Würdet ihr die Bürgerversicherung gerecht finden?
In der auch versicherungsfreie Angestellte (über der Pflichtversicherungsgrenze), Selbständige, Beamte und Soldaten obligatorisch versichert werden würden.
5 Antworten
Hallo,
was ist eigentlich gerecht, wenn wir bisher nicht definiert haben, was diese Bürgerversicherung an Leistungen anbieten soll?
Wenn Krankenhäuser privatwirtschaftlich arbeiten sollen und jede Chance nutzen zu betrügen (siehe DIVI Intensivregister- Betrug um Millionen wegen falscher Auslastungszahlen in der Pandemie)
Wir stehen, wenn es nicht verhindert wird, ohnehin vor einer grossen gesellschaftlichen Änderung.
Beste Grüße
Dickie59
Nein, sie ist für viele unbezahlbar.
Alleine die Kosten für die kostenfreie Familienversicherung für alle Beamtenkinder haben die in Berlin gar nicht auf der Rolle.
Und ob die in den gesetzlichen Kassen darauf verzichten, glaube ich auch nicht.
Eben, alle sollen einzahlen, auch für Kinder und Partner, die kostenfreie Familienversicherung fällt dann endlich weg.
Sollte nur noch zu klären sein: Wer bezahlt die vollen Beiträge für die Flüchtlinge, Kinder/Azubis/Studierenden/Hartzer, Rentner und die Soldaten und die Beamten in der Heilfürsorge?
Auch dann wird es wieder private Zusatzversicherungen geben. Gibt es heute ja auch schon. Zusatzversicherung für Zahnarzt oder Krankenhaus. Wer’s sich leisten, fährt ein größeres Auto und ist besser versichert. Bürgerversicherung ändert daran nichts.
Die B.-Versicherung wäre auch unbezahlbar.
Es ist aber schon ein Unterschied, wenn man privat krankenvollversichert ist oder z. B in der GKV den Höchstbeitrag zahlen muss und sich dann noch teuer zusatzversichern, um dieselbe Leistung zu erhalten.
Es ist auch ein Unterschied, wenn Soldaten zu ihrer freien Heilfürsorge finanziell nichts beitragen müssen und Beamte 50% Beihilfe bekommen und sich nur zu 50 % privatversichern müssen.
Da stimmt aber so einiges nicht.
Ein Soldat hat keine freie Heilfürsorge, und für seine Familienangehörigen auch nicht.
Und im Ruhestand schon gar nicht.
Also bitte!
Doch während der aktiven Dienstzeit für sich selber sehr wohl. Im Ruhestand hat er 70 % Beihilfe und ist Privatpatient. Davon kann ein gesetzlich Versicherter doch nur träumen.
Noch nicht geklärt:
Nur ledige sind Soldaten und alle haben keine Kinder, glaube ich nicht.
Unterschied zwischen freier Heifürsorge und truppenärztlicher Versorgung?
Wie geht das, bis zum Ruhestand keine Beiträge? Beiträge mit 20 oder mit 57 beginnend?
Und wieso träumen? Jeder Beamte bezahlt für seine Beihilfe, auch die Soldaten, so das VerfG.
Und wenn das dort so gut ist, warum geht da kaum einer hin?
Die meisten Ehepartner sind Doppelverdiener. Und in der GKV wird in einem solchen Fall jeder Erwerbstätige separat versichert.
Was die Beihilfe anbelangt, so werden einem Beamten keine Beiträge hierfür von der Besoldung abgezogen. Die Beihilfe richtet sich im Übrigen bei Bundesbeamten und Soldaten im Ruhestand nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV), nicht nach einem sog. VerfG, eine solche Rechtsnorm gibt es doch gar nicht.
Ich war im übrigen sowohl Leiter einer Heilfürsorge-Abrechnungsstelle der Bundeswehrverwaltung, als ich auch Vorgesetzter einer Beihilfestelle war.
Verfassungsgericht hat geurteilt, Beiträge für die Versorgungsbezüge/Beihilfe sind zu bezahlen und vom Staat anzulegen.
Zudem, jeder Beamte bekommt im Monat zusätzlich und ohne Gegenleistung rd. 50 EUR abgezogen für etwaige Pflege, zusätzlich zu seinem vollen Betrag in der PPV.
Erzähle nicht, solch Wissen fehlt Dir?
