Kann ich die ( Psychosomatische-) Klinik wechseln?

2 Antworten

Ich würde um ein Gespräch mit dem Oberarzt bitten (die Pflege kann das im Allgemeinen arrangieren) und auch direkt sagen, dass du unzufrieden bist mit der Behandlung und überlegst, die Behandlung in einer anderen Klinik fortzuführen.

Wenn die Rentenversicherung dein Kostenträger ist, kannst du dich auch mit deiner Beschwerde an ihn wenden. Die Kliniken legen großen Wert darauf, die Rentenversicherer zufrieden zu stellen und Beschwerden von Patienten kommen gar nicht gut an, denn dann werden die Rentenversicherer weniger Patienten schicken.

Es gibt Mindeststandards für Therapieeinheiten, die dir zustehen, dafür bezahlt der Kostenträger schließlich auch. Mit dem Kostenträger kann auch besprochen werden, ob die Behandlung in einer anderen Klinik fortgesetzt werden kann. Je nach Ausrichtung kann es dafür auch kurzfristig Plätze geben.

Hallo missfit,

für eine stationäre Therapie recht ungewöhnlich, da muss ich dir zustimmen. Von Bekannten kenne ich das so und auch von meiner Tochter, das es einen streng geregelten therapiemäßigen Tagesablauf gibt. Klar ist auch Freizeit, aber 3 mal am Tag nach Hause fahren, dann ist doch der ganze Aufenthalt dort für die Katz. Ausser Spesen nichts gewesen. Ich würde dir raten dich zu beschweren, das du mit den Behandlungsmethoden ganz und gar nicht einverstanden bist. Sollte es nicht besser werden oder Lösungen aufgezeigt werden, dann setze dich bitte mit dem Kostenträger KK oder RV in Verbindung. Du hast das Recht den Aufenthalt dort abzubrechen, gute Gründe gibt es,  aber das Problem ist zeitnah einen neuen Platz zu finden. 

Alles Gute und Liebe Grüße


heidebiggi  03.11.2016, 11:37

Hi, ich frage mich aber, warum das nicht längst schon getan hast, wenn es denn wirklich so ist. Vielleicht sollst du auch einfach erstmal nur "ankommen"??? Aber gleich eine Klinik verlassen wollen finde ich etwas überzogen. Wer weiss, wie es in der nächsten ist. Also erstmal das dort zum Thema machen und wenn dann 2 Tage nichts passiert, dann dort beschweren, wie die Vorschreiberin es beschrieben hat.

viel Erfolg