Nicht verheiratet,Partnerin nur Minijob - Familienversicherung möglich?
Hallo, habe trotz einigem suchen im Netz keine klare Aussage zu folgendem Sachverhalt gefunden:Ich verdiene normal und bin gesetzlich krankenversichert.Meine Partnerin ist momentan noch über's Amt versichert was aber wegfällt,wenn sie mit mir zusammenzieht und wir damit eine sog. Bedarfsgemeinschaft darstellen.Sie verdient krankheitsbedingt nur 200 Euro/Monat was sich voraussichtlich erstmal auch nicht ändern wird. Jetzt meine Frage:Kann sie über mich im Sinne einer Familienversicherung bei meiner Krankenkasse mitversichert werden,wenn die Leistungen vom Amt wegfallen?Noch zur Info.. Wir sind 2 Frauen und nicht verheiratet o.ä. (Ich weiß, dass das in einer Ehe möglich ist)wäre toll,wenn einer Rat wüsste! Danke schonmal im voraus für die Antworten!
3 Antworten
Hallo,
die Familienversicherung ist nur bei Ehegatten und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern möglich: § 10 SGB V
Nach dem Wegfall der Krankenversicherung durch das Amt gibt es verschiedene Möglichkeiten:
kostenlose Versicherung durch die Eltern bis zum 23. Geburtstag (bei Schülern/Studenten bis zum 25. Geburtstag)
Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft beim Standesamt und dann kostenlose Familienversicherung über die gesetzliche Krankenkasse der Partnerin
Wenn sie einen Anspruch auf eine (befristete) Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung hat, wird die Krankenversicherung von der Rentenversicherung geregelt.
- Sonst bleibt nur eine freiwillige Krankenversicherung mit mindestens 145 Euro Monatsbeitrag.
Vielleicht hilfreich:
.patenmodell.de/arbeitsuchende/informationen/
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Wenn ihr nicht verheiratet seid, könnt ihr auch nicht familienversichert sein.
Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wäre die Familienversicherung möglich.
Familienversicherung gibt es tatsächlich nur für die Familie. Eine versicherungsfreie Beschäftigung kann sich deine Freundin einfach nicht leisten. Sie braucht mindestens einen Job mit 401 € brutto.
nur interesse halber: gänge es denn im fall homoehe? ..ich weiß nur von anderen problemen, dass man rechtlich nicht automatisch einer mann-frau-ehe gleichgestellt ist..