BG erkennt Sturz von der Leiter auf Arbeit nicht als Arbeitsunfall an?
Ich (53) hatte auf Arbeit einen Sturz von einer 3-stufigenTrittleitere. Wurde bereits operiert. Heute hat der Chefarzt mir nochmal erklärt, dass mehrere Bänder und der Bizeps gerissen waren und wieder verankert wurden. Aufgrund von Verschleiß würde die BG es nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Kann man dagegen erfolgreich vorgehen? Ich werde ca. 12 Wochen brauchen, bis alles wieder richtig funktioniert. Für mich sind das erhebliche finanzielle Einbußen, die ich eigentlich nicht hinnehmen will. Wäre super, wenn ich von Euch etwas Hilfreiches erfahren könnte. Besten Dank.
6 Antworten
Geh zum Vdk, dort bekommst du Rat und Hilfe, aber möglichst pronto, sonst geht dein wiederspruchsrecht flöten.
Wenn es Vorschäden / Verschleiß gab, durch die die Unfallfolgen verschlimmert wurden, kann es durchaus sein, dass die BG den Unfall nicht anerkennt oder nur für eine Weile das Heilverfahren finanziert.
Es ist aber durchaus ratsam, eine Ablehnung nicht einfach hinzunehmen, sondern sich zumindest ärztlich beraten zu lassen, wie er den Einfluss des Verschleißes beurteilt.
Nur dem BG -Durchgangsarzt erklären wie es tatsächlich passierte , dann wird die UVV der BG entscheiden !
Du benötigst ein ärztliches Gutachten und dann kannst du klagen.
Suche dir einen Rechtsanwalt - der sich im medizinischen Bereich auskennt.
Beim VDK oder der Gewerkschaft beraten lassen und klagen.
Was heißt VDK?