Aus dem Krankenhaus geworfen?
Hallo,
BITTE NUR ERNSTE ANTWORTEN!
Mein Vater wurde vor einiger Zeit trotz leberzerrose, korsakow und vielen Geschwüren aus dem Krankenhaus geworfen. Ist das erlaubt? Die Ärzte meinten er könnte selbst entscheiden aber nein! Er konnte sich aufgrund seines korsakows nichts richtig merken, er wusste ja nichtmal das er eine leberzerrose hat! Da er seit einigen Tagen nicht mehr auf meine Nachrichten reagiert hat, habe ich die polizei zu ihm geschickt damit die mal schauen wie es ihm geht (da ich bin 16 und wir z.Z. kein Auto haben). Leider hat die Polizei ihn tot in seiner Unterkunft aufgefunden.
Meine Frage ist jetzt: ist das vom Krankenhaus aus erlaubt gewesen, ihn einfach raus zu werfen weil er eine Zigarette im zimmer geraucht hat? Er konnte ja nichtmal wissen das es verboten war.
Ich bedanke mich schonmal im voraus.
5 Antworten
Rauchverbot ist Bestandteil jeder Hausordnung im Krankenhaus. Des weiteren ist in Deutschland in allen öffentlichen Gebäuden schon seit mehr als 10 Jahre Rauchverbot per Gesetz verhängt. Da er sich an die Hausordnung nicht halten wollte, ist eine Krankenhausunterbringung nicht möglich und der Arzt muss nur akute Notfälle behandeln, was bei akuter Lebensgefahr ja nicht besteht. Rauchen gefährdet auch die Gesundheit anderer im Zimmer. Wenn man im Krankenhaus ist, kann man sich auch mal etwas benehmen.
Hallo Fixno,
Du müsstest eigentlich einen Rechtsanwalt dafür befragen... 🙏
Ich nehme aber an, auch im Krankenhaus hätte Dein Vater bei bester Behandlung nicht mehr lange gelebt...
Ich vermute, Dein Vater hat sich generell ziemlich provokant verhalten und deswegen wurde er "rausgeworfen". Ich glaube nicht, dass das Rauchen der einzige Grund gewesen war. 😢
Vielleicht besprecht ihr in der Familie nochmal, ob ihr wirklich glaubt dass Deinem Vater großes unrecht getan wurde? Oder ob er eventuell es so "provoziert" hat? ... dann könnte man eventuell sagen: "Möge er jetzt in Frieden ruhen."
Manche Menschen möchten ja einfach keine Hilfe mehr.
ich frage mich, warum dein Vater nicht nach draußen ging und da geraucht hatte. wie auch warum er kein Nikotin Pflaster bekam.
das Rausschmeißen verstehe ich nur halb. wäre gut wenn mehr Infos gibt. wenn welche da zu welche gibt.
Und genau ist hier das Problem. Andere Patienten dürfen mit der Gesundheit nicht geschädigt werden. Personal hat aber ein Recht darauf, dass der Arbeitsplatz Rauchfrei ist. Übrig bliebe jetzt nur die psychiatrische Zwangseinlieferung. Und die zu bekommen ist heute nahezu unmöglich. Somit musste zur Gefahrenabwendung für andere Patienten und der Gesundheitsgefahr für das Personal der Patient abgelehnt werden müssen.
Mir wäre es auch lieber, wenn man rechtlich einen Patienten dann leichter auch in die Psychiatrie einweisen lassen könnte. Aber das würde wieder ein Eingriff in die Menschenrechte bedeuten, weil man das Freiheitsrecht einschränkt. Die Menschenrechte fordern in Friedenszeiten ohne Kampfhandlungen leider auch Todesopfer. Aber der Missbrauch durch Ärzte, einem die Freiheitsrechte zu entziehen, das gibt es leider sehr häufig. Da hat mein Christof in Limburg mehrfach angedroht bekommen.
Traurig, dass es Todesfälle gibt, aber gäbe es sie nicht, würde genau dieser Missbrauch passieren und Ärzte wären nicht Personen mit weißem Kittel, sondern Götter in Weiß und ein Gott hat alle Rechte. Aber nicht der Patient.
Dann lieber so, auch wenn es leider gelegentlich Todesopfer gibt.
hier in meiner Psychiatrie wo ich damals fast ein Zimmer Mieten konnte, werden diese Patienten entsprechend behandelt und nicht gleich rausgeschmissen oder die härte Fälle gehen nach UKE oder nach Ochsenzoll. ich hab schon in meiner Psychiatrie einiges erlebt. wie auch in Ochsenzoll. gerade Ochsenzoll. wenn ich das erzähle, sollte ich mich am besten in Luftauflösen oder so in gesundheitsfrage.net lange of bleiben.
