Auf der Arbeit den Ischiasnerv eingeklemmt, Arbeitsunfall?
Bin Altenpflegerin, habe mir gestern den Rücken verrenkt. Mein Arbeitgeber sagt es ist kein Arbeitsunfall. Bekomme bis Montag Infusionen und bin auch erstmal Krank geschrieben. War zur Behandlung bei meinem Hausarzt und nicht im Krankenhaus.Muss dies der Berufsgenossenschaft gemeldet werden?Hätte ich ins Krankenhaus fahren müssen?
4 Antworten
Ich würde auch sagen, das es kein Arbeitsunfall ist, weil es voraussetzung bei einem Arbeitsunfall ist, dass eine gewisse äußerliche Kraft auf deinen Körper wirkt, also wenn du z.B. auf den Rücken gestürzt wärst, dann würde sozusagen, der Boden auf den Rücken wirken und dir so eine Verletzung zuziehen, aber der Hausarzt muss den Unfall definitiv bei der Berufsgenossenschaft melden und diese entscheidet dann, ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht, wenn der Hausarzt auch sagt, es liegt kein Arbeitsunfall vor, dann macht die Berufsgenossenscchaft auch nicht mehr viel.Was hat denn dein Hausarzt gesagt, als du ihm sagtest, es wäre auf der Arbeit passiert? Im Krankenhaus musst du dich nicht unbedingt vorstellen, ein sogenannter Durchgangsarzt also Unfallarzt reicht auch, da kannst du deinen Unfall ja nochmal überprüfen lassen
Ein eingeklemmter Ischiasnerv kann eine innere Ursache haben,aber auch ein AU sein das hängt aber von den äußeren Umständen ab. Deshalb würde ich an Deiner Stelle mit Deinem Hausarzt sprechen, wenn er den Unfall als AU sieht, muss er Dich nach 3 Tagen Krankschreibung an einen D-Arzt weiterreichen, wobei der Unfalltag nicht mitzählt. Bis jetzt ist alles im grünen Bereich. Lass Deinen Hausarzt den Unfall als Arbeitsunfall melden, dann prüft die BG den Fall. Und Dein Arbeitgeber wird ggf. aufgefordert den Unfall zu melden.
Wenn du z. B. einen bettlägerigen Menschen anheben musst, oder auf andere Art und Weise deinen physischen Einsatz verlangt und sich der Ischias dabei einklemmt, ist das ein Arbeitsunfall. Wenn du dich bückst und etwas aufheben musst und es passiert dabei, dann ist es keiner. Am besten du sprichst mit deinem behandelnden Arzt. Man muss nicht unbedingt in ein Krankenhaus fahren, wenn man einen Arbeitsunfall erleidet. Kommt auf dei Schwere des Unfalls an. Wenn geklärt ist, was aus deiner Frage nicht hervorgeht, warum sich dein Ischiasnerv eingeklemmt hat, dann könnte man dir sagen, ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht. Dieser müsste dann mittels Unfallbericht (gelbes Formular) an die BG gemeldet werden. Das ist dann Sache deines Arbeitgebers. Jeder meldepflichtige Unfall verteuert den Beitrag , welchen dein AG an die BG zu zahlen hat. Deshalb wird oft versucht,aus einem Arbeitsunfall keinen meldepflichtigen zu machen.
Also Ischiasnerv einklemmen ist mit hoher angrenzender Wahrscheinlichkeit kein Arbeitsunfall. Das Gesetz besagt, dass hier ein äußeres Ereignis vorliegen muss. Dies tut es bei deinem Beruf in der Regel nur wenn ein Patient abrutscht und du plötzlich nachfassen musst.