Ausfallhonorar Psychotherapie?

8 Antworten

da ich ja schlecht 2 Tage vor einem Termin wissen kann, ob ich oder das Baby irgendetwas haben,

Das ist wohl richtig. Aber der Therapeut oder In, kann auch nichts dafür, dass es einem Baby schlecht geht oder gestillt werden muß. Der lebt aber davon die Zeit die er sich für seine Patienten frei hält um die diese Therapieren zu können, von der Krqnkenkasse bezahlt zu bekommen.

Gibt es da eine Möglichkeit bzw. Rechtsgrundlage, mit der ich um die, meiner Meinung nach ungerechtfertigten, Zahlung herumkomme?

Es gibt die Rechtsgrundlage dass ein Therapeut die ihm entgangene Entlohnung durch die Krankenkasse vom Patienten einfordern kann, wenn dieser nicht 2 Tage vorher absagt hat, damit der Therapeut den Thermin neu belegen kann. Das gilt auch für Massagen Physios oder ähnliche Therapieformen.

Deine Menung führt dich da in die falsche Richtung. Es ist deine Aufgabe als Patient dir diese Thermne frei zu halten und dich auch gegen möglich kurzfritige Ereignsse abzusichern. Du hattest das Baby ja nicht urplötzlich an dem Tag bekommen und musstes wissen dass dich ein Baby auch mal einen Tag lang in Stress halten kann.

Bespreche das Ganze noch einmal mit der Therapeutin. Wenn sie kullant is nimmt sicher eine Ratenzalung an.Und gehe nächstes mal lieber mit dem Baby unterm Arm hin.

JessiRedbird 
Beitragsersteller
 20.11.2014, 01:37

Ich gehe ja eh mit dem Baby hin, wegen dem Stillen ist das an sich auch kein Problem, das mache ich dann in der Praxis... Nur wenn das kleine die ganze Zeit während der Sitzung brüllt, hat ja auch keiner was davon, deshalb bin ich ja zuhause geblieben...

FataMorgana2010  20.11.2014, 01:42
@JessiRedbird

Deine Therapeutin kann ihr Einkommen doch nicht davon abhängig machen, ob dein Baby schlechte Laune hat. Soll sie dann die Zeit rum sitzen und Däumchen drehen?

SchlawienerSued  22.11.2014, 00:05
@JessiRedbird

Vielleicht hätte deinen Kleinen die frische Luft ja beruhigt??? Oder die Therapeutin eine gute Idee gehabt ihn während der Sitzung beruhigen zu können.

Ausfallhonorare von Ärzten und Therapeuten sind gerichtlich bereits bestätigt worden und es sieht so aus, als seien sie auch wirksam in Deinen Behandlungsvertrag einbezogen worden. "Ich kann das nicht zahlen" ist kein Rechtsgrund, der die Zahlungspflicht beseitigt. Du solltest versuchen, eine Zahlung in kleinen Raten zu vereinbaren und zukünftig für eine Betreuung des Kindes sorgen.

JessiRedbird 
Beitragsersteller
 20.11.2014, 01:19

Ich hab leider nicht die Möglichkeit, das Kind irgendwo abzugeben... :(

FataMorgana2010  20.11.2014, 01:44
@JessiRedbird

Wie alt ist das Kind denn?

Wenn du eine Reise buchst, Konzertkarten kaufst oder oder und du kannst das wegen der Erkrankung des Kindes nicht wahrnehmen, dann bekommst du dein Geld ja auch nicht zurück bzw. musst bezahlen. Da regt das niemanden auf und findet das normal.

Aber Psychotherapeuten können Geld für den Vermieter anscheinend selbst anbauen und sich ansonsten von Luft ernähren, was sie ja schon in der Ausbildung beweisen haben, oder wie? Meine Güte, Psychotherapeuten verdienen im Vergleich zu anderen akademischen Heilberufen eh schon sehr wenig, für den finanziellen Aufwand für Studium, postgradualer Ausbildung und Kauf der Kassenzulassung etc. mal ganz zu schweigen.

Und außerdem wird deine komoplette psychoptherapeutische Behandlung vollständig und ganz ohne Zuzahlung von der Solidargemeinschaft für dich übernommen und bezahlt und das in einem Stundenumfang, den es nirgendwo sonst auf der Welt gibt! Und jetzt soll auch noch jemand für deine nicht wahrgenommenen Therapiesitzungen bezahlen?

Und wieso überhaupt, das Kind hat am Morgen geschrien, du wusstest, dass du den Termin hast. Es wird ja wohl mnöglich sein, dann im Tagesverlauf eine Lösung zu finden?! Ich denke, jemand, dem die Therapie wirklich wichtig ist (und bei bis zu 12 Monaten Wartezeit gibt es da genug), der kann sich in so einem Fall generell etwas an Möglichkeiten für den Fall der Fälle einrichten, wenn man eine solche Verpflichtung mit einem festen Termin von 50 min. pro Woche eingeht, das sollte jeder Mensch irgendwie hinbekommen.

sunlou  27.02.2018, 11:00

Tassimo 1 auch wenn dein Beitrag schon 4 Jahre her ist. Du siehst es zu einfach.

