Müssen Patienten sich auch an die Schweigepflicht halten oder gilt das nur für Arzt/Psychologe?
Ich kann mich noch erinnern, dass ich mal in einer Klinik war. Da haben wir Patienten oder Nachbarn zusammen gesprochen und über unsere Krankheiten.
Da hat eines der Personale ein großes Öhrchen bekommen und reden wie immer in der Teamsitzung hinter den Rücken der Patienten. Dann ist auf einmal die Psychologin zum Esstisch gekommen und hat gemeckert, dass wir nicht über unsere Krankheiten sprechen dürfen und die Schweigepflicht gebrochen haben. Aber stimmt das?
7 Antworten
Wie hier der User Nuggeler sagte, ist das völliger Schwachsinn, natürlich dürfen sich Patienten untereinander austauschen. So ein Belauschen ist allerdings unter aller Sau. Ich habe es selbst auch schon erlebt. Solltest Du selbst Dich nochmal mit Patienten austauschen, würde ich darauf achten, dass ihr "unter euch" seid und bleibt dabei. So etwas kann nämlich für die jeweils Betroffenen ziemlich unangenehme Konsequenzen haben. Alles Gute Dir!
Bei Gruppentherapien gilt die Schweigepflicht für alle Gruppenmitglieder. Innerhalb der Gruppe kann man natürlich besprechen, was man möchte. Ausserhalb dieser aber eben nicht mit Unbeteiligten dritten.
Nur, wenn ihr Inhalte, die ihr von Anderen aus der Gruppentherapie wisst, erzählt habt.
Wenn man von sich selbst redet oder von Dingen, die man außerhalb der Therapien aufgeschnappt hat, bricht man keine Schweigepflicht.
Eine Schweigepflicht im juristischen Sinn nicht.
Aber im Besonderen in bestimmten Therapiegruppen wird vereinbart, dass die Inhalte dieser Gespräche, aus den Gruppensitzungen, diese nicht verlassen sollen, nat. bezogen auf die anderen Teilnehmer . Es werden ja bestimmte Gruppen z.B. anonym geführt, so dass möglichst keine Rückschlüsse auf deren Person ect. geführt werden können.
Sollte es in der Unterhaltung z B. nicht nur um eigenen Personen gegangen sein, sondern deutlich höhrbar um nicht anwesende Dritte ( mit zuzuordnenden Inhalten aus solch einer Sizung/Therapie) , könnte ich mir schon, dass dies der Psychologin nicht gefallen hat.
Würde ja bei anderen Patientien Zweifel an der Vertraulichkeit aufkommen lassen.
Nein. Es geht lediglich nur um sich selbst. Es ist selbstverständlich nicht Sachen über andere zu erzählen
Also die gesetzliche Schweigepflicht nach §203 StGB bezieht sich explitzit nur auf fremde Geheimnisse und schließt nur einen bestimmten Personenkreis ein.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
Über ihre eigene Krankheit dürfen Sie reden mit wem sie wollen. Sie können ferner auch Personen von der Schweigepflicht befreien.