Noch ne Rechnung: Beamter, rd. 3.000 EUR, müsste für die KV bezahlen 8% Beitrag, kostenfrei ist die Familienversicherung, sind 240 EUR /Monat, für alles, oder?
Frage mal, was die Familien derzeit bezahlen, dafür können sie sich 10 Zusatzversicherungen leisten. Also her damit. Ich kenne keinen, der nicht sparen möchte. Vor allem im Ruhestand dann, wenn die Beiträge ja deutlich sinken, oder sollen die Zuschüsse vom Rententräge auch wegfdallen?
Glaube ich eben nicht, denn ein Leiter muss wissen, welche Ansprüche ein Soldat über die truppenärztliche Versorgung bekommt und welche nicht. Die bezahlen ja nicht einmal Krankentransporte, denn dafür ist ja die Truppe zuständig.
Und wenn Du einfach hast alle Rechnungen bezahlen lassen, die am Truppenarzt vorbei ausgelöst wurden, sollte das mal vom Staatsanwalt geprüft werden.
Erzähle mir und den anderen hier bitte nicht, dass ein Beamter von der Beihilfe alles bezahlt bekommt, ich erlebe die Streichungen jeden Monat! Die Zeiten sind seit 30 Jahren vorbei, nicht einmal Kassenleistungen werden übernommen.
Fair/Gerecht, sicherlich. Gut? Fraglich.
Nein, Sie ist weder gerecht noch bezahlbar.
Aber die Private Versicherung ist selbstverständlich immer weiter bezahlbar, oder wie?
Dir müsste doch bestens bekannt sein, dass derzeit die Kosten im Gesundheitswesen exorbitant steigen, besondern in der PKV, da die Privatpraxen die Versicherungen so abzocken.
Ich wäre dafür dass jegliche ärztliche Behandlungsweise in eine Bürgerversicherung inkludiert würden, es somit keine Möglichkeit der privaten Zusatzversicherung gibt, privatärztliche Behandlungen abgeschafft werden und die Ärzte nicht die Möglichkeit hätten, von irgendjemandem, der es sich leisten kann, mehr Honorar zu bekommen. Das wäre gerecht.
Dabei denke ich nicht egiostisch an mich; ich bin Privatversicherter mit Beihilfeanspruch.
Im übrigen suche ich bewusst als Privatpatient keine Privatärzte auf, sondern ein Medizinisches Versorgungszentrum, in welchem ich der einzige Privatversicherte bin. Dies praktiziere ich, seit mir meine Versicherung auf Anfrage mitgeteilt hat, warum die Beiträge jährlich derart steigen.
Wenn du schon alles weisst, warum fragst du denn noch?
Und dann hast Du so wenig Ahnung, da kann etwas nicht stimmen.
Kennst nicht einmal das Verfassungsgericht und die Urteile, die Pension und die Beihilfe betreffend?
Ich habe ja gefragt, ob es für gerecht befunden wird.
Ach nein wirklich, nicht, wenn Verfassungsrecht Klausurfach war.
Und warum hast Du nicht teilgenommen?
Nat+rlich habe ich teilgenommen. Nenn doch die Inhalte der Urteile und was sie regeln, wenn Du sie scchon genau kennen willst. Was hat welches Urteil im Detail geregelt?
Das was ich geschrieben habe, was Du nicht kennen willst und in Deinen Gehaltsmitteilungen auch nicht finden willst.
Nenn sie doch, du Schlaumeier, Nein schreien und irgendwas behaupten, kann jeder.
Es kann nämlich nur eine bestehende Reechtsnorm durch das Bundesverfassungsgericht auf seine Konformität mit dem Grundgesetz überprüft werden. Für die Bürgerversicherung ist ja noch nicht einmal ein Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt worden. Es gab bislang lediglich Einschätzungen, dass sie möglicherweise grundgesetzwidrig sein könnte. Wenn der Gesetzesentwurf so ausgearbeitet wird, dass mit dieser neuen gesetzlichen Regelung dem Fürsorgegedanken des Dienstherrn Rechnung getragen wird, hätte so eine Rechtsnorm durchaus gute Chancen, einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standzuhalten.
In die Köpfe der Menschen kann ich ja nicht hineinsehen.
Dir scheint es offenbar nur egoistisch um deine Pfründe und deine Privilegien als Privatversicherter zu gehen und nicht um das Gemeinwohl. Und das möglicherweise als Angehöriger des Offentlichen Dienstes.
Wiese, die Bürgerversicherung ist doch eine gesetzliche Krankenversicherung für alle.