Kann Ehemann nach Gewerbeabmeldung zurück in die GKV?
Folgendes. Mein Mann war Selbstständig und Privat Krankenverischert. Ich bin gesetzlich Versichert. Jetzt hat er Gewerbe abgemeldet und wir mussten ALG2 beantragen. Das Jobcenter hat meinen Mann und die bd Kindern über mich bei der GKV angemeldet. Es hieß vorher ein Wechsel von PKV zur GKV sei trotz Hartz4 nicht möglich. Gut das es doch so geklappt hat. Jetzt meine Frage Wenn mein Mann wieder arbeit gefunden hat. Nur noch Angestellenverhältniss. Kann er trotz evtl. überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV bleiben oder muss er zurück in die PKV?
4 Antworten
Er ist jetzt in der gesetzlichen Krankenversicherung und kann die mit Sicherheit behalten, wenn er wieder arbeitet.
Sinnvoll wäre es bei der momentanen Krankenversicherung nachzufragen wie es bei einem Angestelltenverhältniss weitergeht.
Es besteht ja einen Pflicht krankenversichert zu sein und ich denke, daß es unwichtig ist ob es eine PKV oder GKV ist.
Es hieß vorher ein Wechsel von PKV zur GKV sei trotz Hartz4 nicht möglich. Gut das es doch so geklappt hat.
Die Rückkehr von PKV in GKV bei HartzIV ist nur dann nicht möglich, wenn der Leistungsbezieher weiter selbst versichert bleiben müsste - also kein Anspruch auf eine Familienversicherung bestehen würde. in eurem Fall ist das anders gelagert, weil du in der GKV versichert bist und dein Mann dort einen Anspruch auf Familienversicherung hat und somit die Rückkehr in die GKV möglich ist.
Kann er trotz evtl. überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV bleiben
bei Überschreiben der BBG direkt zu Beginn der Beschäftigung unterliegt dein Mann nicht der Versicherungspflicht. außerdem erfüllt er nicht die Voraussetzungen für eine Frw. Versicherung und muss deshalb dann auch wieder zurück in die PKV. dein Mann muss in den letzen fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ununterbrochen mindestens 12 Monate gesetzlich versichert gewesen sein. (mit Ausscheiden aus der Versicherungspflicht ist in eurem Fall dann die Aufnahme der Beschäftigung über der BBG gemeint).
wie lange war dein Mann PKV?
Hallo,
in § 9 Absatz 1 Nr. 2 SGB V sind die Voraussetzungen für einen Verbleib in der GKV nach dem Ende der Familienversicherung beschrieben:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html
Gruß
RHW
selbst wenn er nur ein Tag arbeitslosen Geld bezogen hat und danach ein angestellten job nachgeht geht er in die GKV. Also keine Sorge.
Er bekommt kein arbeitslosengeld sondern Harzt 4. Er ist familienversichert über mich in der GKV. Ich bin nicht sicher ob er bei Arbeitsaufnahme in der GKV bleiben kann, vorallem wenn er über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Er war über 10 Jahre selbstständig und PKV versichert.