Physio nicht alle Termine - PKV Abrechnung?

3 Antworten

"Stimmt das?"

Ja. das Rezept ist auf 10 mal ausgestellt und die musst du jetzt auch wahrnehmen oder umsonst zahlen (ist auch so wenn man in der gesetzlichen KV ist, da muss man auch zwangsläufig die komplette Zuzahlung leisten, auch wenn man nicht alle Termine wahrnehmen will)

somi1407  22.05.2021, 14:33

Das stimmt nicht. Wir rechnen in unserer Praxis die Zuzahlung runter auf die geleisteten Behandlungen.

Siraaa  20.05.2021, 18:37

Man ist nicht verpflichtet, die Termine alle wahrzunehmen. Man sollte sie nur dann rechtzeitig absagen. Das zu späte Absagen (oder gar nicht absagen) kann einem nämlich durchaus in Rechnung gestellt werden. Wer aber rechtzeitig sagt, dass er die anderen 8 Termine nicht wahrnehmen möchte, der muss diese auch nicht zahlen. Gilt in der GKV natürlich genauso.

byaant 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 19:44
@Siraaa

Genau das meinten sie aber. Bei einem Privatrezept über 10 Termine können sie keine Rechnung für nur zwei Termine ausstellen.

verreisterNutzer  20.05.2021, 18:31

"Ja. das Rezept ist auf 10 mal ausgestellt und die musst du jetzt auch wahrnehmen oder umsonst zahlen" Das ist falsch!

Niemand zahlt eine Leistung, die er nicht in Anspruch genommen hat!

Ausnahme wäre, wenn die 8 Termine nicht abgesagt worden wären und sie einfach verstrichen wären. Das würde eine Ausfallrechnung im Sinne entgangener Vergütung rechtfertigen. Mehr aber auch nicht.

Selbst bei GKV- REzepten ist es so. Was nicht wahrgenommen wurde, darf nicht abgerechnet werden. Dafür, dass die Leistung erbracht wurde, unterschreibt der Patient UND der Leistungserbringer. Wird ein Termin abgesagt, kann der nachgeholt werden. Verstreicht er (ohne Absage), rechtfertigt dies eine o.g. Ausfallrechnung.

"...da muss man auch zwangsläufig die komplette Zuzahlung leisten, auch wenn man nicht alle Termine wahrnehmen will)" Auch das ist Betrug. Der Eigenanteil darf nur für die tatsächlich erbrachte Leistung berechnet werden. Eventuell überzahlter Betrag ist zu erstatten, wenn z.B, ein Termin abgesagt und nicht nachgeholt wurde. Was gleich bleibt ist die Rezeptgebühr. Diese ist tatsächlich unabhängig von der Anzahl der verordneten bzw. der in Anspruch genommenen Behandlungen immer dieselbe. Ist für den Fragesteller allerdings nicht relevant, weil er privat versichert ist.

byaant 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 17:53

Danke, scheint also normal zu sein.

Nächstes mal frag ich den Arzt, dass er mir weniger aufschreibt... 250€ für nix, das kann doch nicht sein

verreisterNutzer  20.05.2021, 18:33
@byaant

Das ist auch nicht so!

Nein, das stimmt nicht. Weder als GKV noch als PKV versicherter ist man verpflichtet eine Verordnung "aufzubrauchen". Macht ja auch keinen Sinn. Was ist, wenn es dir früher wieder besser geht oder du aus sonstigen Gründen nicht mehr kannst. Dann wird halt eine Rechnung über 2 Termine ausgestellt. Mal ganz davon abgesehen. Was würde die Praxis machen wollen, wenn du nicht mehr kommst? Du solltest halt die restlichen Termine frühzeitig absagen, sonst kann das Fehlen in Rechnung gestellt werden. Aber man ist nicht verpflichtet alle Termine wahrzunehmen.

Siraaa  20.05.2021, 18:34

Als Versichterter einer PKV kannst du es ja auch problemlos überprüfen. Du bekommst ja sowieso die Rechnung.

Siraaa  20.05.2021, 19:55

Mich würde ja dir Begründung der Praxis interessieren 😅😅

Selbstverständlich kann man Rechnungen auch erstellen, wenn nur zwei Termine stattfanden.

byaant 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 19:09

Sie meinten, man könne das Rezept nicht teilweise abrechnen.

Jetzt gibt es leider beide Meinungen in den Kommentaren....

Siraaa  20.05.2021, 19:54
@byaant

Habe ich als Physio selbst häufiger gemacht. Der betreffende Patient hat es bezahlt und dann bei seiner PKV eingereicht (oder auch nicht, ist ja die Entscheidung des Patienten) Mit welcher Begründung sollte es auch nicht gehen? Du bist der Vertragspartner. Und auch ich als GKV Versicherte habe schon vorzeitig eine Verordnung abgebrochen, z.B. als ich umgezogen bin.

Nein, das stimmt nicht. Du bezahlst nur das, was du in Anspruch genommen hast. Dafür bekommst du eine Rechnung. "Die" können gar nichts illegal abrechnen, denn der Rechnungsempfänger und Vertragspartner bist du. Nicht deine Versicherung.

Deine Verärgerung über die falsche Aussage der Praxis kann ich verstehen. Der Rest ist allerdings von dir falsch interpretiert, denn- wie oben geschrieben- kann die Praxis dir nur das in Rechnung stellen, was du in Anspruch genommen hast. Damit hat deine PKV primär nichts zu tun.

Was du mit deiner PKV auskasperst, welche Beiträge du bezahlst und was sie dir erstatten (und was nicht) geht allein dich und deine PKV etwas an. Keiner der Leistungserbringer hat damit etwas zu tun. Diese Diskussion führen Praxisinhaber ständig, und müssen sich vorwerfen lassen, dass sie ihre Preise kalkulieren und sich nicht nach den Erstattungssätzen der PKVen richten... Das ist die Kehrseite der Medaille.

Jojo

byaant 
Beitragsersteller
 20.05.2021, 19:12

Erstattet wird mir sowieso alles, darum gehts mir nicht. Ob ich bei der KV eine oder zehnmal einreiche ist egal, ich hab ja ein Rezept dafür.

Mir gehts darum, dass die Physio meinte, Privatrezepte können nicht unvollständig abgerechnet werden. Wenn auf dem Rezept zehnmal steht, können sie nicht nur eine Rechnung über zwei Termine stellen

verreisterNutzer  20.05.2021, 19:46
@byaant

Doch, das geht und ist völlig unproblematisch.