Bei Arztwechsel Röntgenbilder und andere Dokumente mitnehmen?

4 Antworten

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Kann ich dann einfach zu der Orthopädie hinfahren und meine Bilder verlangen, um diese zum anderen Arzt mitnehmen?

Nein. Du kannst hinfahren und um die Aufnahmen bitten - ein Recht auf Herausgabe der Originalunterlagen hast Du nicht. Wenn man Dir diese verweigert, hast Du das Recht, Kopie objektiver Befunde - auf eigene Kosten - anfertigen zu lassen.

Sehr anschaulich ist das hier dargestellt:

http://www.orthinform.de/new/fachartikel/artikel.php?id=30


Anonym268 
Beitragsersteller
 31.10.2015, 15:25

Ich danke recht herzlich. Das sollte reichen.
Der Stern folgt.

Anonym268 
Beitragsersteller
 03.11.2015, 07:16

Eine kurze und prägnante Antwort halte ich in manchen Fällen für besser als eine Überfüllung von Informationen.
Insofern geht der vermutlich unwichtige Stern an Dich.
Ich war gestern in der Praxis und habe um die Unterlagen gebeten. Ohne jegliche Nachfrage wurden mir dann Kopien und der Befundbericht ausgedruckt, was für die neue Praxis ausreichen sollte. Insofern dankeschön für die Antwort.

evistie  03.11.2015, 07:42
@Anonym268

Und ich danke für den Stern! :o) Freut mich, dass alles gut geklappt hat.

Hallo!

@evistie hat dir ja schon geschrieben, dass du grundsätzlich kein Recht auf die endgültige Herausgabe und Überlassung deiner Bilder hast. Denn der Arzt hat eine sogenannte Aufbewahrungspflicht. Allerdings gibt es eine - für dich entscheidende - Ausnahme. So besagt nämlich die Röntgenverordnung, dass keine unnötigen Röntgenaufnahmen angefertigt werden sollen, wenn schon verfügbare Bilder vorhanden sind. Zu diesem Zweck muss ein Arzt dem zweiten, weiterbehandelnden Arzt oder dem Patienten zumindest vorübergehend die Aufnahmen überlassen.

In der Röntgenverordnung steht:

"Wer eine Person mit Röntgenstrahlung untersucht oder behandelt, hat einem diese Person später untersuchenden oder behandelnden Arzt oder Zahnarzt auf dessen Verlangen Auskünfte über die Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 zu erteilen und ihm die Aufzeichnungen und Röntgenbilder vorübergehend zu überlassen. Auch ohne dieses Verlangen sind die Aufzeichnungen und Röntgenbilder der untersuchten oder behandelten Person zur Weiterleitung an einen später untersuchenden oder behandelnden Arzt oder Zahnarzt vorübergehend zu überlassen, wenn zu erwarten ist, dass dadurch eine weitere Untersuchung mit Röntgenstrahlung vermieden werden kann. [...] Auf die Pflicht zur Rückgabe der Aufzeichnungen und Röntgenbilder an den Aufbewahrungspflichtigen ist in geeigneter Weise hinzuweisen."

(http://www.gesetze-im-internet.de/r_v_1987/__28.html)

Das bedeutet also, für die Behandlung beim anderen Arzt müssen dir die Bilder ausgehändigt werden, damit du nicht erneut geröngt werden musst. Allerdings müssen diese Röntgenbilder nach Abschluss der Behandlung an den erstellenden Arzt wieder zurückgegeben werden.

Ich habe in der Vergangenheit immer wieder die Erfahrung gemacht, dass mir meine Bilder auf mein Bitten hin ohne jegliche Diskussion oder Nachfrage ausgehändigt oder zugeschickt wurden. Natürlich macht bei so einer Anfrage bei den Praxen immer auch - wie eigentlich überall - der Ton die Musik. Also nicht hingehen und "verlangen", dass die Bilder ausgehändigt werden, sondern freundlich darum bitten!

Inzwischen sind die meisten Röntgen-/CT-/MRT-Aufnahmen ohnehin digitalisiert, so dass sie in der Arztpraxis nur auf eine CD gebrannt werden müssten. Und das wird in der Regel auch gemacht.

Wenn ich Bilder aus einer Praxis oder einem Krankenhaus für einen anderen Arzt brauchte (kam in den letzten Jahren häufiger vor), habe ich immer angerufen und freundlich nachgefragt, ob es möglich wäre, die Aufnahmen (und den dazugehörigen Befundbericht) zu bekommen. Von überall bekam ich innerhalb kürzester Zeit eine CD zugesandt oder mir wurde gesagt, ab wann die Bilder bereit liegen würden und ich die Aufnahmen abholen könnte. Es wurde dabei noch nicht einmal um Rückgabe gebeten. Einmal nach meinem Unfall benötigte ich auch noch eine Kopie von schon vorhandenen CT-Aufnahmen. Nach freundlicher Anfrage in der Praxis bekam ich sowohl die Originale als auch die Kopien kostenlos zur Verfügung gestellt.

