Öffnungsaktion PKV: Wechsel in die PKV trotz gesundheitlicher Vorgeschichte?

3 Antworten

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Hallo fortbliss,

bei der Beamtenöffnungsklausel ist der Statuswechsel vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe gemeint.

Als Studienreferendar, hast Du die Möglichkeit, dich auch beim Deutschen Beamten Bund zu informieren.

http://www.dbb.de/ueber-uns/mitgliedsgewerkschaften.html

Wenn Du einer angeschlossenen Mitgliedsgewerkschaft des DBB (z.B. DPhV, BLBS, VBE) oder der GEW angehörst, gibt es sogar bei einzelnen Krankenversicherern Sonderrabatte.

Der Hinweis einen Versicherungsmakler aufzusuchen geht meistens daneben, denn der Versicherungsmakler lehnt solche Kunden meist ab, da er für dies Vermittlung keine Provision erhält.

Der Versicherungsvertreter dagegen ist verpflichtet, auch ohne Courtage, einen Antrag aufzunehmen und dich entsprechend zu beraten. Dies nennen wir Service und außerdem haben wir uns gegenüber den Berufsverbänden/Gewerkschaften dazu verpflichtet.

Folgende Absicherung ist über die Öffnungsklausel möglich, stationäre Heilbehandlung im 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt, zahnärztliche Heilbehandlung und ambulante Heilbehandlung, Pflegepflichtversicherung und zusätzliche Pflege-Bahr-Versicherung.

Die Gesundheitsfragen müssen immer beantwortet werden. Dann wird geprüft, ob dieser Antrag nicht außerhalb der Öffnungsklausel angenommen werden kann. Wenn ja, wäre auch noch zusätzlich der Beihilfeergänzungstarif möglich (Kosten die der Beihilfeträger nicht leistet).

Über die Öffnungsklausel gibt es einen Zuschlag von 30 %.

Auch wenn die Öffnungsklausel zum tragen kommt besteht evt. die Möglichkeit in einigen Jahren, wenn die Beschwerden weniger werden oder evt. auch enden, den Zuschlag zu reduzieren, bzw. auch zu löschen.

Gruß Apolon

DolphinPB  04.07.2015, 14:49

Zitat: "Der Hinweis einen Versicherungsmakler aufzusuchen geht meistens daneben, denn der Versicherungsmakler lehnt solche Kunden meist ab, da er für dies Vermittlung keine Provision erhält.

Der Versicherungsvertreter dagegen ist verpflichtet, auch ohne Courtage, einen Antrag aufzunehmen und dich entsprechend zu beraten. Dies nennen wir Service und außerdem haben wir uns gegenüber den Berufsverbänden/Gewerkschaften dazu verpflichtet."

Es mag sein dass manche Versicherungsmakler ablehnen, aber eben nicht alle.

Und, was viel wichtiger ist, ein Makler kann eben nicht nur eine Gesellschaft anbieten sondern alle !

Und es gibt auch ohne den jeweiligen Ergänzungstarif z.T. deutliche Untrerschiede in den Leistungen der Tarife aller Gesellschaften.

Apolon  04.07.2015, 17:31
@DolphinPB

Und es gibt auch ohne den jeweiligen Ergänzungstarif z.T. deutliche Untrerschiede in den Leistungen der Tarife aller Gesellschaften.

Völlig richtig, und deshalb biete ich den zur Zeit besten (auch nach der Bewertung der Maklersorganisation) Tarif an.

Gruß Apolon

DolphinPB  04.07.2015, 19:15
@Apolon

Das musste ja kommen von einem gebundenen Vertreter, also der Maklerorganisation .... Wer ist das denn ?

Zugegeben, der B-Tarif ist gut und teuer, aber er ist definitiv nicht der beste, sowas gibt es nämlich gar nicht. Da gibt es außerdem min. 3 oder 4 die da mithalten können.

Apolon  04.07.2015, 23:53
@DolphinPB

Zugegeben, der B-Tarif ist gut und teuer

Spätestens dann, wenn der Beamte/Lehrer im Ausland an einer deutschen Schule seinen Dienst ausübt ist der Baustein-Tarif der beste, denn nach meinem Kenntnisstand ist er der einzigste der die Kosten nach dem jeweiligen Land übernimmt.

DolphinPB  05.07.2015, 12:06
@Apolon

Wenn wir von EU sprechen, machendas auch andere.

Apolon  05.07.2015, 15:32
@DolphinPB

Möglich, aber ein Kunde befindet sich zur Zeit in der USA und seine Ehefrau hat das Pech über die Debeka versichert zu sein.

