AOK lehnt immer Sauerstoff ab?

3 Antworten

Nun ich bin selber kontinuierlich Sauerstoffpflichtig, habe Flüssigsauerstoff, was ich mal annehme das Deine Oma auch verschrieben bekommen hatte, wenn regelmässig bei Euch der Sauerstofflieferant da war.

Ich bin wenig schockiert und ratlos wieso die AOK die Kosten für die Sauerstoffversorgung bei Euch nicht zahlt.

Man müsste jetzt eigentlich wissen, zum einen, welcher Arzt die Verordnung zur Sauerstoffversorgung geschrieben hat, war es der Hausarzt ( was ich denke) oder der Pneumologe? Es wäre besser direkt vom Pneumologen die Verordnung zu bekommen. Zum anderen müsste man wissen was genau auf der Sauerstoffverordnung drauf stand. Denn da kann auch oft der Fehler sein, das die Krankenkasse die Sauerstoffversorgung nicht zahlt. Es muss drauf stehen kontinuierlich Sauerstoffpflichtig oder mindestens 16 Stunden/Tag.

Was auch sein könnte, hat Deine Oma irgendwann mal einen Sauerstoffkonzentrator zuvor verschrieben bekommen? Weil die Krankenkasse zahlt nur ein Sauerstoffsystem, entweder Konzentratoren oder Flüssigsauerstoff oder Gasdruckflaschen. Die Systeme kombiniert zahlen die nicht.

Ihr könnt auch mal versuchen, eine Verordnung für einen Sauerstoffkonzentrator bei der Krankenkasse einzureichen, falls dies noch nicht geschehen ist, weil dies zahlen die eher. Da Deine Oma eh nicht mehr so mobil ist, gehe ich jetzt mal von Deiner Beschreibung her aus, wäre dies eine Alternative für zuhause.

das waren jetzt mal ein paar Gründe, wo ich denke das es vielleicht an einem der Punkte liegen könnte.

hattet ihr schon mal Kontakt aufgenommen, mit dem Sauerstoffbeauftragtem der AOK? Es gibt bei der Krankenkasse eine Abteilung die rund um den Sauerstoff verantwortlich ist. Vielleicht wäre dies auch mal hilfreich,um direkt mal nachzufragen woran die Kostenübernahme scheitert.  Wo die Abteilung bei der AOK sitzt, kann ich leider nicht sagen, denn ich bin bei einer anderen Krankenkasse.

Ansonsten solltet Ihr Eure Oma ins Krankenhaus bringen, da eine Regelversorgung mit Sauerstoff zu hause von der Krankenkasse unterbunden wird. Da wird die Krankenkasse dann auch mal zügiger zu Potte kommen, denke ich mal.

Oder wendet Euch doch mal an die Deutsche Sauerstoffliga http://www.sauerstoffliga.de , vielleicht haben de noch ein paar Tipps für Euch.








bluetiger2 
Beitragsersteller
 27.05.2016, 12:33

Hat sich jetzt doch schneller erledigt wie gedacht! Die übernehmen es! Haben denen bisl drück gemacht und schon läuft es! Hat ja lang genug gedauert. Danke nochmals

Fiddi  27.05.2016, 12:35
@bluetiger2

Na dann. Alles Gute für Euch und Deiner Oma.

bluetiger2 
Beitragsersteller
 27.05.2016, 12:23

Mein Bruder kümmert sich jetzt selbst grad bei der AOK drum. Denke das es dann ziemlich schnell geht. Das Sauerstoff wurde dann zur Entlassung von KH verschrieben genauso wie Bett und andere Sachen. Die wurden alle genehmigt. Wenn Sie keins hätte, könnte sie nicht mal zur Fahrt der Dialyse fahren. So schwach ist sie.Warum die deshalb so ein Theater machen verstehe ich nicht. Vielleicht ist es doch billiger sie 24 Std am Tag im KH zu überwachen als die Kosten für ein Sauerstoffgerät inklusive Füllungen zu übernehmen. Vorher hatte sie noch nix von denen gehabt. War immer top fit bis Anfang Januar

Wenn der Arzt es verschreibt muss die KK es auch übernehmen.
Mit dem Arzt unbedingt ein Gespräch führen.

Nightlover70  27.05.2016, 10:22

Die Kassen sind immer ganz toll Partner - solange man gesund ist. Sobald man sie dann wirklich braucht lassen sie einen im Regen stehen.

bluetiger2 
Beitragsersteller
 27.05.2016, 10:17

Haben dann nochmal ein Gespräch mit dem HausArzt. Der will denen ordentlich Druck machen. Selbst die Ärzte vom KH haben drauf geschrieben das es lebensnotwendig ist. Aber das ist halt die AOK!!!!! Habe selber die Krankenkasse vor drei Jahren gewechselt! Nie wieder AOK!

Die Ablehnung schriftlich geben lassen und Widerspruch einlegen

bluetiger2 
Beitragsersteller
 27.05.2016, 10:14

Das haben wir schon mehr wie einmal gemacht.

frodobeutlin100  27.05.2016, 10:19
@bluetiger2

dann gibt es einen Widerspruchsbescheid .. gegen den kann man klagen ...