Verletzung im Vereinssport Beiträge trotzdem Zahlen?

6 Antworten

Man zahlt bei einem Sportverein einen Mitgliedsbeitrag an den Verein; er stellt kein individuelles Entgelt für die Möglichkeit einer sportlichen Betätigung dar.

Daher muß der Beitrag auch weiter gezahlt werden - man kann jedoch mit dem Vorstand reden, daß wenn die Verletzung eine lange Sportunfähigkeit nach sich zieht, die aktive Mitgliedschaft für diesen Zeitraum in eine passive umgewandelt wird.

Ansonsten gelten die entsprechenden Regelungen in der Satzung - falls vorhanden.

Erstmals danke für die schnellen Antworten. Ja, Verletzungen sind immer mal da, da hast du vollkommen recht. Aber diesmal ist es leider nicht so, das man nach kurzen Zeit wieder aktiv dabei sein kann. Der Heilungsprozess der Bedarf einige Monate, laut Arzt.

Ich bin selbst in einem Sportverein und habe mir im November einen Kreuzbandriss zugezogen, weswegen ich auch für längere Zeit nicht aktiv werden kann/darf. Allerdings muss ich trotzdem weiterhin den Beitrag leisten, schließlich bin ich ja immer noch Mitglied. Ich denke, dass es bei deinem Kind genauso ist.

MegaBoss2000  21.02.2013, 11:53

Nein, Leute !

EINFACH SAGEN, "RuheZeit" Dann kann man 1 Jahr ohne Beiträge aussetzen.

Mularine  21.02.2013, 12:10
@MegaBoss2000

Wenn die Verletzung bzw die Genesung aber nur ein halbes Jahr in Anspruch nimmt, muss man das andere halbe Jahr zwangsläufig aussetzen, oder wie? Darauf hätte ICH keine Lust ;-) und wenn ihr Kind auch sone Sportskanone ist, wie ich, wird er/sie sicher nicht sehr begeistert davon sein ;-)

Es gilt einfach das was im Vetrag steht. Normalerweise ist bei Sportvereinen immer ein Jahrebeitrag vereinbart der in 12 Monatsraten oder 4 Quartalsraten zu zahlen ist. De Vertrag regelt auch die Kündigungsfristen. Unter Umständen - aber sehr selten- sind im Vertrag bereits beitragsfreie Zeiten geregelt- Also in den Vertrag schauen. Dort sollte alles stehen. Im Übrigen darf jeder verein eine eigene Satzung erlassen. Die muss ich innerhalb der (großen) Bandbreite gesetzlicher Möglichkieten bewegen. Eine allgemeingültige Aussage zu Ruhezeiten einen Vereinsvetrages oder zu Kündigungsfristen kann deshalb niemand treffen.

hallo, ich bin 12 jahre alt und hatte auch mal so etwas einfach im verein bescheid sagen, dass man eine ruhezeit braucht. dann kann ihr kind bis zu 1 jahr aussetzen ohne beiträge zu zahlen. über 1 jahr entstrehen kosten, sonst ist alles klar. gruß dennis