Die Kosten sind sehr hoch, die sie selbst bei Behandlungen bzw. im Krankenhaus zahlen darf. (Bundesbeihilfe).

fortbliss 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 12:57

Hallo Apolon,

vielen Dank für deine Antwort. Das hört sich an als hättest du auch Ahnung davon (damit soll nämlich nicht gemeint sein, dass deine Vorredner nur Blödsinn geered haben). Genau so wie du es sagst ist es nämlich auch mit den Versicherungsmaklern.

Vielleicht kannst du mir ein wenig weiterhelfen. Ich kann mit 100%iger Wahrscheinlichkeit sagen, dass ich auf jeden Fall die Öffnungsaktion benötige und der Risikozuschlag wird auch auf jeden Fall die vollen 30% betragen. Und ich kann auch mit sehr großer Gewissheit sagen, dass es in meiner Lebenszeit sicher nicht mehr zu einer Verringerung dieses Zuschlages kommen wird.

Somit fallen auch die Beihilfeergänzungstarife weg.

Der Versicherungsvertreter dagegen ist verpflichtet, auch ohne Courtage, einen Antrag aufzunehmen und dich entsprechend zu beraten. Dies nennen wir Service und außerdem haben wir uns gegenüber den Berufsverbänden/Gewerkschaften dazu verpflichtet.

An dieser Stelle muss ich aber aufpassen oder? Denn soweit ich weiß kann ich nur ein einziges Mal den Antrag mit der Öffnungsaktion stellen, nicht wahr?

Mal eine ganz nüchterne Frage:

Wie meinst du soll ich denn jetzt am besten vorgehen?

Apolon  04.07.2015, 14:44
@fortbliss

Das hört sich an als hättest du auch Ahnung davon

Da Du dir ja schon mein Profil angeschaut hast, muss ich ja nicht viel dazu schreiben!

Wie meinst du soll ich denn jetzt am besten vorgehen?

ich könnte jetzt mal ganz einfach antworten, teile mir eine Email-Adresse über Privatnachrichten mit und ich sende dir Informationen.

Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit im Kollegenkreis nachzufragen, oder sich Informationen von den einzelnen Versicherungsunternehmen schicken zu lassen und dann sich bei den in frage kommenden Versicherungsgesellschaften ein Angebot machen zu lassen.

Gruß Apolon

fortbliss 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 15:13
@Apolon

Das würde ich prinzipiell gerne tun :)

Allerdings habe ich anscheinend noch zu wenig Punkte, um als erster eine Nachricht zu schreiben bzw. eine Freundschaft zu schließen?

Mit "erstmaliger Verbeamtung" ist hier die Verbeamtung auf Probe gemeint.

Zu Ihren gesundheitlichen Einschränkungen, wurden denn damals viele (vielleicht alle) Versicherer angefragt, ohne einen Antrag zu stellen ? Und kennen Sie die Antworten alle ?

Wenn nicht, unbedingt mit einem Versicherungsmakler / -berater zusammen machen. Der Grund, über die Öffnungsaktion bekommen Sie Versicherungsschutz, aber ohne einen Beihilfeergänzungsbaustein, und der ist, vorsichtig formuliert, nicht ganz unwichtig.

fortbliss 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 08:39

Vielen Dank schon einmal für Ihre erste Antwort.

Da bin ich ja schon mal beruhigt. Das ist ja noch nicht passiert, dementsprechend hätte/habe ich noch Zeit.

Ich habe damals bei keiner privaten Versicherung einen Antrag gestellt, da die Antwort auch ohne Antrag schon klar war. Auch keinen Probeantrag oder wie auch immer. Ich habe mich nicht einmal bei einer PKV speziell informiert

Bezüglich der Versicherungsmakler ist es etwas schwierig. Ich habe mich schon sehr viel informiert. Versicherungsmakler finden den Fall aber uninteressant, weil sie für einen Vertragsabschluss keine Courtage erhalten, da diese Öffnungsaktion genutzt wurde. Dann sagt man sich natürlich: Ich zahle einfach die Courtage. Problem: Keiner der Makler konnte mir genaueres sagen, da es eben doch recht selten vorkommt, dass jemand diese Öffnungsaktion in Anspruch nehmen möchte.

Und ich hätte noch eine Frage, was genau Sie mit dem Beihilfeergänzungsbaustein meinen. Der Beihilfetarif ist ja der einzige, der für mich in Frage kommt. Oder meinen Sie einen Restkostentarif für Leistungen, die die Beihilfe nicht übernimmt? (diese werde laut "Recherchen" im Internet sowieso abgelehnt, weil sie nicht der Öffnungsaktion unterliegen.)

