Nachts waschen ab wann?
Hallo, in meiner Einrichtung müssen die Nachtwachen, wegen Personalmangel, ab 5 Uhr morgens einige Bewohner waschen. Meiner Meinung nach, darf das doch erst ab 6 Uhr sein, oder? Oder ist das im Ambulanten Dienst, der direkt in unserem Haus ist, anders? Zudem will man wieder mit geteiltem Dienst arbeiten. Ist das so üblich? Vielen Dank für eure Antworten Guggi
12 Antworten
Hallo bei uns ist das absulut nicht üblich, natürlich wenn ein Bew. sich so stark eingekotet hat, wird er gewaschen auch in der Nacht. Ansonsten finde ich es echt hart, erinnert mich an Krankenhauszeiten vor.... zig Jahren, wo so eine Praktik üblich war. Traurig ist es, wenn so wenig Personal da ist, das es so gehandhabt wird. Gruß Ursel
Hallo Guggi46, Leider hast Du genau den Punkt angesprochen, der in der heutigen Zeit schon gang und gebe ist das wegen Personalmangel der ND waschen muß weil sonst die Arbeit nicht zu schaffen ist. Selbst bei uns wo es auch einen ambulanten Dienst gibt wäscht die Nachtwache schon um 5.00 Uhr. Wenn sie es nicht machen würde, dann würde der ganze Tourenplan durcheinander kommen und unter den Kollegen würde mann häftig diskutieren. Sicherlich gibt es noch Ausnahmen, wo der Bewohner noch selber sich äusern kann.Ich denke so ab 6.00 Uhr ist noch ein angemessene Zeit.Mit dem geteilten Dienst ist auch nicht jeder einverstanden.
Liebe Grüße Hellwig
Ich hatte in meinen Nachtdiensten einige Bewohner die die Tag/Nachtregelungen verwechseln. Diese habe ich gewaschen und die die frühs Arzttermine oder sonst was hatten. Ansonsten niemanden auch nicht auf Anfrage der Kollegen was mir alles andere als Pluspunkte gebracht hat. Aber im Frühdienst ist nun mal viel Arbeit und bei 48 Bewohnern bei 2 Pflegehelfern und einer Fachkraft war ich auch sehr dankbar für jede Hilfe aber das darf man auch nicht als selbstverständlich sehen. Ich weiss nicht was andere NAchtschwestern machen aber Rundgänge, Pflegeplanungen, Putzen, Desinfizieren usw. und wenn man ein bis zwei Bewohner die natürlich wach sind wäscht finde ich geht die Zeit auch schneller rum und jeder der schon mal Nachtdienst hatte weiss dass es generell nicht einfach ist wenn alle um dich herum schlafen und du selbst aber volle Leistung bringen musst.
Grundsätzlich darf vor 6 Uhr keine Tagespflege durchgeführt werden. Es gibt leider Ausnahmeregelungen. Das mit Einverständnis der Senioren und Angehörige vorher die Tagespflege durchgeführt werden darf.
Wo steht das? SGB XI? SGB XII? MDK-Richtlinien? Was meinst du mit "Tagespflege"? Für welches Bundesland sprichst du? Ambulante oder stationäre Pflege?
Ganz abgesehen davon, dass es nicht schön ist, so früh am Morgen irgendwelche Bewohner zu waschen ist dies doch mittlerweile gängige Praxis in dem meisten Einrichtungen. Wobei 5:00Uhr morgens ja wirklich noch human ist. Ich kenne Einrichtungen, da müssen die Nachtwachen schon um Mitternacht anfangen zu waschen, damit sie bis 5:45Uhr ihre 14 Bewohner fertig haben. Teildienste sind in der Pflege, in vielen Einrichtungen - vorwiegend aber in Ambulanten Pflegediensten - mittlerweile Gang und Gäbe. Zwar gehören diese Dienste meistens eher zu den unbeliebten, aber aus Arbeitgebersicht kann so naturlich, auf relativ einfache Art und Weise, die Versorgung der Bewohner über den ganzen Tag gewährleistet werden.