Darf meine Zeitarbeitsfirma mir zwei Tage Urlaub klauen?

4 Antworten

Hi, auch wenn der Post schon etwas her ist, beantworte ich diesen.

1. Wenn du einen Tag später anfängst als dein Arbeitsvertrag ist, ist es absolut nicht zu verstehen, warum man diesen nicht um einen Tag verschiebt. Arbeite selbst seit langem in der Zeitarbeit und es passiert häufig das noch etwas dazwischen kommt. Arbeitsvertrag um einen Tag verschieben, fertig. 

2.Können sie dir nicht einfach einen Urlaubstag aufs Auge drücken, denn du hast noch gar keinen Anspruch darauf. Einen unbezahlten Urlaubstag, ja. Aber keinen bezahlten. 

DominikKraemer hat deine Frage schon sehr gut beantwortet. 

3. Der Punkt mit dem Arbeitszeitkonto

Das AZK dient dazu, an Einsatzfreienzeiten oder zum Freizeitausgleich. Das ZA Unternehmen, muss dir diesen Ausgleich bewilligen, es sei denn betriebsbedingt ist es nicht möglich. z.B Hochsaison etc. Unbezahlten Urlaub einzutragen ist absolut FALSCH! Wofür arbeitest du schließlich, das ist dein erarbeitetes Geld.

Negative Einträge, kann ich zwar nachvollziehen jedoch gibt es in der Zeitarbeit viele Gesetze, die uns der Gesetzgeber vorschreibt. Alle Tarifverträge sind auch im Internet zu finden. 

Wenn sie dir zwei Tage Urlaub abziehen, dann dürfen sie aber nicht gleichzeitig den Lohn um diese nicht geleistete Arbeitszeit kürzen. Wenn das doch der Fall ist, dann kannst du dich natürlich wehren. Doppelt bezahlen will niemand und es ist vollkommen rechtens, dagegen vorzugehen.

Okay, es wird gesagt, Urlaub zählt für volle Monate. aber trotzdem, die strafen Dich ja gleich doppelt ab.

Sehr nett (komisch, warum habe ich aus eigener und fremder Erfahrung so eine meinung zu ZA?).

Kann also echt s ein, dass sie Dir die 2 Tage nicht geben müssen.

Jedenfalls haste jetzt ne Ahnung, bei welch nettem Arbeitgeber Du gelandet bist :-C (jaja, es hört sich doof an.. aber da würd ich mir nen Ausgleich schaffen. Und haste nicht ne Chance auf was anders als ZA? Ich weiss, ist schwer- aber ich mach das mittlerweile echt nicht mehr, zu viel Besch* mit Urlaubstagen, mit Lohn, mit .... Irgendwann langts echt ))

leitinho13 
Beitragsersteller
 19.09.2014, 12:05

Danke für die Antwort. Dass kommt noch dazu: Ich habe 60 Überstunden auf meinem Zeitkonto, darf aber nur einen Tag Freizeitausgleich beantragen, weil man das angeblich nur alle sechs Wochen machen kann. Die wollen nun die Tage über unbezahlten Urlaub abrechnen lassen. Ein echter Witz, wenn man bedenkt dass ich bis auf den ersten Tag kei nmal gefehlt hat und mein Arbeitgeber mit mir sehr zufrieden ist, Eigentlich hat das Überstundenkonto für mich gar keinen Nutzen, nur für die Firma.

ZA sollte meiner Meinung nach abgeschafft werden. Echt unglaublich, was da mit einem abgezogen wird.

Hallo,

wenn der Vertrag den Arbeitsbeginn 01.02 trägt ist dieses Vorgehen nicht rechtens ....

Wird man mit Wirkung zum 01.02 eingestellt gilt dieses als Stichtag für sämtliche Berechnungen. Ansonsten müßte der Arbeitsvertrag auf den 02 datiert werden bzw. sein.....

Grundlage Urlaub:

Man erwirbt immer pro vollen Monat der Zugehörigkeit 1/12 des Jahresurlaubes. Quelle: BAP/DGB MTV §11.2 ( Tarifvertrag ) od. IGZ/DBG MTV § 6.2.3 ( Tarifvertrag ) --> auf Grundlage des § 5 Absatz 1 BUrlG ( Bundesurlaubsgesetz)

ALLERDINGS

scheidet man in den ersten 6 Monaten eines jeden Beschäftigungsverhältnisses aus, wird der Samstag mitgerechnet als Arbeits/Werktag ( Grundlage des § 3 Absatz 2 BUrlG ( Bundesurlaubsgesetz) )

Deswegen bekommt man bei einem Dienstleister in den ersten 6 Monaten nur 10 Tage Urlaub und nicht 12 Tage.

Fazit: Ist der Vertrag auf den 01.02 ausgestellt dürfen Sie nicht die 2 Tage abziehen, auch wenn der Tag unbezahlt war gilt der Vertrag/Einstellung ab dem 01.02 .. der Arbeitsbeginn war halt 1 Tag später !!

Einfach mal mit dem Dienstleister reden !!!

Viele Grüße