Muss ich den "Täter" beim Unfallfragebogen der Krankenkasse angeben?

11 Antworten

du kannst getrost angeben, dass dich dein freund geschlagen hast. Du musst aber gleichzeitig angeben,dass du seine namen und adresse nicht bekannt gibst, da es dein Freund bzw Lebensgefährte ist. Die Krankenkasse verfolgt bei Ehegatten und Lebensgefährten den Sachverhalt nicht weiter. Ausserdem kann sie dich nicht zwingen, die Adresse bekannt zu machen. Sie kann dir auch keine leistungen verweigern.

Artus01  18.08.2015, 14:59

 Ausserdem kann sie dich nicht zwingen, die Adresse bekannt zu machen. Sie kann dir auch keine leistungen verweigern.

Im Grunde richtig. Allerdings kann die Krankenkasse die Patientin in Regress nehmen wenn sie sich weigert den Verursacher der Verletzungen zu benennen.

 

Du wirst den Täter angeben müssen, sonst gehen die soweit, das du die KH Kosten selbst tragen mußt.

Hm, die Anzeige kannst du zurück nehmen, wenn du sie gemacht hast. Krankenhäuser sind aber verpflichtet sowas zu melden, daher weiß ich nicht wie das damit ist.

Aber by the way: Beruf hin oder her, das rechtfertigt nicht, dass dein "Freund" so etwas tut und es ist unter aller Sau. Er hat die Anzeige verdient! (SOrry, aber bei sowas kann ich mich nicht zurückhalten)

Bitterkraut  18.08.2015, 13:48

Krankenhäuser sind verpflichtet was zu melden? Und bei wem?

Was du bei der KK angibst, geht nicht an die Polizei. Eine Anzeige ist allein deine Sache. Die KK wird ihn aber ggf, für die Behandlungskosten in Regress nehmen. Du bist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Natürlich! Die Krankenkasse wird versuchen wollen, ihre Auslagen zu regressieren! Ansonsten könnte auch die Krankenkasse, bzw. sogar das Krankenhaus Anzeige erstatten.

Bitterkraut  18.08.2015, 13:50

Gegen wen sollen die denn Anzeige erstatten? Und was hat das mit den Kosten zu tun?