Ich habe zur Zeit das selbe Problem. Habe eine psychotherapeutin gefunden. Hatte mein erstes erstgespräch. So ich leide stark unter migräne. Und ich muss 24 Stunden vorher absagen. So aber ich kann es doch nicht beeinflussen ob ich an dem Termin tag eine migräne Attacke habe oder nicht. Und dann muss man was bezahlen obwohl man dafür nichts kann.

Und gleich zu schreiben wenn ihr die Therapie wichtig wäre bekommt man es immer hin.

Ich würde mein Kind auch keinem fremden anvertrauen. Und sie braucht insgesamt 3 Stunden. Ich könnte mich dann nicht auf die Therapie konzentrieren weil ich jedes mal an mein kind denken würde!!

Und sie schreibt das sie keinen hat usw.

Und wenn du der Meinung bist das es da eine lösung gibt im laufe des Tages. Warum hast du dann keine Lösung geschrieben. Weil jessiredbird hatte ja nun geschrieben das sie niemanden hat. Was hätte sie denn tun sollen.

Und dann hast du ja bestimmt auch eine lösung für mich wie ich es machen soll mit der Migräne wie ich da rechtzeitig absagen soll wenn es mir den Tag vorher noch gut geht und an dem Termin tag schlecht. Und da liege ich dann auch. Und die die Migräne haben verstehen genau was ich meine!!

Es wäre besser gewesen, du hättest vorher in den Therapievertrag geschaut.

Du wusstest zumindest, dass du ein Baby hast, dass (wie alle normalen Babies dazu neigt) zu "unpassenden" Zeiten ohne Unterbrechung zu brüllen. ;-) Für den Tag des Termins hättest du dafür Sorge tragen müssen, eine Babysitterin zu besorgen. (Auf deine Kosten/Kosten der zuständigen staatlichen Stelle)

Das "Nicht-Erscheinen" hast leider allein du zu vertreten. Ich sehe da keine Möglichkeit, um das Ausfallhonorar herumzukommen.

Das ist meine Auffassung als Jurastudent. Ich rate dir daher trotzdem auf jeden Fall, einen Anwalt zu konsultieren.

JessiRedbird 
Beitragsersteller
 20.11.2014, 01:21

Ich stille ja noch, kann das Kond deswegen nirgendwo lassen, und ich habe leider auch sonst keinen, der auf das Kind achten könnte.. Und einen Säugling jemandem Fremdes anzuvertrauen, ist glaube ich nicht Sinn der Sache... Aber danke für die Antwort, da muss ich mich mal auf die Suche machen :)

FataMorgana2010  20.11.2014, 01:39
@JessiRedbird

Warum kann man ein Stillkind nirgendwo lassen? Wie hättest du es denn gemacht, wenn das Kind nicht geschrien hätte - hättest du es dann mitgenommen zur Therapie?

SchlawienerSued  20.11.2014, 01:41
@JessiRedbird

Nun komm mal runter. Du bis ja nicht den ganzen Tag bei der Therapie sondern maximal 1 Stunde. Mit Weg zur Praxis und zurück 1,5 - 2 Stunden. Da kann man sehr wohl sein Baby auch mal einer Vertrauensperson überlassen und auch das Stillen entsprechend einrichten.

Was passiert denn mit deinem Baby wenn du mal kurzfristg wirklich ernsthaft krank wirst? Hast du dafür keinen Notfallplan?? Wenn nein. dann kümmere dich da schleunigst darum. Elrern, Freunde, Nachbarn, ..... Wenn es da wirklic nemanden gibt der kurzfritig einspringen kann dann wende dich ans Amt und versuche da Geld für Babysitter für solche Fälle locker zu machen.

LeonardNeun  20.11.2014, 01:21

Da wird der Anwalt nicht viel helfen und zudem zusätzliche Kosten verursachen.

JessiRedbird 
Beitragsersteller
 23.11.2014, 21:53

Ja, es wäre mit zur Therapie gekommen, das ist kein Problem während der Sitzung...

Aber ich finde es sehr interessant, dass hier von mir fremden Personen "gewusst" wird, wie lange ich zur Therapie hin brauche... Nebenbei, sind es mit hin und Rückweg mindestens 3 Stunden, da ich einen ziemlich langen Weg habe, und auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen muss.

Im Normalfall wird eine Therapie von der Krankenkasse bezahlt (geht aus dem bewilligten Therapieplan hervor). Setze Dich deshalb umgehend mit Deiner Krankenkasse in Verbindung und schildere die Angelegenheit. Damit bist Du auf der sicheren Seite. Jeder Arzt od. Therapeut muss mit Ausfällen aus wichtigem Grund rechnen. Es gibt aber leider auch andere Fälle, wo kurzfristig Lücken entstehen, die ander dringend bräuchten. Glaube nicht, dass es um das entgangene Honorar geht, sondern um die Patienten zu disziplinieren.

kayo1548  20.11.2014, 02:01

"Im Normalfall wird eine Therapie von der Krankenkasse bezahlt"

Richtig, für den Honorarausfall muss man aber selber aufkommen.

"Jeder Arzt od. Therapeut muss mit Ausfällen aus wichtigem Grund rechnen. "

nicht generell, aber gerade Psychotherapie ist etwas, das ja auf sehr lange Zeit geplant und reserviert wird, da ist ein entsprechendes Honorar nicht nur üblich sondern auch verständlich.