Nachzahlung bei der Krankenkasse trotz Wechsel?
Vor 2 Jahren 2014 hat ein Mann die Krankenkasse gewechselt, jetzt 2016 verlangt die Gesetzliche KK eine Nachzahlung von 15.000... Er hat angerufen und erfahren, dass seine Unterlagen verschwunden sind... Zum Glück hat er "Beweismittel", dass er alles beim KK Wechsel korrekt gemacht hatte... Im Moment hat er noch keine Antwort.
Da es vor einer Zeit , einen ähnlichen Fall gab, wo eine Frau Unterlagen in den Postkasten direkt bei der selben KK geworfen hat, leider sind die Unterlagen verschwunden und sie musste 3000 nachzahlen obwohl sie auch schon woanders versichert war/ist.
(Es könnte eine Masche der KK sein, so kommt die an Gelder ran die ihr garnicht zustehen, weil mancher Kunde nichts nachweisen kann, z.B. wenn der KK Unterlagen aus dem Postkasten verschwunden sind)
3 Antworten
Wenn ein Krankenkassenwechsel stattfindet, kann man das nur, indem man eine Kündigungsbestätigung hat. Ohne diese darf eine gesetzliche Krankenkasse keinen aufnehmen und auch die privaten verlangen einen Nachweis, dass und wie langen man wo versichert war.
Es mag Zufall sein, unterstellen sie bitte keine Böswilligkeit.
Und die Nachzahlung war für die Dame nur erforderlich, wenn sie noch nicht anderweitig versichert war. Sonst sollte sie sich an ihre neue Kasse wenden und um Hilfe bitten.
Dieser Frau hat niemand geholfen...sie hat die 3000 eu bezahlt obwohl sie schon woanders versichert war...leider konnte sie der KK nicht beweisen dass sie die Unterlagen in den Postkasten direkt am KK Haus geworfen hat...
Normalerweise kann man die Kasse nur wechseln, wenn man die Abmeldebestätigung der alten Kasse der neuen vorlegt.
Es müsste also ein Schriftstück dazu vorliegen.
Vielleicht kann Dein Freund also Hilfe von der jetzigen Kasse bekommen.
Viel Glück
☺
Wenn schon ein Misstrauen gegen die alte Kasse herrscht, die Bescheinigung am besten noch faxen und Faxprotokoll aufheben. Damit es hinterher nicht noch heißt, sie hätten das nicht erhalten.
wie konnte denn die neue Kasse eine Mitgliedschaft herstellen, ohne eine Kündigungsbestätigung der alten Kasse zu haben? das ist gesetzlich so vorgeschrieben.
nach meiner Meinung in beiden Fällen stimmt etwas nicht mit der KK , weil Unterlagen verschwunden sind ... der Mann hat die Abmeldebestätigung , hoffentlich reicht es.
-> aber die Frau hat 3000 bezahlt , weil sie nicht wusste dass die Abmeldebestätigung reichen kann...
(ob man das Geld zurück verlangen könnte ? ich versuche der Frau zu helfen))
was meinst du denn mit Abmeldebestätigung? wenn das nur die Meldung des Arbeitgebers ist, dann hat diese keinen Wert. die Kündigungsbestätigung ist für den Kassenwechsel maßgebend. und wenn man eine Kündigung einreicht und keine Bestätigung erhält, dann hätte man nach 14 Tagen nachhaken sollen, denn die Kasse darf sich nur 14 Tage Zeit lassen für eine Kündigungsbestätigung.
wenn man sich selbst darum aber nicht kümmert und dann einfach unerlaubt wechselt, dann gibt es natürlich im Nachhinein Probleme.
wenn er nur ein Schreiben von der Krankenkasse hat, dass die Mitgliedschaft ungeklärt ist und aktuell nicht fortbestand, dann ist das noch keine Kündigungsbestätigung, sondern lediglich eine Mitteilung, dass die Leistungen ruhen, weil die Mitgliedschaft ungeklärt ist.
mich interessiert der Fall der Frau - es war ein Wechsel von Gesetzlichen zu Privaten KK -
obwohl sie persönlich bei der Gesetzlichen es zu klären versucht hatte , musste sie die 3000 bezahlen (nur weil die Unterlagen verschwunden sind)...und obwohl sie lückenlos versichert war.
der Wechsel von der GKV in die PKV unterliegt besonderen Regeln. man muus zunächst kündigen, wie jeder andere auch (unter Berücksichtigung). oder ggf. sich von der Versicherungspflicht befreien lassen (je nachdem welcher Fall vorliegt). bevor die Mitgliedschaft in der GKV zu Ende ist, muss der GKV von der PKV eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass dort ab Zeitpunkt x nahtlos eine private Krankenversicherung anschließt. erst dann gilt der Kassenwechsel als vollzogen.
diese Regelung gilt auch für bei der GKV freiwillig versicherte Personen, die von GKV zu einer anderen GKV wechseln.
ja, eben der Mann hat jetzt als Beweis der KK die Kopie der
Abmeldebestätigung geschickt, das müsste reichen oder ?