Werkstudent während Auslandssemester - was muss beachtet werden?

2 Antworten

Hallo,

wenn das Home-Office in den Niederlanden ist, gelten die NL-Regelungen (ggf. auch Sonderregelungen für beschäftigte Studenten, wenn es solche in den NL gibt). Es wird so beurteilt, als wenn der dt. Arbeitgeber eine neue Filiale in den NL eröffnet hätte. Nach EU-Recht ist der Ort entscheidend, an dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Konkrete Antworten bekommt man der NL-Krankenkasse.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Innerhalb der EU bist du zwar über deine studentische KV abgesichert. Trotzdem empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung als Zusatz.