inkontinenzmaterial rueckgabe bei todesfall

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Wenn die Lieferung nach dem Tod Deiner Mutter war, fragt sich, wer die Lieferung abgenommen hat. In dem Falle würde ich die Rechnung zurückschicken mit einer Kopie der Sterbeurkunde, dann dürfte Ruhe sein.

Handelt es sich jedoch um eine Lieferung noch zu Lebzeiten Deiner Mutter, frage ich mich, warum erst jetzt die Rechnungstellung erfolgt. Das würde ich versuchen, aufzuklären. Vielleicht wurde ja die Rechnung noch von Deiner Mutter bezahlt?

Ich verstehe, dass Du Dich über diese Forderung aufregst. Aber sowas sind reine Verwaltungsaktionen, wo Pietät und Takt meist auf der Strecke bleiben.

Ich drücke Dir die Daumen, dass Du das aufklären kannst und diese Rechnung nicht mehr bezahlen musst. Vielleicht kann auch die Krankenkasse, die Du ja informiert hattest, vermittelnd eingreifen?


beaconflictor 
Beitragsersteller
 17.05.2012, 16:41

Danke fuer die antwort,ich werde die rechnung zuruecksenden,da ich meine ma ordenlich abgemeldet habe. Sollen sich leistungstraeger und leistungserbringer doch zanken,wer was traegt und bezahlt,jedenfalls zahl ich nicht,die ware ist noch hier und die kann abgeholt werden,sonst verlange ich halt mal lagerkosten:-) lg bea