Zahnzusatzversicherung verweigert Leistung bei Hypodontie (Nichtanlage einzelner Zähne) (Stuttgarter Versicherung Smile! ZahnPremium) Was tun?
Hallo,Die Stuttgarter Zahnzusatzversicherung Smile! ZahnPremium verweigert die Kostenübernahme eines medizinisch notwendigen Implantats.
Bereits in meiner Kindheit wurde diagnostiziert, dass ich an Hypodontie leide. Im Klartext: es wurde festgestellt, dass zwei bleibende Zähne nicht angelegt sind und nach den vorhandenen Milchzähnen keine Zähne mehr kommen.
Vor einigen Jahren dann schloss ich eine Zahnzusatzversicherung ab. Nun wurde die Diagnose gestellt, dass einer der beiden Milchzähne nicht mehr erhaltungsfähig ist und durch ein Implantat zu ersetzten ist.
Die Versicherung weigert sich nun der Kostenübernahme mit der Begründung: Die Nichtanlage einzelner Zähne sei bereits vor Vertragsabschluss bekannt gewesen. Die Milchzähne an diesen Stellen, die zu diesem Zeitpunkt intakt waren, gelten als nicht versicherbar, da es sich nicht um einen "dauerhaften Zahnersatz" handelt.
Lässt sich dagegen argumentieren? Im Tarif steht nichts davon dass sich Milchzähne nicht versichern lassen.
Der genaue Wortlaut des Schreibens der Versicherung lautet:
"Gemäß Ziffer 2 der Tarifbedingungen für die Zahnzusatzversicherung besteht für bei Antragsstellung fehlende und nicht dauerhaft ersetzte Zähne kein Versicherungsschutz. Hierunter fallen auch nicht angelegte Zähne. Bei einem noch vorhandenen Milchzahn handelt es sich nicht um einen dauerhaften Ersatz."
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Beste Grüße
4 Antworten
Die Frage ist doch, warum die Versicherung einen (Milch-)Zahn pauschal als nicht dauerhaft einstuft bzw. als "Zahnersatz" bezeichnet. Milchzähne können sehr lange halten und es gibt mit Sicherheit Fälle bei denen ein Mensch eines natürtlichen Todes gestorben ist, der noch intakte Milchzähne hatte.
Ein ähnliches Urteil wurde 2012 zu Gunsten der Klägerin gefällt. da ging es jedoch um Oligodontie. (Az.: 814 C 78/11)
Die Tarifbedingungen sind jedenfalls nicht eindeutig an dieser Stelle.
Frag einen Anwalt. Aber ich denke mal, dass die Versicherung Recht hat.
Hast du bei Abschluss der Versicherung die Hypodontie angegeben?
Aber du wusstet das dir 2 Nicht-Milchzähne (Hypodontie) fehlen. Ich glaube nicht das du Recht bekommen wirst. Aber hier kann dir nur noch ein Anwalt helfen. Viel Glück
ja das wusste ich. Jedoch bestand ja kein Handlungsbedarf. Die (Milch-)Zähne waren gesund. Ich mein es gibt keine medizinische Möglichkeit genetische Defekte rückwirkend behandeln zu lassen.
Du scheinst jetzt im Erwachsenenalter zu sein. Wieso hast du noch Milchzähne? Das verstehe ich nicht.
Lies mal in deiner Versicherungspolice nach. "Krankheiten", die schon vor Versicherungbeginn vorhanden waren, sind fast immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
die Gesundheitsfragen bei Abschluss lauten:
- Fehlende Zähne - > meine Antwort nein, da mein Gebiss lückenlos war und voll funktionstüchtig.