DolphinPB  03.07.2015, 09:22
@fortbliss

Letzteres, d.h. der, vereinfacht ausgedrückt, Baustein der in manchen Bereichen das übernimmt was die Beihilfe nicht zahlt. Diese Bausteine sind bei den einzelnen Versicherern durchaus unterschiedlich und m.E. wichtig. Aber, wie Sie ja selbst schon herausgefunden haben, über die Öffnungsaktion gibt es in aller Regel keinn Beihilfeergänzungsbaustein. Ebenso fraglich sind andere zusätzliche Bausteine wie Krankenhaustagegeld, Pflegezusatz, Kur, usw., das muss dann jeweils mit dem Versicherer "verhandelt" werden.

Wissen Sie denn welche Versicherer an der Öffnungsaktion "teilnehmen" ? Sie können den Antrag nämlich nur einmal stellen, bei einem Versicherer. Deshalb sollten Sie vorher sich genau über die Tarifbedingungen und die Leistungen informieren.

Schade dass Sie keinen Makler gefunden haben der sich Ihrer annimmt. Es sollte natürlich schon jemand sein der sich erst einmal grundsätzlich mit Beamten- und Beihilferecht auskennt und der auch sich im Bereich der Öffnungsaktionen auskennt oder zumindest wohlfühlt. Ansonsten ist Ihnen nicht wirklich geholfen.

Ich denke in Ihrem Fall könnte ein wenig professionelle Hilfe nicht schaden.

fortbliss 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 09:49
@DolphinPB

Genau so sieht es aus. Hilfe könnte sicher nicht schaden. Es gibt relativ viele, die an dieser Aktion teilnehmen. In dem folgenden Dokument sind alle am Ende aufgelistet:

https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdb.pdf

Falls ich da aber niemanden finde werde ich mir wohl Angebote reinholen müssen. Je nachdem kann mir dann jemand helfen.

Vielleicht meldet sich aber auch noch jemand hier :) Oder meinen Sie, dass Sie dafür in Frage kämen?

Du wirst auf jeden Fall die Frage beantworten müssen "Wurde jemals ein Antrag auf private Krankenversicherung abgelehnt, oder erschwert angenommen?" Daran kommst du nicht vorbei.

Auch wenn du evtl. aufgenommen werden musst, sagt das noch nichts über die Bedingung aus, der du dann unterliegst.

fortbliss 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 19:24

Ich habe noch nie einen Antrag gestellt. Ich bin also auch noch nie abgelehnt worden.

Zu den Bedingungen. Nun ja, die gleichen wie für alle anderen auch, der Preis ändert sich aber. Erst bei endgültiger Antragstellung muss auf die Öffnungsaktion hingewiesen werden. Dann gelten die folgenden Bedingungen:

" 1. Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt. 2. Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen. 3. Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken werden – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 Prozent des tarifli- chen Beitrages begrenzt. "

DerHans  03.07.2015, 19:25
@fortbliss

Darüber freuen sich dann die anderen versicherten in diesen Tarifen. Diese zahlen dann die Prämien mit, da sich jeder Tarif selbst tragen muss.

fortbliss 
Beitragsersteller
 03.07.2015, 19:30
@DerHans

Ich frage mich, was Sie mir nun genau damit sagen wollen. Es hat schon seinen Sinn, dass es diese Aktion gibt. Wenn das für Sie nicht ganz angenehm ist, tut mir das natürlich Leid.

Gerecht ist die Welt aber sowieso nicht, nicht wahr?

Apolon  04.07.2015, 12:19
@fortbliss

Hallo fortbliss,

DerHans kennt scheinbar die Beamtenöffnungsklausel nicht.

Also am besten - diese Antwort ignorieren.

DerHans  04.07.2015, 14:59
@Apolon

Schlimm genug, dass manche Menschen eben etwas "gleicher" sind. Wiederum eine Extra-Wurst, die alle anderen bezahlen.

Apolon  05.07.2015, 00:02
@DerHans

Wiederum eine Extra-Wurst, die alle anderen bezahlen

sehe ich etwas anders:  jeder Angestellte/Mitarbeiter eines Herstellungsbetriebes erhält auf die hergestllte Ware Sondernachlässe.

Um den Gewinn auszugleichen, zahlt jeder Hansel (auch Du) einen höheren Betrag.

Warum sollte dann nicht ein Beamter/Lehrer der für das Wohl der Allgemeinheit tätig ist, z.B. bei Selbsthilfeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes Vorteile haben.

Denke immer daran, der Lehrer unterrichtet deine Kinder/Enkel usw. Wenn es diese Leute nicht gäbe, wie sollte dann der Nachwuchs etwas lernen ?

Aber wir sind hier, um Menschen die sich im Versicherungsrecht nicht auskennen zu helfen, bzw. sie zu informieren.

Nur was besagt jetzt deine Antwort, bzw. warum schreibst Du hier im Forum ?