Welches Ausstellungsdatum muss auf einem Folgerezept stehen?
Hallo,
meine Mutti hat eine schwere unheilbare neurologische Erkrankung. Sie braucht Rezepte für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, anziehen von Kompressionsstrümpfen, sowie Krankmeldungen, da sie noch Krankengeld bekommt.
Nun war es bis jetzt immer so, dass Rezepte in Düsseldorf, wo meine Mutter vorher gelebt hat, im Voraus ausgestellt worden sind. Was es für uns extrem angenehm gemacht hat die Rezepte einzusammeln. Nun sind wir umgezogen, da meine Mutti in eine Behindertengerechte Wohnung musste und sie so näher bei uns (Meinem Vater der ihr Exmann ist und mir) wohnt. Hier gibt es nicht so viele Arztpraxen und anscheinend sind sie solche Fälle auch nicht gewohnt.
Die Arzthelfer in unserer neuen Praxis erzählen uns nun immer, dass sie die Rezepte immer nur an dem Tag ausstellen dürfen an dem das andere ausläuft. Uns wurde von den Arzthelferinnen erzählt, dass es rechtlich nicht ginge und dass sie es auch nicht in Ihre Computer eintippen könnten. Nun war dieser Hausarzt auch 3 Wochen im Urlaub und eine Krankmeldung ist 5 Tage nach der Ablauffrist der letzten ausgestellt worden. Aber Rückwirkend wurde auch das richtige Anschlussdatum angegeben.
Unsere Krankenkasse will nun für die Tage zwischen Ausstellungsdatum und Ablauffrist kein Krankengeld zahlen!
Da meine Mutti eine unheilbare Krankheit hat und es klar ist, dass sie krank war, sind wir nun im Rechtsstreit mit der Krankenkasse.
Da die einzige Lösung bedeutet, dass ich für meine Mutti jedesmal rechtzeitig am selben Tag die Rezepte abholen muss, denke ich, dass einer Unrecht haben muss?
Ich studiere noch und kümmere mich zur Zeit alleine um meine Mutti. Jedoch kann ich nicht immer vor Ort sein. Mein Vater arbeitet auch noch und will natürlich nur ungern zu viel Verantwortung für seine Exfrau übernehmen. Wer hat also nun recht oder was kann ich tun?
Danke!
3 Antworten
Ihr hättet zu einer Urlaubsvertretung gehen müssen.
Jeder Arzt muss eine Vertretung haben. Die Arbeitsunfähigkeit ist durchgängig zu bescheinigen und spätestens am Folgetag nach Ende auf der letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss die Vorstellung beim Arzt erfolgen, um weiter Krankengeld zu beziehen. Dafür gibt es mittlerweile einschlägige Urteile, die Krankenkasse hat Recht, wenn sie ihr die Zahlung verweigert für diese Zeit.
Wenn deine Mutter sich nicht selbst kümmern kann, dann muss jemand sich kümmern- du bist ihre Tochter- noch jung wie ich annehme und eigentlich nicht die richtige. Dann muss eine Betreuung her, die sich um diese Dinge kümmert.
Seid froh, wenn die Krankenkasse überhaupt noch Krankengeld zahlen will. War deine Mutter vorher im Bezug von ALG I, dann wäre ganz Schluß, denn es gäbe keine anderweitige Absicherung und sie müsste zum Jobcenter- egal ob krank oder nicht.
Wer pflegt deine Mutter denn? Diese Person hätte sich auch um die Krankmeldung durch die Vertretung kümmern müssen- da wird wegen des Ruhens der Krankengeldzahlung nichts zu machen sein. Einschlägige Urteile kann dein Vater im Internet finden. Wegen der Rezepte entscheidet das der behandelnde Arzt- ja, er ist eigentlich dazu verpflichtet, BEVOR er ein neues ausstellt, sich davon zu überzeugen, ob und was genau erneut verordnet werden muss.
Die Pflegeperson oder jemand anderes muss sich leider auch darum kümmern.... Alles Gute und viel Kraft Euch!
Hallo Sassenach4u,
zur Zeit Pfleg ich meine Mutti mit Hilfe von Pflegekräften, was aber wie gesagt nur ansatzweise deckt, was zu tun ist. Ich war heute nochmal beim Arzt und habe mit denen lange geredet. Plötzlich stellt sich raus, dass sie auch einfach die Rezepte und Krankschreibungen zuschicken können, nachdem ich meine Lage erklärt habe. Das macht nun einiges einfacher für mich. Vorher klang es so, als ob ich immer zu denen kommen müsste.
Die Einschlägigen Urteile sind mir bekannt. Wir begründen die Klage mit der Schwere der Krankheit. Sie ist eindeutig Schwer Krank (Gehbehindert + Pflegestufe 2, beides anerkannt...) und deshalb sollte uns, nachdem was mein Vater sagt, mit großer Wahrscheinlichkeit recht gegeben werden. Der Arzt hat ja auch die Krankschreibung rückwirkend ausgestellt, da es klar ist, dass sie Krank war bzw. nicht wieder gesund sein konnte.
Ich danke Dir für Deine Antworten und für Dein Mutzuspruch! :)
Ich drück euch die Daumen. Und das mit dem Arzt ist doch toll- manchmal muss man nur sprechen!
Gehe zu dem Arzt und er soll es für die Krankenkasse bestätigen das er in Urlaub war. Dann sollte es keine Probleme mit dem Krankengeld geben
Das haben wir als Begründung angegeben und die Krankenkasse ist sogar in Berufung gegangen.
Ich glaube es liegt daran das nur jeweils bis oder ab tag der ärztlichen Fesselung gezahlt wird. Aber das müßte dir die kk sagen können
Hallo Sassenach4u,
erst einmal vielen Dank für Deine Antwort! Ich bin der einzige Sohn, das geht leider nicht aus dem Beitrag hervor. Die Krankheit verläuft sehr progressiv. Nach Ausstellung der Diagnose bekam sie recht schnell Pflegestufe 1 und gerade einmal 8 Monate später Pflegestufe 2 ( Wo wir auch in Rechtsstreit gegangen sind, da der Pflegegrad zuerst nicht bewilligt worden ist, obwohl sie schon im Rollstuhl saß... Jedoch haben wir diesen Rechtsstreit gewonnen). Glück im Unglück ist, dass mein Vater Rechtsanwalt ist und diese Sachen zum Glück für mich regelt.
Meine Mutter war zuvor selbstständig und ist aus dem Beruf direkt Arbeitsunfähig geworden. 72 Wochen wird Krankengeld bewilligt, danach zahlt das Sozialamt.
Wie meinst Du das, dass sich dann Jemand um sie kümmern muss? Wer? Mit dem Rollstuhl braucht sie ca. 15 Minuten um 10m weit zu kommen. Sie bekommt Pflege aber die gehen nicht zum Arzt, wieviel Pflege sie bekommt ist generell ein Witz, obwohl sie fast Garnichts mehr machen kann (Zähneputzen, Waschen, Essen machen, Kleidung anziehen etc.).
Ich dachte mir, dass es ja nicht sein kann, dass man dann auch noch als Angehöriger verpflichtet ist sich um jedes Rezept zu kümmern und jedes mal zum Arzt zu fahren.
Es gab eine Urlaubsvertretung, jedoch haben wir auch nicht gewusst wie streng die Krankenkasse ist.
Jetzt ist wie gesagt die Frage wie man das regelt mit den Rezepten und was rechtlich möglich ist? Da weiß mein Vater leider auch nicht bescheid, da er im Verwaltungsrecht spezialisiert ist.
Danke trotzdem für den Beitrag :)