Ich finde, dass die Ärzte aus therapeutischen Gründen das Recht haben oder bekommen müssen, in solch einem Fall die Zigaretten wegzunehmen. Wenn er von einem Besucher eine Flasche Korn mitgebracht bekäme, die würde doch mit Sicherheit auch entfernt, - oder?
So wären die anderen Patienten und das Personal geschützt.
Wenn du aber in einer fremden Sammelunterkunft bis, dazu zählt ein Krankenhaus, dass gilt das Rauchverbot. Patienten und Mitarbeiter haben ein Anrecht auf gesunde Luft.
bei uns machen sie es auch, wenn es um das Thema Schutz geht. dann werden die Zigaretten auch eingeteilt. also in das Krankenhaus wo ich immer hin gehe. in den Geschützen Bereich darfst kein Feuerzeug oder so haben.
Genau hier ist das Ergreifen von Fremdbesitz als Enteignung. So einfach ist es nicht. Das Eigentum ist rechtlich geschützt. Im Prinzip gibt es menschenrechtlich keine andere Lösung. Was man machen will, würde zum Missbrauch bei Ärzten führen. Wir brauchen aber Ärzte, die andere Menschen schützen und die Rechte der Allgemeinheit. Damit gibt es leider diese Todesfälle. Es ist ein schwerer Fall. Der Arzt müsste illegal eingreifen, was er nicht darf, um einem Menschen das Leben zu retten. Es ist heute nicht leicht, einen Patienten abweisen zu müssen. Aber es ist gut, dass die Ärzte keine Götter in Weiß sind. Mein Bekannter bekam von meinem Vater den Apfelkorn mitgebracht, der Arzt hat ihm die Flasche nicht abgenommen.
Wir hatten es sehr schwer, dass endlich einmal die Götter in Weiß eben nicht ihr eigenes Recht durchsetzen konnten. Und genau hier ist der Patient gewesen. Er wollte sich dem Rauchverbot widersetzen. Der Arzt muss das Eigentumsrecht wahren und die Folge ist, zum Schutz für andere Klinikinsassen und Klinikmitarbeitern, dass der Patient gehen muss. Da hilft ihm dann die Krankheit nichts. Vom Grunde hast du recht. Aber wir sollen auch froh sein, dass es keine Götter in Weiß mehr geben soll. Patienten brauchen ihre Recht gegen Ärzte.
das heißt in Geschützen Bereich wird alles abgenommen, außer was man an hat und was man braucht. selbst Gürtels und Schuhsenkels werden einkassiert. Feuerzeug hängt an der Tür. da können die Patienten ihre Zigaretten an machen. Besucher werden auch Untersucht. wie Taschen, Jacken und so.
in den offenen Bereichen ist das nicht so streng. aber natürlich gibt´s auch da ausnahmen. Alkoholiker müssen regelmäßig Alkohol Test machen.
da das Haus mehrere Stationen hat, gibt´s seit längerem eine ganze Station für den Geschützen Bereich. ist wohl zu viele Akut Patienten. auf den anderen Station gibt´s ne kleine Abteilung mit Geschützen Bereich. aber geht auf die Stationen zu viel Rambazamba, können auch diese geschlossen werden und der kleine Bereich bleibt auch gerne zu.
Wegnahme von Sachen, heißt das die weg geschlossen werden. bei der Entlassung bekommen die Patienten alles wieder.
klar wenn die Patienten es verweigern, wird ein Richter Kontaktiert oder eben Entlassung. je nach Fall.
ich habe das alles selber nicht erlebt. aber ich hab das alles von Patienten erfahren und andere Psychisch Erkrankte. aber auch von der Pflege.
ich war ab und an in der Geschlossene, da ging es mir nicht gut. aber ich hatte nicht ein Richter oder wurde Fixiert. ich hatte ein Problem mit Suizid und suchte deren Schutz auf.
du darfst nicht vergessen, wir haben Ochsenzoll und auch entsprechend Erfahrungen in Hamburg. somit wurde vieles schneller und früher Maßnahmen und so weiter durchgeführt. auch in Ochsenzoll sitzen Verurteilte. Vergewaltiger... .
Als erstes mein Beileid für Dich.
