Beratungseinsatz Pflegegrad. Anwesenheit der Pflegeperson Verpflichtung?

3 Antworten

Gesetzlich verpflichtet nein.

Aber es ergibt einen Sinn, wenn die Pflegeperson anwesend ist.

Denn bei und in diesem Beratungsgespräch werden unter anderem Pflegeerleichterungen besprochen. Hilfestellungen gegeben und Neuerungen im Rahmen der Leistungsansprüche für den Pflegebedürftigen.

Ja. Da derzeit auch die Pateintenbegutachtungen im Rahmen einer telefonischen Beratung stattfinden, zu der auch die Pflegeperson zu hören ist (was auch in Anbetracht der mitunter schlecht zu verstehenden Fragen und Antworten nötig ist), muss diese an der Befragung zusammen mit der Pflegebedürftigen teilnehmen. Es ist auch sinnlos, die Beratung ohne die Pflegeperson durchzuführen, die ja schließlich auch von eben jener profitieren soll.

Macht doch Sinn. Es geht um die zu pflegende Person und der Dienst muß sich ein Bild von eben dieser Person machen.

Wenn Du bei der Polizei eine Aussagen machen mußt, schickst Du doch auch keinen Vertreter hin, oder?

mush2020 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 11:18

Falsch verstanden. Natürlich ist der pflegebedürftige anwesend. Hier geht es um die Pflegeperson