IkK Krankenversicherung nachzahlen?
Hallo! Geht um folgendes: Haben einen Brief von der Ikk bekommen über eine Nachzahlung die es in sich hat. Geht um die Zeit von November 2015 bis März 2016, genau in diesem Zeitraum hat mein Freund einen 450 euro job (ohne sonstiges anderes Einkommen!) angenommen da er für April 2016 eine Zusage für eine Ausbildung bekommen hat und sich solange etwas Geld dazu verdienen wollte anstatt nur Zuhause rumzusitzen. In diesem Zeitraum wollte er auch zum Arzt die meinten aber er sei nicht versichert, als er seine Karte abgegeben hat. Der 450 Euro Job musste auch über die Agentur für Arbeit gehen und freigegeben werden, dachten dann wäre er solange über die Agentur versichert. Kenne mich da leider nicht aus deswegen bitte ich ein paar Experten um Hilfe. Verdienen auch nicht die Welt und wir sind so Menschen "lieber im Monat ein gewissen Betrag mehr zahlen, als aufeinmal so eine gewaltige Summe". Sind daher etwas verzweifelt grad..danke schonmal für die Hilfe!
4 Antworten
wenn dein Freund noch unter 23 Jahre alt ist bzw. für den besagten Zeitraum war, dann kann man für diese Zeit rückwirkend eine kostenfreie Familienversicherung über Mutter oder Vater beantragen. dabei ist unerheblich, ob das Kind noch zu Haus wohnt oder woanders. die Forderung wäre dann hinfällig.
wenn er doch älter ist, dann wäre die Beitragsforderung korrekt, da in Deutschland Versicherungspflicht gilt. unversichert sein geht nicht.
wer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, der ist darüber auch krankenversichert. ein Minijob ist nicht sozialversicherungspflichtig. man ist darüber nicht versichert. der Arbeitgeber hat auch nicht die Pflicht den Arbeitnehmer darauf hinzuweisen.
wer Arbeitslosengeld 1 oder 2 bezieht, der ist auch darüber versichert. wer allerdings nur gemeldet ist beim Amt, ohne Leistungsbezüge, der ist auch nicht darüber versichert.
wenn also alle diese Versicherungsmöglichkeiten nicht vorliegen, muss der Versicherte aufgrund der geltenden Versicherungspflicht die Beiträge zur Kranken- Pflegeversicherung selbst zahlen. das sind monatlich ca. 170 Euro und der Mindestbeitrag. weniger geht nicht. November 15 bis April 16 sind 6 Monate - wären also über den Daumen 1020 Euro.
soweit die Kasse bereits Forderung von mehr als 4000 Euro fordert, dann ist dein Freund schon mehrfach wegen seinem Versicherungsschutz angeschrieben worden; und er hat die Anfrage entweder nicht beantwortet oder schlichtweg ignoriert. dann sind die Kassen berechtigt den Höchstbetrag für die Versicherung zu fordern. und der liegt um ein vielfaches höher.
was muss er nun tun? zunächst ist die erste Variante mit dem Alter zu prüfen. wenn das nicht in Frage kommt, hilft nur, die Anfragen der Kasse endlich zu beantworten und im gleichen Atemzug um eine Ratenzahlung zu bitten. diese ist dann monatlich zu bedienen. am Ende der Ratenzahlung sind dann noch Verzugszinsen oben drauf zu zahlen.
auf keinen Fall sollte er den Kopf in den Sand stecken und untätig bleiben. das hat Folgen für seinen Versicherungsschutz.
Die Familienversicherund geht nur wenn man unter 23 Jahre ist. Also bis zum Tag vor dem 23. Geburtstag. Demnach kommt bei ihm keine in Frage und er muss die Beiträge zahlen.
Bietet der Kasse eine angemessene Rate an. Wenn die Kasse bereits den HöchstBetrag fordert, müsst ihr mit der Kasse verhandeln, dass die Beiträge rückwirkend auf den Mindestsatz (170 Euro) runtergesetzt wird.
Wer nicht pflichtversichert ist durch Arbeit oder Leistungsbezug und nicht familienversichert werden kann, wird freiwilliges Mitglied der letzten Kasse.
Als freiwilliges Mitglied hat er sein Einkommen oder Mangel daran glaubhaft zu machen. Statusänderungen sind der Kasse selbständig und unaufgefordert anzuzeigen.
Wird dies versäumt ist die Kasse verpflichtet davon auszugehen, dass er 4.237,50 € im Monat verdient und muss hierauf die Beiträge festsetzen.
Einkommen nachweisen, dann sinkt die Bemessungsgrundlage auf 968,33 € im Monat.
Schulden zahlen bzw. Antrag auf Ratenzahlung stellen.
Bei einem 450€ Job bist du nicht Krankenversichert. Und ein 450€ Job hat auch nichts mit der Arge zu tun.
Der Arbeitgeber hätte euch darauf hinweisen müssen, dass ihr beim 450€ Job die Regelbesteuerung und die Rentenbeitragszahlung machen könntet. Auf Antrag kann sich der Minijober davon befreienen lassen, was wohl auch erfolgt ist, denn hätte er die regelbesteuerung genutzt, hätte er von den 450€ Steuern und sozialabgaben abgezogen bekommen.
Um nicht in diesen schlamassel zukommen, hätte dein Freund dies mit dem Arbeitgebr und der KK abklären müssen.
Versucht das mit der Krankenkasse zu klären.
Ob die Forderung der Krankenkasse berechtigt ist, lässt sich hier nicht entscheiden. Da solltet ihr euch schon konkret beraten lassen.
Sollte sie es sein, könnt ihr aber bestimmt eine Ratenzahlung vereinbaren. Wichtig ist dabei, dass ihr auf die Krankenkasse zugeht und darum bittet. Wenn erst Mahnungen kommen, wird es noch teurer.
Hi danke für die Antwort! Er ist ende Januar 2016 also genau dazwischen 24 jahre alt geworden, was nun?