BG erkennt Sturz von der Leiter auf Arbeit nicht als Arbeitsunfall an?

6 Antworten

Geh zum Vdk, dort bekommst du Rat und Hilfe, aber möglichst pronto, sonst geht dein wiederspruchsrecht flöten.

Wenn es Vorschäden / Verschleiß gab, durch die die Unfallfolgen verschlimmert wurden, kann es durchaus sein, dass die BG den Unfall nicht anerkennt oder nur für eine Weile das Heilverfahren finanziert.

Es ist aber durchaus ratsam, eine Ablehnung nicht einfach hinzunehmen, sondern sich zumindest ärztlich beraten zu lassen, wie er den Einfluss des Verschleißes beurteilt.

Nur dem BG -Durchgangsarzt erklären wie es tatsächlich passierte  , dann wird die UVV der BG entscheiden !

Du benötigst ein ärztliches Gutachten und dann kannst du klagen.

Suche dir einen Rechtsanwalt - der sich im medizinischen Bereich auskennt.

Beim VDK oder der Gewerkschaft beraten lassen und klagen.

zahlenmaus 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 16:43

Was heißt VDK?