Werkstudent während Auslandssemester - was muss beachtet werden?
Hallo,
ich werde im kommenden WiSe ein Auslandssemester in den Niederlanden verbringen, wenn wg. Corona nichts dazwischen kommt. Da ich allerdings nur 6 Monate bleibe, bin ich weiterhin in Deutschland gemeldet.
Ich würde währenddessen gerne von dort aus weiter in meinem jetzigen Werkstudentenjob arbeiten. Sozusagen Home Office machen. Ich frage mich jedoch, ob das geht, weil ich an meiner Entsendeuniversität ein Urlaubssemester beantrage. Hat hier jemand Erfahrungen? Was muss noch beachtet werden (z.B. Versicherungen)
Danke für eure Hilfe!
2 Antworten
Hallo,
wenn das Home-Office in den Niederlanden ist, gelten die NL-Regelungen (ggf. auch Sonderregelungen für beschäftigte Studenten, wenn es solche in den NL gibt). Es wird so beurteilt, als wenn der dt. Arbeitgeber eine neue Filiale in den NL eröffnet hätte. Nach EU-Recht ist der Ort entscheidend, an dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
Konkrete Antworten bekommt man der NL-Krankenkasse.
Gruß
RHW
Innerhalb der EU bist du zwar über deine studentische KV abgesichert. Trotzdem empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung als Zusatz.