Viele Grüße und viel Erfolg, Lexi


Lexi77  31.10.2015, 17:08

Sieh dir mal diesen Link an, ist ja im Grunde genau dein Fall:

http://www.meine-gesundheit.de/wem-gehoren-eigentlich-die-rontgenbilder

Wem gehören eigentlich die Röntgenbilder?

Es ist ein Streit, der immer wieder Patienten und Ärzte auseinander bringt: "Wer verfügt eigentlich über die Röntgenbilder, die von mir gemacht worden sind? Ich, der Arzt, die Krankenkasse?". In den vergangenen Wochen haben mehrere Beratungsstellen bundesweit immer wieder Auskunft zu dieser Frage geben müssen - dabei ist die Antwort ganz einfach.

Typisch ist folgende Ausgangssituation: Wegen ihrer Rückenschmerzen geht Frau A. zu einer Orthopädin. Diese fertigt für die Diagnose Röntgenaufnahmen von ihrer Wirbelsäule an. Da sich trotz anschließender Behandlung ihr Zustand nicht verbessert, will Frau A. zur Weiterbehandlung zu einem anderen Arzt wechseln und bittet um die Aushändigung der gemachten Röntgenbilder. Dies lehnt die Orthopädin ab. Als Begründung führt sie an, die Aufnahmen seien ihr Eigentum und sie sei zudem verpflichtet, sie aufzubewahren. Frau A. kommt in die Beratungsstelle und fragt, ob die Weigerung rechtens sei.

Unsere Antwort an Frau A. lautet: Die Ärztin muss ihr tatsächlich die Bilder aushändigen - allerdings bleiben die Aufnahmen Eigentum der Medizinerin. Der Trick dabei: nur "vorübergehend" kommen die Bilder in andere Hände. Was verwirrend klingt, hat also im Ergebnis immer die gleiche Konsequenz; der Patient erhält seinen Willen.

Die Ärztin hat zwar Recht, wenn sie sagt, die Röntgenaufnahmen seien verpflichtender Teil ihrer Behandlungsdokumentation. Trotzdem regeln „bestimmte Voraussetzungen“ die Übergabe. Nur verschweigen das Ärzte gerne mal.

Was verbirgt sich hinter den „bestimmten Voraussetzungen“? Röntgenstrahlen sind für den Menschen gefährlich. Sich ihnen auszusetzen, sollte also auf das Notwendigste beschränkt werden. Somit ist es ein wichtiges Ziel der Röntgenverordnung, die natürlich auch für Ärzte verbindlich ist, „jede unnötige Strahlenexposition von Mensch und Umwelt zu vermeiden“ (§ 2c).

Insbesondere Doppeluntersuchungen desselben Körperteils innerhalb eines kurzen Zeitraums sind hier gemeint. Die für unsere Fragestellung entscheidende Passage findet sich dann in § 28 Abs. 8 und soll hier wörtlich wiedergegeben werden:

„Aufzeichnungen und Röntgenbilder (sind) der untersuchten oder behandelten Person zur Weiterleitung an einen später untersuchenden oder behandelnden Arzt oder Zahnarzt vorübergehend zu überlassen, wenn zu erwarten ist, dass dadurch eine weitere Untersuchung mit Röntgenstrahlen vermieden werden kann.“

[...]

Wichtig bleibt indes der Hinweis, dass es immer nur um die Ausleihe der Aufnahmen geht. Die Bilder bleiben Eigentum der Ärzte, die sie angefertigt haben, und müssen dementsprechend auch an diese zurückgegeben werden.

[...]

 

Kurz zusammengefasst heißt das also:

Röntgenbilder gehören dem Arzt, müssen aber in der Regel Patienten leihweise zur Weitergabe an nachbehandelnde Ärzte überlassen werden, wenn so eine erneute Aufnahme vermieden werden kann.

Tipps:

- Erinnern Sie den Arzt bei Nichtüberlassung der Röntgenbilder an die Röntgenverordnung.

- Sollte das ohne Erfolg bleiben, können Sie sich mit der für den Arzt zuständigen Bezirksstelle der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (KV/KZV) und/oder Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

- Sie können auch ersatzweise Ihren nachbehandelnden Arzt bitten, die Bilder von seinem Kollegen anzufordern.

- Kommen Sie auch so nicht weiter, bleibt nur der Rechtsweg.

Mein Vorschreiber bestätigt meine Vermutung. Ich möchte nur noch anfügen, dass ich es höchst fragwürdig halte. In meinen Augen ist das eine Aufnahme von meinem Körper, gezahlt von der Krankenkasse. Ich denke, die Aufnahme gehört somit entweder mit oder der Krankenkasse, nicht jedoch dem Arzt. Na ja, es ist wie es ist.

Frag doch die neue Praxis ob sie die Bilder / Befunde von der alten Praxis anfordern können.