Besuchsverbot auf Intensivstation gegen Wille des Patienten?
Hallo,
Bin verzweifelt...
Diese Woche wollte mein Freund seine Frau verlassen, also endgültig ausziehen.
Jetzt hatte er Herzinfakt und liegt auf der Intensivstation im Koma.
Seine noch-Frau verbietet sämtliche Besuche und Auskünfte ausser ihr selbst.
Ich bin mir sicher, dass dies gegen seinen Willen ist.
Bin mir auch sicher, dass es bei Genesung helfen würde wenn er merkt dass ich da bin.
Sie hatte mich natürlich nicht informiert, anderen verboten mir bescheid zu sagen.
Droht mit Anzeige, wenn ich nochmal Nachfrage.
Was kann ich tun? Sie handelt damit gegen den Willen des Betroffenen , geht nicht auf seine Wünsche ein.
4 Antworten
Hi,
Was kann ich tun? Sie handelt damit gegen den Willen des Betroffenen , geht nicht auf seine Wünsche ein.
Primär kannst Du erstmal nichts tun - Maxxismo hat ja bereits eine Lösung genannt.
Ohne Patientenverfügung, mit der der Wille des Betroffenen eindeutig dokumentiert wurde, wird eben nach den Aussagen der nächsten Bezugsperson gegangen - was eben die Noch-Ehefrau ist.
LG
So lange dein Freund nicht von seiner Frau GESCHIEDEN ist, hat sie das RECHT, als Ehefrau dir den Zugang zur Intensivstation zu verwehren.
Der "Wille des Betroffenen" spielt hierbei keine Rolle, da er im Vorfeld nicht SCHRIFTLICH dem Krankenhaus/der Intensivstation vorgelegen hat.
Die Ehefrau hat erstmal keine automatischen Rechte. Es wird lediglich angenommen, dass unter Eheleuten ein Auskunftsbedürfnis gegenüber einander bestehe.
Der "Wille des Betroffenen" steht auch in dieser Situation über allem. Er ist jedoch zur Zeit von ihm selbst nicht erfragbar. Daher nimmt man den Standardfall an, und in diesem ist die Ehefrau nunmal die nächste Bezugsperson.
Das einzige was du versuchen könntest, ist eine gesetzliche Betreuung zu erwirken.
Dies hat jedoch wenn überhaupt nur dann Erfolg, wenn du nachweisen kannst, dass das Verhältnis der Eheleute zerrüttet war und die Ehefrau ihm jetzt schaden will. Die Chancen darauf dürften ziemlich gering sein.
Da der Wille deines Freundes zur Zeit nicht eruierbar ist, hast du ansonsten wohl keine Chance dagegen vorzugehen.
Nix. Dein Freund hätte eine Patientenverfügung anlegen sollen und diese bei Dir aufbewahren.
Jetzt hat seine Frau das Recht zu bestimmen.