An wen muss man sich wenden bei Arztwechsel zur Psychotherapie?
Mein Psychotherapeut ist zu diesem Quartal in ein anderes Bundesland gezogen und praktiziert nun dort (über 300 km entfernt von mir). Ich habe eine Bescheinigung von ihm bekommen, wie viele Behandlungen aktuell noch von der Krankenkasse genehmigt sind und eine Überweisung mit einem Dringlichkeitscode zur Fortsetzung der Psychotherapie.
Laut Arzt sollte ich mich an meine Krankenkasse wenden. Die meinte jedoch, dass da die KV zuständig wäre. Die haben mich wieder zurück an die Krankenkasse verwiesen. Als ich direkt "auf gut Glück" bei einem anderen Psychotherapeuten im Ort angerufen habe, teilten mir die Mitarbeiterin mit, dass ich bei der Notdienstnummer 116117 anrufen muss. Leider alles irgendwie undurchsichtig...
Weiß jemand, wer in meinem Fall genau zuständig ist?
2 Antworten
Es ist so wie Coriolanus schreibt: Du suchst Dir einen neuen Therapeuten - dabei kann die Krankenkasse vielleicht helfen. Die haben allerdings keine Listen mit freien Therapieplätzen, sondern nur mit zugelassenen Psychotherapeuten.
Wenn Du einen neuen Therapieplatz hast, werden die restlichen Stunden auf den neuen Therapeuten übertragen. Die KV hat damit genauso wenig zu tun wie die Kollegen bei der Notfallnummer.
Was der ärztliche Notdienst mit deinem Problem zu tun haben soll, ist mir unklar. Meines Erachtens musst Du dir einen neuen Therapeuten suchen und dann muss von der Krankenkasse die Zustimmung zur Weiterführung der Therapie eingeholt werden.
Laut vorherigen Arzt würde ich zeitnah von der Krankenkasse eine Liste bekommen, wer aktuell noch Kapazitäten hat.
War auch erstaunt wg. der Notdienstnummer, aber die Mitarbeiterin meinte, das wäre auch deren Aufgabe. Die KV wäre nur für Ärzte zuständig.