krankenkasse bekommt keine unterlagen vom arbeitgeber trotz mehrfacher aufforderung
hallo an alle,
mein arbeitgeber und ich haben mittlerweile starke differenzen die schon über längere zeit andauern. nun bin ich seit fast 9 wochen krank geschrieben und würde ja theoretisch krankengeld beziehen. die praxis sieht da etwas anders aus. seit ca 4 wochen bittet die krankenkasse um die unterlagen damit sie mein krankengeld berechnen können. mein arbeitgeber reagiert aber nicht darauf. heute hab ich ihm eine e-mail geschickt mit der bitte die unterlagen ur kk zu schicken. am montag werde ich ihn noch ein einschreiben diesbezüglich zu kommen lassen.
nun meine fragen:
besteht eine frist bis wann die unterlagen eingereicht werden müssen? darf er die aufforderungen der kk einfach so ignorieren? welche möglichkeiten, ausser einen anwalt einschalten, haben die kk und ich, um die fehlenden unterlagen endlich zu erhalten?
ich danke schonmal für die antworten!
3 Antworten
Der Arbeitgeber hat die Pflicht Unterlagen beizubringen.
Du könntest dich an einen Anwalt wenden.
Aber du könntest auch it der KK sprechen und sie fragen ob sie vielleicht mit deinen letzten Lohnabrechnungen etwas anfangen könnten.
leider nur unter vorbehalt. das ist mir jedoch etwas zu unsicher, gerade wenn es um das liebe geld geht. da möchte ich doch auf der sicheren seite sein.
den anwalt würde ich mir gern ersparen. während meiner elternzeit haben mein ag und ich ausschließlich über unsere anwälte kommuniziert. und das war für mich psychisch sehr anstrengend.
Hallo, in besonderen Fällen kann die Berechnung deines Krankengeldes auch aufgrund der dir zur Verfügung stehenden Gehaltsabrechnung erfolgen. So habe ich es früher gehandhabt. Wichtig ist auch ein Nachweis über deine bezogenen Einmalzahlungen (Urlaubs- Weihnachtsgeld). Am besten Kopie der letzten Lohnsteuerbescheingung sowie die Abrechnungen der letzten 3 Monate vor Beginn deiner AU einreichen. So kann zumindest erstmal Geld fließen. Eine Nachberechnung kann im Nachhinein immer noch erfolgen.
urlaubs- und weihnachtsgeld hab ich nicht bekommen.
ich befürchte das es bei mir etwas komplizierter ist. ich wurde gleich nach meiner elternzeit krankgeschrieben.
ich kann nur die lohnabrechnungen der letzten 6 wochen vorlegen. ich denke was vor der elternzeit war wird nicht berücksichtigt.
Die Krankenkasse muss da selbst Druck machen. Da wäre wohl eine Btriebsprüfung fällig, ob die Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden.
Außerdem kannst du bei der Krankenkasse eine Abschlagzahlung verlangen.
ich würde erstmal behaupten das dort alles ordnungsgemäß abläuft. aber es ist auch nicht alles gold was glänzt.
wie genau läuft eine betriebsprüfung ab? kann ich überhaupt dafür sorgen das eine gemacht wird?