Hallo zusammen,
ich habe mir überlegt, parallel zu meiner Vollzeitbeschäftigung, mich an einer Universität zu immatrikulieren. Der Studiengang hat nichts mit meiner derzeitigen Berufsrichtung zu tun, daher möchte ich dem AG davon nicht mitteilen.
Ich habe nicht vor Bafög oder dergleichen zu beziehen, was sowieso bei meinem Verdienst nicht gehen würde. Von meiner Versicherung habe ich bereits eine entsprechende Versicherungsbescheinigung für die Universität erhalten. Dies wäre mein Erststudium.
Mir ist bewusst, dass dieses Vorgehen zeitlich extrem einspannend sein würde aufgrund der Doppelbelastung. Dass die Beschäftigung für mich ganz klar die höchste Priorität darstellt und das Studium zweitrangig ist, steht für mich außer Frage. Eine Studienzeit über der Regelzeit steht somit fest, was jedoch nicht schlimm ist. Ein berufsbegleitendes Studium steht für mich nicht zur Frage, da wie gesagt der Studiengang völlig berufsfremd ist. Vollzeitstudium und den Beruf kündigen fällt ebenfalls raus, da finanziell nicht realisierbar.
Die zentrale Frage, die mich interessiert ist, ob mein AG bei Anmeldebestätigung der Uni an die Krankenkasse eine entsprechende Meldung bzw. eine Information von der Krankenkasse erhält? Ich würde wie gesagt weiterhin sozialpflichtig und auf Vollzeit bei dem AG beschäftigt bleiben. Ist es zudem rechtens, dem Arbeitgeber das Studium zu verschweigen? Mir ist bewusst, dass die Arbeitsleistung natürlich darunter nicht leiden darf, daher wäre ich dankbar, wenn eine Grundsatzdiskussion über die Machbarkeit ausbleibt.
Vielen Dank im Voraus! :)