Eintrag als Pflegeperson?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Lasse dich als Ansprechperson eintragen, aber nicht als Pflegeperson! 

Karpardor 
Beitragsersteller
 20.02.2017, 08:16

Was ist der unterschied? Weißt du das? Ich will nicht alleine die Verantwortung tragen - vor allem nicht weil dann alle einen Grund haben sich zu entziehen.

Patrickson  20.02.2017, 08:23
@Karpardor

Als Ansprechperson wirst du möglicherweise bei Problemen, Fragen usw. angesprochen und gefragt, sonst übernimmst du keinerlei Pflichten. Als Pflegeperson übernimmst du verantwortung und Pflichten deine Grosseltern zu pflegen. 

Karpardor 
Beitragsersteller
 20.02.2017, 10:23
@Patrickson

Ich Danke dir für die Hilfe :-)

Hm.

Zum einen gibt es keine gemeinsame Einstufung von 2 Personen, in einen Pflegegrad. Den bekommt jeder Pflegebedürftige für sich extra zugesprochen.

Und dass sie sich gegenseitig pflegen geht auch nicht.

Gibt es vor Ort keine Person, die die Großeltern pflegt und betreut, wird das nichts mit dem Pflegegeld, selbst wenn du als Kontaktperson angegeben bist. Kontaktperson bedeutet: dass dich die Pflegekasse als Ansprechpartner ansieht, wenn es um die Korrespondenz geht.

Das geht aber auch nur, wenn du von deinen Großeltern die Unterschriftvollmachten dafür hast.

Ohne eine Vollmacht läuft da nichts. Jegliche Post muss dann von deinen Großeltern selbst unterschrieben sein.

Es ist schon merkwürdig, dass euch deshalb die Pflegekasse angerufen haben soll, denn diese Frage, nach der Pflegeperson, wird schon bei der Begutachtung durch den MDK , vom Gutachter vor Ort erfragt.

Ist jemand Pflegebedürftig, so benötigt er auch Hilfe von anderen Personen.

Nun frage ich mich: du wohnst so weit weg, hast kein Auto. Kommst nicht so oft zu deinen Großeltern.

Wer pflegt und betreut sie dann tgl?

Denn sie kommen doch angeblich alleine nicht mehr klar

Ist keine Pflegeperson vor Ort, gibt es kein Pflegegeld, sondern im Falle einer Einstufung ( Pflegegrad) stellt die Kasse dann sogenannte Sachleistung - Kombileistung bereit. Das bedeutet: die Großeltern bekommen kein Pflegegeld ausbezahlt, sondern es ist der Pflegekasse der Nachweis zuerbringen, dass ein örtl. ambulanter Pflegedienst einen Teil der Pflege übernimmt.

Das wäre an sich der normale Ablauf.

Deshalb kann ich deinen Ausführungen so nicht ganz folgen.

Jedoch hoffe ich, mit meiner Antwort, dir zumindest ein wenig geholfen zu haben.

Karpardor 
Beitragsersteller
 20.02.2017, 13:43

Huhu

:-) Ja, das stimmt natürlich. Meine Großeltern bekommen vorort Hilfe. 3x am Tag 7 Tage die Woche kommt ein Pflegedienst. Wie das alles aussieht mit Geld usw weiß ich nicht denn die Vollmacht und das Geld verwaltet mein Onkel. Dieser kann sich direkt nicht kümmern da er noch viel weiter weg wohnt.

Die Einstufung der beiden weiß ich nicht, denke aber, das die meiner Omi höher ist (allein wegen der Demenz und da sie volle Hilfe benptigt). Trotz das ein Pflegedienst kommt benötigen sie immer noch viel Hilfe - putzen und einkaufen. Bisher mache ich das. Gärtner kommt gott sei dank einmal im Monat. Ich pendel mit der Bahn 2 std hin und 2std zurück und ich muss sagen, das ich ziemlich überfordert bin damit.

Mein Onkel meinte die Krankenkasse benötigt noch eine Ansprechperson vor ort. Jetzt auf einmal soll ich als Pflegeperson bei der Krankenkasse laufen - das wäre im Prinzip dasselbe angeblich. Doch wenn die damit auch noch die ganze Verantwortung auf mich abwälzen, mache ich da nicht mehr mit. Wobei die meinen das wäre nur für die Akten da würde nichts weiter auf mich zu kommen.

Eigentlich müssten beiden in ein Heim - doch mein Opa ist da stur, obwohl er nicht mehr kann.

Hoffe die Infos reichen aus für ein bessseres verständnis zu meiner Frage.