Wechsel PKV in GKV, Bewilligung (Fortsetzung der) Psychotherapie
Für mich hängt sehr viel von der folgenden Frage ab. Deshalb hoffe ich sehr auf eine (möglichst verlässliche) Antwort:
Ich muss bzw. darf demnächst wieder von der PKV in die GKV wechseln. In der PKV habe ich eine Psychotherapie gemacht (VT) und dort auch schon eine Verlängerung bewilligt bekommen (insges. 70 Stunden). Diese sind zeitgleich mit dem Kassenwechsel aufgebraucht. Medizinisch ist die Fortsetzung der Therapie umbedingt notwendig, dass sieht auch mein Therapeut (der auch eine Kassenzulassung hat) so.
Weiß jemand, wie die Chancen stehen, dass die KK (nochmal) eine "Verlängerung" bewilligen wird? Formal würde es sich ja um einen Erstantrag handeln, da ich bislang noch keine Therapie in der GKV gemacht habe. Aber kann/darf/wird sich die GKV möglicherweise darauf berufen, dass ich in der PKV bereits eine Therapie gemacht habe und deswegen den Antrag ablehnen?
Ich hatte mich vor einiger Zeit wegen dieser Frage schonmal an die KK gewendet und damals die Info erhalten, dass ich "bei Null" anfangen werde und es die GKV nicht interessiert, was in der PKV war. Deshalb bin ich bislang davon ausgegangen, dass alles gut gehen wird. Mein Therapeut hat von Kollegen aber nun, erfahren, dass in solchen Kostellationen meist nur noch abschließende 10 Stunden bewilligt werden.
Wenn sich jemand in diesem Bereich auskennt, wäre ich sehr dankbar über eine Antwort! Mathilda
5 Antworten
Bei der GKV gibt es mehr Reglementierungen was Verschreibungen angeht.
bis zum zeitpunkt der Versicherungszeit bezahlt und leistet die kasse, die du dann hast. beispiel. beginn pkv und behandlung 2008 - 2009 gkv - 2010 pkv-behandlung. ausser bei unfällen.
gruß aus hh
Auch nach meiner Auffassung ist die Meinung der GKV (bei Null anfangen) richtig. Vermutlich haben gesetzliche Kassen dabei aber einen Ermessensspielraum, welcher von Kasse zu Kasse verschieden angewendet wird. Ich würde an Deiner Stelle die gesetzliche Kasse, zu der Du evtl. wechseln möchtest, mit der Bitte um eine SCHRIFTLICHE Antwort anschreiben und erst danach entscheiden. Es kann ja auch sein, dass der bisherige Therapeut inzwischen begriffen hat, das er für die gleiche Leistung weniger Geld erhalten wird, wenn Du in die GKV wechselst und er die Behandlung weiterführt und er deshalb nun sagt, Kollegen haben gesagt....Immerhin erhält er von der PKV das 1,8 bis 2,3fache ohne nähere Begründung.
Versicherungstechnische Hintergründe zur Abwicklung einer medizinisch notwendigen Behandlung und dabei entsprechend anfallender Kosten sind für dich ohne Belang. Es steht hier nur die Frage, inwieweit bestimmte Leistungen (bei der heute so kahlgeschlagenen Versorgung aus gesetzlicher Krankenversicherung) überhaupt noch im Leistungsumfang zu finden sind oder als so genannte Kosten für IGEL-Leistungen ohnehin zusätzlich vom Patienten zu tragen sind. Wenn Du zudem mit dem Übertritt von der privaten zur gestzlichen Absicherung gerade einen Schnitt im Behandlungsablauf hast, ist es für die Abrechnungsstellen doch besonders günstig - gibt es wenigstens keine Überlappungen zur Buchung der Aufwendungen. Vom Tage deiner GKV-Zugehörigkeit gehören jedenfalls alle Aufwendungen in deren Abrechnungsstelle und es tritt die Frage nicht wirklich auf, OB ES DENEN PASST, sondern nur, inwieweit fortgesetzt notwendig werdenden Leistungen im Leistungskatalog abgedeckt sind. Die Gesundheit richtet sich nach buchhalterischem Wunschdenken, sondern nach Tatsachen. Und außerdem ist doch unser vietnamisisch-stämmiger Minister ohnehin gerade dabei, 11,5 Milliarden für 2o11 zusätzlich von ihm ersehnte EURo mehr einzustellen in seine Kasse (woher auch immer der das wissen will mit einem gemutmaßten Bedarf in der Zukunft), da ist für deine Peanuts locker Platz! Die noch von Ulla Schmidt angekündigten (von den Kassen freiwillig vorzunehmenden) Beitragssenkungen parallel zu gehörigen Leistungsstreichungen in der GKV sind ja dann - noch in ihrer Amtsperiode - mit dem neueingeführten Gesundheitsfonds und Anhebung der Beiträge auf 15,5 Prozent bereits geplatzt... oder sollte man besser sagen als Volksverdummung entlarvt. Aber wir dürfen es immerfort Reform nennen.
Hallo,
sehr wichtig ist, ob der Therapeut eine anerkannte Therapieform verwendet und ob eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt.
Wenn der Therapeut einen Antrag auf Kostenübernahme stellt, kann es nur ein Verlängerungsantrag sein. Der Therapeut und der Versicherte machen Angaben, ob bereits in der Vergangenheit Psychotherapie erfolgte. Der Antrag wird an einen Gutachter weitergeleitet, der anhand des Berichts des Therapeuten entscheidet. Maßgebend sind hierbei die Psychotherapie-Richtlinien:
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-405/RL-Psycho-2009-10-15.pdf
insbesondere §§ 23a bis 23c
Gruß
RHW