Warum bewilligt die KK eine Haushaltshilfe nach Wirbelsäulen OP nicht?

5 Antworten

Hallo, an Deiner Stelle würde ich mir vom Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass Du die nächsten Wochen dringend auf Hilfe angewiesen bist und es nochmals bei der DAK versuchen.Ich habe leider schon öfters gehört, dass diese KK in vielen Dingen nicht ohne weiteres die Kosten übernimmt. Sollte das mit dem Arztschreiben dann auch nichts fruchten, könntest Du meines Wissens Dich an das Sozialamt wenden. Evtl. können die dann etwas Druck auf die Kasse ausüben. Grüße Gerda

Hallo K.Else..,

also wir kennen Deine familiäre Situation nicht .... Denn im Sozialgesetzbuch steht

§ 38 SGB V Haushaltshilfe

(1) Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4, §§ 24, 37, 40 oder § 41 die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, daß im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

(2) Die Satzung soll bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen. usw..

(4) Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten........

Also lies im Internet einmal den § 38 ganz durch .. Du kannst wenn Deine Krankenkasse Deine Anfrage abgelehnt hat dagegen Widerspruch einlegen (innerhalb von vier Wochen). Wenn Dein Arzt noch zwei -drei Zeilen dazu schreiben könnte noch besser. Da so ein Widerspruch Hand und Fuss haben muss würde ich an Deiner Stelle einmal beim VDK / SoVD Charitas / Diakonie / AWO...(Sozialrechtsberatung einmal die Woche) ....vorbei gehen oder Jemand schicken.

Ja und dort fragen wie das real aussieht . Zuhause würde ich schon einmal so einen Widerspruch grob vorschreiben und dann zur Beratung mitnehmen. Dazwischen eine Zeile frei lassen wenn bei der Beratung so eine kleine Korrektur erfolgt.

Alles Gute Stephan

Die Krankenkassen lehnen erstmal immer alles ab, und du musst gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen. Auf die Weise wimmeln sie die ab, die nicht den Nerv haben, auf ihr Recht zu beharren. Traurig, aber so ist das.

Hallo Kummerelse,

hast du die Haushaltshilfe schriftlich beantragt oder war das nur eine mündliche Aussage eines Mitarbeiter´s am Telefon? Wenn letzteres der Fall war,dann würde ich dir doch raten den Antrag schriftlich zu stellen mit einem zusätzlichem Attest vom Arzt,der diese Notwendigkeit bescheinigt.Du kannst bei der DAK anrufen und entsprechende Unterlagen anfordern mit der Bitte um Dringlichkeit,das ist dein gutes Recht. Oder wenn alles nicht hilft, zur Not einen formlosen Antrag mit ärztlichem Attest stellen.....

Gute Besserung und ein LG

Hallo,

welchen gRund hat die Krankenkase für die Ablehnung genannt? Was steht in der Satzung der Krankenkase zum Thema Haushaltshilfe? Geht es um die Zeit die der statiuonären Krankenhausbehandlung oder die Zeit danach? Leben Kinder im Haushalt? Alter der Kinder?

Gruß

RHW


RHWWW  30.06.2013, 21:39

Entschudigung wegen der Tippfehler:

Hallo,

welchen Grund hat die Krankenkasse für die Ablehnung genannt? Was steht in der Satzung der Krankenkasse zum Thema Haushaltshilfe? Geht es um die Zeit der stationären Krankenhausbehandlung oder die Zeit danach? Leben Kinder im Haushalt? Alter der Kinder?

Gruß

RHW