Spritze vom Apotheker?
Hallo, mache momentan eine Desensibilisierung und bin gerade für längere Zeit in der Schweiz. Die Lösung habe ich dabei, es geht nur darum dass mir jemand die spritze setzt und dann einen halbe Stunde drauf achtet dass ich keinen anaphylaktischen Schock bekomme... Jetzt wurde mir von einem Schweizer gesagt, er glaubt es wäre einfacher zu einem Apotheker zu gehen, als zu einem Arzt. Weil das mit der Krankenkasse recht kompliziert ist und die eventuell nur einen Teil der Kosten übernehmen...Was meint ihr?
8 Antworten
Die Ärzte und Apotheker sind in der Schweiz bestimmt genauso gut ausgebildet, wie in Deutschland. Meines laienhaften Wissens nach ist was der Apotheker studiert sehr nahe am Medizinstudium vom Allgemeinmediziner.
Klar kannst du zum Apotheker gehen und mal fragen. Da bist du sicher gut aufgehoben. - Der wird nur keine Haftung übernehemen, so wie ein Arzt. Aber es geht dir ja nur darum, dass jemand - der sich auskennt - ein Weilchen auf dich aufpasst. :)
Die Schweiz unterscheidet sich diesbezüglich kaum von Deutschland. In beiden Ländern würde es sich bei einer Spritze durch einen Apotheker offiziell um eine berufliche Ausübung der Heilkunde handeln. Eben jene ist aber (nicht nur) Apothekern verboten. In der Schweiz ist es ausdrücklich nur Ärzten erlaubt, penetrierende Verfahren, also auch Injektionen durchzuführen. In Deutschland dürfen dies berufsmäßig und eigenverantwortlich auch noch die Heilpraktiker.
Ich glaube nicht, dass ein Apotheker das darf.
Apotheker dürfen in einigen Kantonen spritzen: http://www.swisscleantech.ch/images/Pressespiegel/SCA_LIB_PSS_2011-10-14_TA_AgileWind.pdf
einfach mal fragen.
Kommt darauf an, wie die Spritze gesetzt wird. Ob intramuskulär, subtukan oder intravenös.
Intramuskulär und Subtukan darf auch jemand spritzen, der "nur" eine med. Ausbildung hat (Krankenschwester u.ä.). Intravenös darf nur der Arzt.
Intravenös darf nur der Arzt.
In der Schweiz, ja. In Deutschland auch der Heilpraktiker!
subkutan in den oberarm, also keine große sache