Darf ich mich nach Kündigung wieder familienversichern (22 Jahre alt)?
Hallo ich wurde auf Arbeit gekündigt, kann ich mich jetzt wieder Familien versichern ? Ich bin 22 Jahre alt und habe gelesen dass man bis 23 familienversichert sein darf wenn man nicht erwerbstätig ist.
Stimmt das so ? Also auch wenn man bereits erwerbstätig war aber nun keine Arbeit mehr hat ?
und muss ich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein dafür ?
danke im Voraus
lg
6 Antworten
Grundsätzlich solltest Du Dich, sobald Du die Kündigung bekommen hast, bei der Agentur arbeitssuchend - und nach Deinem letzten Arbeitstag arbeitslos melden - sonst wirst Du kein ALG bekommen.
Solange Du ALG1 bekommst, bleibst Du bei Deiner bisherigen Krankenkasse versichert. Sobald Du keines mehr bekommst, kannst Du in die Kasse Deiner Eltern (oder einer Ehefrau/-mann) in die Familienversicherung - egal, wie alt Du bist.
In Sachen ALG2 kenne ich mich nicht aus, denn der Staat hat mir die Zahlung verweigert.
- Erfülle ich nicht Voraussetzungen für alg1 oder alg2 daher frage ich ja ob es nötig ist „arbeitslos ohne Leisttungsbezug“ gemeldet zu sein um wieder familienversichert zu werden und
- “egal wie alt du bist „ stimmt nicht ! Kinder dürfen höchstens bis 25 familienversichert sein.
Ich war mit 50 zwei Wochen lang bei meiner Eherfrau familienversichert.
Du solltest auf alle Fälle auch ohne ALG1/2 bei der Agentur für Arbeit als "suchend / arbeitslos" gemeldet sein. Ob das Voraussetzungen ist, weiss ich nicht. Aber Du fällst sonst komplett aus dem Raster raus und bist für den Staat wiederum ein Stückchen weniger präsent, als Du es sowieso schon bist.
Ach echt ? Ich war 2 Jahre lang nicht arbeitslos gemeldet bei Der Agentur für Arbeit weil sie wie gesagt mir Leistungen verweigert haben, ist das schlimm ?
dass ich in die Familienversicherung meiner Eltern kann egal wie alt ich bin stimmt trotzdem nicht !
sie konnten sich über ihre Ehefrau familienversichern.
Für „kinder“ ist es allerdings nur möglich bis 23 bei Arbeitslosigkeit und bis 25 bei Studium oder Ausbildung familienversichert zu sein.
Wewnn du von keiner Stelle Leistungen beziehst, kannst du die kostenfreie Familienversicherung wieder beantragen. Entweder du direkt oder der Elternteil, bei dem du mitversichert werden sollst.
Danke für die Antwort, ist es Voraussetzung 1. bisher noch nicht erwerbstätig gewesen zu sein oder 2. bei der Agentur für Arbeit arbeitlos gemeldet zu sein ?
Weder noch- einfach "stellenloser Jugendlicher" sein /so der Fachbegriff. Also keine Verpflichtung, sich irgendwo zu melden. Einzige Bedingung- kein eigenes Einkommen über 470,-- Euro/Monat.
Super, danke für Antwort.
ich war nämlich schon mehrere Male erwerbstätig und auch schon mehrere Male aufgrund von Arbeitslosigkeit über meine Mutter familienversichert. Das ist nicht schlimm oder ?
Nein, überhaupt keines. Bis du 23 wirst, kannst du die Familienversicherung immer wieder in Anspruch nehmen. Alles Gute für Dich.
Vielen lieben Dank !
Wenn du einen Anspruch auf AlG 1 oder Alg 2 hast, ist dieser Anspruch vorrangig, und du musst dich auch dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen
leider habe ich keinen Anspruch auf alg1 oder alg 2
Deine Eltern müssen nur den Antrag auf Familienversicherung bei ihrer Krankenkasse stellen...
auch wenn ich schon erwerbstätig war und gekündigt wurde, kann ich mich wieder familienversichern lassen ?
und bei Familienversicherung aufgrund von Arbeitslosigkeit unter 23 Jahren muss ich nicht bei der Agentur für Arbeit „arbeitslos ohne leistungsbezug“ gemeldet sein ? die alleinige Arbeitslosigkeit und das alter genügt ?
vielen lieben Dank im Voraus
lg
??
Lt. https://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/familienversicherung-student.php geht das unter bedingungen.
Kann ich zurück in die Familienversicherung?
Wer zwischenzeitlich schon selbst gesetzlich (oder auch privat) krankenversichert war, kommt vielleicht gar nicht auf die Idee, dass er oder sie wieder in die Familienversicherung zurück kehren kann. Sobald alle oben erwähnten Bedingungen (Alter, Einkommen, eigener Status und gesetzliche KV der Eltern) erfüllt sind, hat man aber tatsächlich wieder Anspruch auf die Familienversicherung. Da die Familienversicherung eine Vorrangversicherung darstellt, ist die Rückkehr normalerweise auch rückwirkend möglich. Und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem die Bedingungen erfüllt waren. Besser ist es natürlich, sich schnellstmöglich darum zu kümmern!
Viel dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Es ist so dass ich seit einem Jahr familienversichert war, einen Monat Vollzeit gearbeitet habe und mich nun wieder versichern muss deswegen wieder die Familienversicherung über meine Mutter ( bei der TK ).
Also obwohl ich jetzt schon erwerbstätig war kann ich mich Trz wieder familienversichern lassen über meine Mutter richtig ?
Und muss man um sich wegen Arbeitslosigkeit zu familienversichern, bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein ?
sorry für die Fragerei, bin noch jung und will mir sicher sein kein Mist zu machen :)
lg
Aber wieso hast du keine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten ausgeübt?
Du mußt nicht arbeitslos gemeldet sein, um dich kostenlos über die Eltern familienversichern zu lassen!
Ich weiß nicht was ich darauf antworten soll haha ? Ich habe doch eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt ein Monat ?
Aber nicht vom Arbeitgeber bei der minijob-zentrale.de angemeldet!?
Sonst wärst du doch gleich kostenlos familienversichert geblieben während diesem Monat... :-(
Die kurzfristige Beschäftigung muß im Voraus angemeldet werden bei der minijob-zentrale.de
Dein Arbeitgeber hat dich dann leider bei der Krankenkasse angemeldet!?
Dann wärst du nämlich gleich lückenlos familienversichert geblieben:
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
War ja so nicht geplant dass ich nur ein Monat da bleibe
Also ist es weder Voraussetzung bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemdlet zu sein, noch dass man bisher noch nicht Erwerbstätig war ?
??