienten sich auch an die Schweigepflicht halten oder gilt das nur für Arzt/Psychologe?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie hier der User Nuggeler sagte, ist das völliger Schwachsinn, natürlich dürfen sich Patienten untereinander austauschen. So ein Belauschen ist allerdings unter aller Sau. Ich habe es selbst auch schon erlebt. Solltest Du selbst Dich nochmal mit Patienten austauschen, würde ich darauf achten, dass ihr "unter euch" seid und bleibt dabei. So etwas kann nämlich für die jeweils Betroffenen ziemlich unangenehme Konsequenzen haben. Alles Gute Dir!

Bei Gruppentherapien gilt die Schweigepflicht für alle Gruppenmitglieder. Innerhalb der Gruppe kann man natürlich besprechen, was man möchte. Ausserhalb dieser aber eben nicht mit Unbeteiligten dritten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nur, wenn ihr Inhalte, die ihr von Anderen aus der Gruppentherapie wisst, erzählt habt.

Wenn man von sich selbst redet oder von Dingen, die man außerhalb der Therapien aufgeschnappt hat, bricht man keine Schweigepflicht.

Eine Schweigepflicht im juristischen Sinn nicht.

Aber im Besonderen in bestimmten Therapiegruppen wird vereinbart, dass die Inhalte dieser Gespräche, aus den Gruppensitzungen, diese nicht verlassen sollen, nat. bezogen auf die anderen Teilnehmer . Es werden ja bestimmte Gruppen z.B. anonym geführt, so dass möglichst keine Rückschlüsse auf deren Person ect. geführt werden können.

Sollte es in der Unterhaltung z B. nicht nur um eigenen Personen gegangen sein, sondern deutlich höhrbar um nicht anwesende Dritte ( mit zuzuordnenden Inhalten aus solch einer Sizung/Therapie) , könnte ich mir schon, dass dies der Psychologin nicht gefallen hat.

Würde ja bei anderen Patientien Zweifel an der Vertraulichkeit aufkommen lassen.

verreisterNutzer  09.05.2022, 01:40

Nein. Es geht lediglich nur um sich selbst. Es ist selbstverständlich nicht Sachen über andere zu erzählen

Also die gesetzliche Schweigepflicht nach §203 StGB bezieht sich explitzit nur auf fremde Geheimnisse und schließt nur einen bestimmten Personenkreis ein.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

Über ihre eigene Krankheit dürfen Sie reden mit wem sie wollen. Sie können ferner auch Personen von der Schweigepflicht befreien.

Woher ich das weiß:Recherche