Pflegedienst, Patiententransport, Behindertenparkplatz, Sondergenehmigung?
Hallo, ich arbeite in einem Pflegedienst und hatte gestern folgende Aufgabe. Ich musste einen Gehbehinderten, Demenzkranken Patienten zum Krankenhaus zu einer Kontrolluntersuchung fahren. Der Mann kann kaum laufen und es war kein Parkplatz in der Nähe. Ich parkte das Auto auf einen Behindertenparkplatz in der Nähe des Einganges, ließ ihn im Auto und lief ins Krankenhaus um einen Rollstuhl zu organisieren. Dann brachte ich ihn rein, musste ihn im Wartezimmer parken, bat die Schwestern ein Auge auf ihn zu haben da er ja dement ist und lief wieder zurück um das Auto vom Behindertenparklatz weg zu fahren. Gibt es für Pflegedienste auch die Möglichkeit für solche Fälle eine Sondergenehmigung zu bekommen? Es kommt sehr oft vor das wir Gehbehinderte zu Ärzten oder Krankenhäusern oder auch zum Einkaufen bringen müssen.
4 Antworten
Wenn der Patient Gehbehindert ist, hat er ja auch einen Behindertenausweis. Den legst du an die Frontscheibe und schon darfst du auf dem Behindertenpatkplatz ganz legal Parken.
Der Behindertenausweis berechtigt regelmäßig nicht zu Nutzung eines Behindertenparkplatz dazu gibt es extra eine personenbezogenen Behindertenparkausweis den man aber nur unter ganz bestimmtem Umständen bekommt, in der Regel wenn man das Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis hat.
Nein es gibt da keine Ausnahmegenehmigung für das Transportunternehmen oder den Pflegedienst, das würde in meinen Augen auch dem Sinn von Behindertenparkplätzen widersprechen. Meine Lebenserfahrung sagt mir das so eine Ausnahmegenehmigung sehr schnell Missbraucht würde, den wenn man sie schon mal hat warum nicht beim Einkaufen das Fahrzeug mal kurz auf dem Behindertenparkplatz abstellen es ist ja so einfach. Das mag jetzt nicht für dich gelten aber frag dich mal selber ob auch all deine Kollegen so eine Ausnahmegenehmigung nicht auch mal missbräuchlich nutzen würden. Wenn ihr einen Menschen mit Schwerbehinderung transportiert der einen Behindertenparkausweis Besitz dürft ihr diesen Ausweis nutzen sofern es um den Transport des Ausweisinhabers geht.
Meines Wissens nach werden diese Parkausweise für Behindertenparkplätze nur personen- bezogen ausgestellt. Die Parkberechtigung müsste also speziell auf eine (berechtigte) Person ausgestellt. sein. ich glaube kaum, dass es hier eine "pauschale Parkberechtigung" (Sondergenehmigung) gibt.
besprich das mit deinem chef....