Das ist schon eine merkwürdige Geschichte. Allerdings sind wir hier kein juristisches Forum, wir arbeiten uns an richtigen Gesundheitsfragen ab, also an Fragen, die eine Erkrankter uns hier stellt, um möglichst bald wieder fit zu werden. Das ist ja in Deiner Frage nicht der Fall.
Ich als Nicht-Jurist stelle mir die Frage, ob die Belegschaft nicht einfach Deinem Vater die Zigaretten hätten wegnehmen dürfen, das wäre die einvernehmlichere Lösung gewesen, statt gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Darüber hinaus frage ich mich, warum Dein Vater überhaupt im Krhs war? Die drei genannten Diagnosen haben viele andere Menschen auch, müssen dabei aber nicht im Krhs liegen. Hatte er noch eine ganz andere Erkrankung als Grund seines Aufenthaltes? Oder wurde er alkoholisiert und im Delirium liegend eingeliefert? Da kann es natürlich dazu kommen, dass er langsam nüchterner wird, aber wegen seines MK nicht weiß wo er ist und was mit ihm geschieht und er sich dachte, ach jetzt rauch ich erst mal eine. Wenn er sich dann stur weigert damit aufzuhören, tja, dann.......
Aber wie gesagt, wenn kein anderer Grund für den Rauswurf dahintersteckt, - z. B. unter Restalkohol im Blut Handgreiflichkeiten gegenüber Personal oder anderen Kranken, lautes Gegröhle und Geschrei, allgemeine Aggressivität gegen Einrichtungsgegenstände -, da hätte ich vermutet, dass die Wegnahme der Glimmstengel die einfachere Variante gewesen wäre.
Aber das alles ist ja nun rein hypothetisch und das Philosophieren darüber ist müßig und nicht unsere Intention in diesem Forum. Dein Vater und auch die ganze Familie habt nun eine schwere Zeit hinter Euch, ich wünsche Euch alles Gute.
Zigaretten weg nehmen ist eine Rechtsfrage. Wenn Zigaretten im Eigentum eines Menschen sind, darfst du es nicht weg nehmen ohne Gerichtsbeschluss. Entweder ist es Diebstahl oder sogar mit Gewalt auch Raub. In der Folge ist das Hausverbot die einzige Möglichkeit. Leider. In Einzelkrankenzimmern heißt es in der Hausordnung meist: "In Krankenzimmern ist das Rauchen nicht gestattet." Das gilt dann auch für Einzelzimmer. Jeder Mitarbeiter hat ein Anrecht auf einen Rauchfreien Arbeitsplatz. Damit auch zum Fiebermessen im Einzelzimmer. Der Chefarzt muss den Schwestern den rauchfreien Arbeitsplatz ermöglichen.
Das ist alles richtig bei "normalen" Patienten, aber ob dies uneingeschränkt auch für Alkoholdemenz gilt? Ich denke da gibt es höhere Prioritäten zu setzen. Der Gesetzgeber ist da ganz sicher ebenfalls vom "Normalfall" ausgegangen. Ich bin sicher, dass es im Ermessensspielraum der Stationsleitung/-Arztes liegt, ob man einen Patient mit Korsakow-Syndrom die verbotenen Zigaretten wegzunehmen, oder ihn gleich des Hauses zu verweisen. Ich vermute sehr, dass da noch weitere Hintergründe in der Frage nicht erzählt wurden.
Aber wie wir sehen, sind dies alles rein juristische Fragen, daher in diesem Forum völlig deplatziert. Die Frage sollte hier im Forum gelöscht werden.
ich finde diese Frage gut, wie auch die ganzen Antworten. auch wenn sie nicht zu diesem Forum gehört. somit weiß ich nicht ob die gelöscht werden sollte.
somit halte mich raus, mit Melden. soll der Support sich selbst darum kümmern. um 5.30h herum wird eh alles durch geschaut.
Du bist im falschen Forum : Das ist keine Gesundheitsfrage !!
Du würdest Dir die Frage nicht stellen, wenn Du wüsstest was Korsakow-Syndrom bedeutet. Die Betroffenen leiden an einer Erkrankung des Hirns, sie können nicht mehr richtig denken und sind verwirrt. Wer das nicht weiß, sollte auch besser nichts auf diese Frage antworten, denn Unwissenheit hilft dem Fragesteller keinen Schritt weiter.
Ich finde die Frage auch gut, aber im richtigen Forum gestellt wäre sie noch viel besser.