Nicht verheiratet,Partnerin nur Minijob - Familienversicherung möglich?

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Hallo,

die Familienversicherung ist nur bei Ehegatten und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern möglich: § 10 SGB V

Nach dem Wegfall der Krankenversicherung durch das Amt gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • kostenlose Versicherung durch die Eltern bis zum 23. Geburtstag (bei Schülern/Studenten bis zum 25. Geburtstag)

  • Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft beim Standesamt und dann kostenlose Familienversicherung über die gesetzliche Krankenkasse der Partnerin

  • Wenn sie einen Anspruch auf eine (befristete) Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung hat, wird die Krankenversicherung von der Rentenversicherung geregelt.

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigation/Beratung/Beratungsstellen_node.html

  • Sonst bleibt nur eine freiwillige Krankenversicherung mit mindestens 145 Euro Monatsbeitrag.

Vielleicht hilfreich:

.patenmodell.de/arbeitsuchende/informationen/

Gruß

RHW

RHWWW  01.10.2011, 06:26

Danke für den Stern!

Wenn ihr nicht verheiratet seid, könnt ihr auch nicht familienversichert sein.

Luceylu 
Beitragsersteller
 29.09.2011, 16:51

nur interesse halber: gänge es denn im fall homoehe? ..ich weiß nur von anderen problemen, dass man rechtlich nicht automatisch einer mann-frau-ehe gleichgestellt ist..

Lillyana86  29.09.2011, 20:23
@Luceylu

Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wäre die Familienversicherung möglich.

Familienversicherung gibt es tatsächlich nur für die Familie. Eine versicherungsfreie Beschäftigung kann sich deine Freundin einfach nicht leisten. Sie braucht mindestens einen Job mit 401 € brutto.