Muss ich, wenn ich von Teilzeit zu Minijob wechsele, wieder zurück in die Familienversicherung oder bin ich weiterhin über mein Arbeitgeber versichert?

4 Antworten

über einen Minijob bist du nicht krankenversichert Daher benötigst du unbedingt einen Krankenversicherungsschutz, zum Beispiel durch eine Familienversicherung.

Nur wenn eine kostenlose Familienversicherung nicht möglich ist, musst du dich selbst krankenversichern. Hierzu wende dich bitte an deine Krankenkasse

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Über die GKV-/Familienversicherung kannst nur "wieder" versichert werden, soweit Du (kein ) Einkommen unterhalb von 450 / 470 Euro beziehst und jünger als 23 bzw. in einer Ausbildung unter 25 bist.

siola55  06.05.2022, 21:52

bzw. in einer Ausbildung unter 25 bist...

Stimmt so leider nicht: in Ausbildung ist das Kind immer selbst sozialversichert falls eine Ausbildungsvergütung bezahlt wird, also selbst Mitglied einer Krankenkasse sowie renten- u. arbeitslosenversichert!

Du meinst wohl als Schüler oder Student ist das Kind bis längstens zum 25. Lj. noch kostenlos familienversichert bei entsprechendem Einkommen:

Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

siola55  06.05.2022, 21:20

...oder verheiratet und der Partner ist GKV-versichert, falls die Ek-Grenzen eingehalten werden:

Voraussetzungen für die Familienversicherung
  • Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort aller Familienangehörigen liegt in Deutschland.
  • Ein Elternteil, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein.
  • Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro bzw. 450€ beim Minijob nicht übersteigen.
  • Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen. Unter Umständen kann eine Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr erfolgen, wenn Wehrdienst oder gesondert geregelter Freiwilligendienst absolviert wurde.

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/

Im Minijob bist du nicht krankenversichert. Ob für dich die Familienversicherung greift, wirst du von der Krankenkasse erfahren.

Über einen Minijob bist du nicht krankenversichert.